Rauchmelder Immer mehr Fehl­alarme

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In deutschen Häusern und Wohnungen gibt es immer mehr Rauchmelder. In der Folge steigt die Zahl der Fehl­alarme. Aber wer zahlt für die Kosten unnötiger Feuerwehr­einsätze? Der Eigentümer oder Mieter? Der aufmerk­same Nach­bar, der den Alarm gehört und die Feuerwehr gerufen hat? Oder am Ende alle Steuerezahler?

Mit der Rauchmelder­pflicht kommen die Fehl­alarme

Rauchmelder in der Wohnung sind mitt­lerweile in zehn Bundes­ländern Pflicht. Seitdem gibt es häufiger Fehl­alarm und unnötige Feuerwehr­einsätze (Meldung Wo die Melder Pflicht sind). Beispiel Hamburg: Vor der Pflicht im Jahr 2010 verzeichnete die Hamburger Feuerwehr nur 605 dieser Fehl­alarme. 2015 waren es bereits 1 405.

Eigentümer haften meist nicht für Fehl­alarm

Rauchmelder geben bei ungewöhnlicher Rauch­entwick­lung einen Alarm­ton von sich: Bewohner sollen sich in Sicherheit bringen können. Der Melder ist in der Regel nicht direkt mit der Feuerwehr verbunden. Aber manchmal alarmieren Nach­barn die Feuerwehr, wenn sie einen Melder piepsen hören und nebenan niemand reagiert. Nach den Feuerwehr­gesetzen der Bundes­länder gilt: Stellt sich ein Feuerwehr­einsatz hinterher als unnötig heraus, müssen die Betreiber der Melder diesen in der Regel nicht bezahlen. Aber: Auf Schäden, die die Feuerwehr beim Eindringen etwa an Türen verursacht, kann ein Eigentümer durch­aus sitzen bleiben, wenn das Verhalten der Feuerwehr gerecht­fertigt war (Land­gericht Heidel­berg, Az. 1 O 98/13).

Tipp: Ein guter Rauchmelder senkt das Fehl­alarm-Risiko. Gute Geräte mit Lang­zeitbatterie für zehn Jahre gibt es ab 20 Euro (Test Rauchmelder, test 1/2016).

Zahlt der Anrufer?

Auch der Anrufer muss den Einsatz nicht zahlen. Es sei denn, ihm ist vorsätzliches oder grob fahr­lässiges Fehl­verhalten vorzuwerfen. Grob fahr­lässig könnte es für Nach­barn sein, bei einem piepsenden Rauchmelder in der Nach­barwohnung vorschnell die Feuerwehr zu rufen, obwohl man einen Schlüssel für diese Wohnung hat und zunächst selbst nach einer Gefahr schauen könnte. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Anrufer den Einsatz zahlen mussten.

Brandmelde­anlage mit eigenen Regeln

Andere Regeln gelten für direkt mit der Feuerwehr verbundene Brandmelde­anlagen, wie es sie etwa in Schulen oder Arbeits­stätten gibt. Geben sie Fehlarm, sehen die Gesetze der Bundes­länder vor, dass die Betreiber der Anlagen die Einsatz­kosten zu tragen haben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Hausfreund112 am 06.03.2017 um 19:42 Uhr
    Fehlerhafte gesetzliche Vorschriften

    Ich wohne in einem 6-Familienhaus. Mir wollte man auch vorschreiben trotz bereits vorhandener installierter funkvernetzter Rauchmelder die Rauchmelder der Heitkostenabrechnungsfirma zu installieren. Diese Fa. wollte mir auch einen Rauchwarnmelder in der Küche, weil Fluchtweg vom Schlafzimmer in den Flur nach draussen, installieren. Dort war bereits ein Thermomelder,nicht funkvernetzt, installiert. Da ich bereits den gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung installiert hatte, verweigerte ich erfolgreich die unsinnige Installation der Heizkostenfirma. Ich habe mich allerdings vertraglich verpflichtet die Wartung selbst vorzunehmen und dem Vermieter darüber jährlich das Wartungsprotokoll zu schicken. So weit, so gut. Was mich als ehemahligen Brandschützer besonders aufregt, ist die Tatsache das im gesamten Treppenhaus nicht ein Rauchmelder installiert zu werden braucht.Meine Küche stellte einen Fluchtweg dar, das Treppenhaus ist kein Fluchtweg. Das erkläre mir mal jemand logisch. Fehlerhaft

  • ronjaRaeubertochter am 05.01.2017 um 21:19 Uhr
    Erwartete Nebenwirkung erfolgreicher Lobbyarbeit

    Diese Rauchmelderpflicht ist eine der erfolgreichste und unbemerktesten Lobbyarbeiten der letzten Jahre - ein Paradebeispiel für Augenwischerei! Habe selber daran geglaubt und drei verschiedene Modelle getestet - vom preiswerten IKEA bis zum 50 € teuren Funkmelder und alle glänzten mit Fehlalarmen trotz DIN-gerechter Installation und Pflege. Aber die Kosten rechnet ja keiner gegen...wer würde es wagen gegen ein einziges, möglicherweise mal gerettetes Menschenleben. Und dann noch schön alle zehn Jahre neue einbauen müssen...wann kommt die Pflicht für CO- und Wasserstandswächter?

  • Gelöschter Nutzer am 15.05.2016 um 15:19 Uhr
    @deppe.uwe

    Na klar, noch mehr Bürokratie und Bevormundung. Gib's mir, ich steh drauf. Oder was? Das wird alles vom Mieter (denn nur den betrifft es ja) bezahlt. Ein Mieter ist für unverschuldete Fehlalarme oder Täuschungsalarme nicht haftbar. Im schlimmsten Fall einer Kostenrechnung trifft es den Vermieter. Anders sieht es ggf. bei selbstverschuldeten Fehlalarme aus. Aber auch dazu sagt der Beitrag der SW hier ja etwas.

  • Gelöschter Nutzer am 15.05.2016 um 15:19 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • deppe.uwe am 15.05.2016 um 11:24 Uhr
    Verringerung von Täuschungsalarmen

    Der Fehlalarm ist nicht die richtige Bezeichnung: Es handelt sich um Täuschungsalarme, hervorgerufen durch sukzessive Melderverschmutzung, schlechte Luftqualität, externe Störgrößen oder wegen technischer Defekte. Seriöse Hersteller übernehmen die bei Täuschungsalarmen verursachten Schäden (z.B. durch die Feuerwehr) an den Zugängen bis zu einem festgesetzten Betrag. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Weitermeldungspflicht von Feueralarmen, gemeldet von Hauswarnrauchmeldern, auf das Mobilfunk-Telefon des Wohnungseigentümers oder Nutzers zu fordern. Entsprechend bescheiden und kostspielig ist das derzeitige Angebot auf dem Markt. Hier muss noch seitens der Legislative und der Hersteller nachgebessert werden: Hauswarnrauchmelder-Anlagen mit Alarm-Fernübertragungs-Möglichkeiten anstelle von Einzel-Hauswarnrauchmeldern müssen gesetzlich gefordert und montiert werden.