Reisege­päck­versicherung Welche Police wann leistet, und wer noch haftet

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Reisege­päck­versicherung - Welche Police wann leistet, und wer noch haftet

© Fotolia / monticellllo

Flughafen, Gepäck­band: Alle anderen haben ihre Siebensachen beisammen, nur Ihr Koffer fehlt. Wie gut, dass Sie eine Reisege­päck­versicherung abge­schlossen haben. Wirk­lich? Die Stiftung Warentest hat 14 Tarife von Reisege­päck­versicherungen untersucht und fest­gestellt: Die Policen sind verhält­nismäßig teuer und der angebotene Schutz ist lückenhaft. Finanztest sagt, für wen eine Gepäck­versicherung dennoch sinn­voll sein kann.

Reisege­päck­versicherung Testergebnisse für 14 Reisegepäckversicherung 03/2016 freischalten

Liste der 14 getesteten Produkte
Reisegepäckversicherung 03/2016 - Jahres­ver­träge
  • AachenMünchener Reisegepäckversicherung
  • Barmenia Reisegepäckversicherung Travel
  • DEVK Jahres-Reisegepäckversicherung
  • Generali Basis-Schutz
  • Generali KomfortPlus-Schutz
  • Helvetia Reisegepäckversicherung
  • Signal Iduna Reisegepäck Exklusiv
  • Signal Iduna Reisegepäck Optimal
  • Westfäl. Provinzial Reisegepäckversicherung
  • Zurich Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung 03/2016 - Ver­träge für eine Reise
  • AGA Elvia Reisegepäck-Schutz
  • ERV Reisegepäckversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • HanseMerkur Reisegepäckversicherung
  • Würzburger TravelSecure Reisegepäckversicherung Business

Schutz mit vielen Einschränkungen

10 Jahres­verträge und 4 Policen für eine Reise haben die Versicherungs-Experten der Stiftung Warentest unter die Lupe genommen (Preise: 43-120 Euro (Jahres­verträge) bzw. 30-100 Euro (eine Reise). Der Test zeigt: Keine Reisege­päck-Police kommt in jedem Fall für einen Schaden auf, bei vielen Anbietern gibt es jede Menge Einschränkungen. Zudem können Reisende oft Schaden­ersatz von Verkehrs­unternehmen verlangen, wenn Koffer auf Fahrt oder Flug beschädigt werden oder verloren­gehen – und vom Hausrat­versicherer, wenn etwas aus dem Hotel geraubt wird. Die Finanztest-Über­sicht zeigt für Reisen mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug, wer im Zweifel den Schaden ersetzt – und bis zu welcher Höhe das geschieht.

Diebstahl­schutz mit Auflagen

Reisege­päck­versicherungen leisten häufig nur begrenzt und sind recht teuer. Auch der Diebstahl­schutz unterliegt meist strengen Auflagen. Viele Dinge sind vom Schutz ganz oder weit­gehend ausgeschlossen, zum Beispiel Bargeld, Geld- und Kreditkarten sowie Fahr­karten und Flugti­ckets. Auch für Schmuck- und Wert­sachen, Foto- und Film­ausrüstung, elektronische Geräte und Fahr­räder gelten besondere Regeln.

Unsere Vergleiche von Reise­versicherungen für Sie

Weitere Tests von Reise­versicherungen
Vergleich Auslandskrankenversicherungen (Urlaubs­reisen)
Vergleich Langzeit-Auslandskrankenversicherungen
Vergleich Reiserücktrittsversicherungen

Grund­legende Infos
Einfach erklärt: Reiserücktrittsversicherung
FAQ Reiseversicherung

Für Schiffs- und Busreisende geeignet

Doch werden zum Beispiel aus einer Schiffs­kabine oder aus dem Gepäck­raum im Bus Koffer oder Tasche gestohlen, würde eine Reisege­päck­versicherung dafür einstehen. Reeder haften bei Diebstahl aus der Schiffs­kabine nie, Busunternehmer nur, wenn sie grobes Verschulden am Verlust trifft, der Fahrer zum Beispiel alle Gepäck­klappen öffnet und dann weggeht.

Für Reisende ohne Hausrat­versicherung über­legens­wert

Auch für Reisende ohne Hausrat­police kann eine Reisege­päck­versicherung sinn­voll sein. Sie haben sonst keinerlei Absicherung, wenn sie unterwegs ausgeraubt werden. Die Hausrat­versicherung würde bei Raub sowie bei Einbruch­diebstahl aus dem Hotel­zimmer bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungs­summe greifen.

Angehörige mitversichert

Gepäck von Kindern, des Ehepart­ners oder Lebens­gefährten ist in einer Reisege­päck­versicherung oft mitversichert, sofern sie mit dem Versicherten zusammenleben. Manchmal gilt der Schutz auch für Angehörige, wenn sie allein verreisen.

Das bietet der Finanztest-Artikel

Unsere Tabelle zeigt, in welchem Umfang die einzelnen Policen leisten bei Verlust oder Beschädigung von

  • Gepäck beim Camping
  • Fahr­rädern
  • Segelsurfgeräten
  • Mobiltelefonen
  • Foto- und Film­ausrüstung
  • mobilen Navigations­geräten
  • EDV-Geräten
  • Schmuck- und Wert­sachen.

Zwei Versicherer leisten auch bei Ski-Bruch. Außerdem sagen wir, welche Policen den Neuwert des Versicherungs­gegen­stands absichern, und welche lediglich den Zeit­wert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2017 um 12:13 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck

    @Thomas31: Eine Reisegepäckversicherung zahlt meist auch, wenn z.B. „aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet…“
    Allerdings ist zu beachten, dass es für bestimmte, besonders wertvolle Gegenstände im Reisegepäck manchmal keine bzw. nur begrenzte Entschädigung gibt (wie etwa Wertsachen, Schmuck, Pelze, elektronische Geräte wie Laptop oder Fotoausrüstung). Hierzu sollten Sie sich beim Anbieter genau informieren. (TK)

  • Thomas31 am 19.09.2017 um 18:44 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck bei Air Berlin?

    Ich fliege (hoffentlich) bald mit Air Berlin in die USA.
    Wenn mein Koffer auf dem Flug verlorengeht und nicht wieder auftaucht, werde ich wohl von einer insolventen Fluglinie keine Entschädigung erhalten. Lohnt sich hier eine Reisegepäckversicherung? Würde die in diesem Fall die Entschädigung, die ja eigentlich Air Berlin zahlen müsste, übernehmen?
    Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.