Rechts­schutz­versicherung Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

22
Rechts­schutz­versicherung - Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Nicht gleich aufgeben. Eine Finanztest-Auswertung zeigt: Oft muss die Rechts­schutz­versicherung doch die Kosten eines Rechts­streits tragen – auch wenn sie das zunächst abge­lehnt hat. © Getty Images

Verweigert der Versicherer mit fragwürdigen Argumenten die Deckungs­zusage für einen Rechts­streit, sollten Kunden sich wehren. Die Aussichten sind nicht schlecht.

Ohne Angst vor einem Prozess­kostenrisiko vor Gericht ziehen können, um seine Rechte durch­zusetzen, das ist ein angenehmes Gefühl. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, vertraut darauf, dass er im Zweifels­fall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Doch was tun, wenn die Versicherung gar keinen Schutz gewährt? Muss eine Deckungs­zusage einge­klagt werden, siegen Versicherte oft, zeigt eine Auswertung von Urteilen für die Stiftung Warentest.

Unsere Rechts­experten stellen die Ergeb­nisse vor, nennen typische Ablehnungs­gründe von Rechts­schutz­versicherern, mit denen eine Deckungs­zusage verweigert wird und sagen, wie sich Kundinnen und Kunden wehren können, damit der Versicherer die Kosten ihres Rechts­streits doch noch über­nimmt.

Angebot auswählen und weiterlesen

22

Mehr zum Thema

22 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • felicitas.felix am 06.04.2024 um 00:13 Uhr
    Ombudsmann einschalten nicht immer möglich

    Der Vorschlag, den Versicherungsombudsmann einzuschalten, ist an sich gut; aber leider funktioniert das nicht bei allen Versicherungen, z. B. beim ADAC.
    Vgl. https://www.versicherungsombudsmann.de/der-verein/mitglieder/

  • arrow1 am 26.07.2017 um 12:38 Uhr
    Fortuna/Generali Rechtschutzversicherung Schweiz

    Ich wohne in der Schweiz , war frueher bei Generali Schweiz fuer Hausrat versichert und machte den Fehler mich bei Fortuna Rechtschutz Generrali zu versichern .Bei Generali habe selber vor 4 Jahren in Schadenfall gekuendigt weil sie haben mir die Einbruch / Diebsthal Schaden gar nicht bezahlt , bei Fortuna habe nur 2 Rechtsauskunfte verlangt und ein einziges Schadenfall angemldet Gesamt Total Fr 75 welche Fortuna danach sich entschlossen hatte selber zu bezahlen , jedoch mir wurde danach die Versicherung gekuendigt. In alle Jahren als Rechtschutz Teilnehmer wurde mir noch nie eine Police gekuendigt. Laut andere Schweizer geschaedigte von Generali und Fortuna Rechtschutz beide Fimen handeln misbrauchlich mit Versicherungsnehmern. Vor 4 Jahe hatte ich meine Generali Hausrat und MFK Versicherungen gekuendigt . Fern bleiben von Generali und Fortuna Versicherungen !

  • Antefix am 11.03.2017 um 12:53 Uhr
    @MsDingels und die Anwälte

    Ihre Lage verstehe ich mit eigener Erfahrung gut. Empfehle in der Lage daher, zunächst die Haken des Falls zu suchen (hier: was hätten Arzt>Krankenhaus tun können, und zeigt sich daran u.U. ein "grober" Behandlungsfehler?). Nur mit Anfangsverdacht einen Fachanwalt [hallo: einen FACHanwalt] herausfiltern; seine eventuellen sog. 'Bewertungen' können allerdings nur ein Randmaß bilden. Mit seinem Sekretariat ein Telefonat führen und heraushören, ob es einer ist, der Beratungshonorar - wie hoch? - schon für den Termin erwartet, egal was dabei herauskommt. Je nachdem jetzt die Kernfrage des Problems erläutern, ob der RA sich das ohne Beratung kurzfristig ansehen möchte. An dieser Stelle entscheidet sich ganz ohne RSV, ob er fallinteressiert ist. Wenn nicht, erstmal mit einer anderen Adresse von vorn beginnen. Falls die ziemlich erste Frage die nach vorhandenem Rechtsschutz ist, soll das die halbe Miete für's Mandat werden, aber noch lange nicht für den rechtlichen Erfolg. . .

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.03.2017 um 16:02 Uhr
    Stichentscheid

    @MsDingels: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Beratung. Wir kennen weder den Inhalt Ihrer Kommunikation mit dem Versicherer noch andere Details zum angestrebten Verfahren. Bitte wenden Sie sich mit diesem Ansinnen an einen Rechtsanwalt.
    Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen dazu geben, wie der übliche Ablauf für den Erhalt einer Deckungszusage aussieht. Da geht man zuerst zum Anwalt, ..... (maa)

  • MsDingels am 08.03.2017 um 15:26 Uhr
    Stichentscheid

    Ich kann dem leider nicht ganz folgen.
    Die Rechtsschutz hat doch bereits definitiv abgelehnt? und den Weg für den Stichentscheid frei gegeben.
    Wenn ich nun erst zum Anwalt muss, welcher "vorab" auf meine Kosten die Deckungszusage prüfen muss, brauche ich doch keinen Stichentscheid mehr. Diese Prüfung ist doch nicht mit einem Beratungsgespräch abgetan, sondern es müssen Gutachten etc. gesichtet werden. Ich denke diese "Vorabprüfung" ist der Stichentscheid.
    Die Rechtsprechung lautet folgendermaßen:
    "Auf Kosten des Rechtsschutzversicherers verfasst der beauftragte Rechtsanwalt des Versicherten gegenüber dem Versicherungskonzern eine Stellungsnahme, ob das Verhältnis der Kosten in Relation zu dem angestrebten Erfolg steht."
    Weiterhin befindet sich auf der Seite , zum Thema Rechtsschutzversicherungen, von Stiftung Warentest folgendes:
    "Die Versicherung bezahlt die Kosten des Entscheids, egal wie der Anwalt entscheidet."