Reisege­päck­versicherung Welche Police wann leistet, und wer noch haftet

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Reisege­päck­versicherung - Welche Police wann leistet, und wer noch haftet

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Für Verlust oder Schäden am Gepäck zahlen oft Trans­port­unternehmen. Auf Schiffs- und Busreisen kann aber eine Versicherung sinn­voll sein.

Reisege­päck­versicherung Testergebnisse für 14 Reisegepäckversicherung 03/2016 freischalten

Eine Reisege­päck­versicherung ist keine wichtige Versicherung – geht unterwegs etwas verloren, droht dem Eigentümer nicht der finanzielle Ruin. Auch leisten Verkehrs­unternehmen, wenn Koffer auf Fahrt oder Flug beschädigt werden oder verloren gehen, Hausrat­versicherer, wenn etwas aus dem Hotel geraubt wird. Wer zahlt den Schaden? Eine tabellarische Übersicht bringt Durch­blick.

Unser Test von 14 Policen zeigt: Keine Versicherung zahlt in jedem Fall, alle Reisege­päck­versicherer haben zahlreiche Auflagen und Höchst­grenzen.

Für einige Reisende, die auf Nummer sicher gehen wollen, kann eine Reisege­päck­versicherung aber sinn­voll sein:

  • Reisende mit dem Fernbus,
  • Reisende mit dem Schiff.

Werden zum Beispiel aus einer Schiffs­kabine oder aus dem Gepäck­raum im Bus Koffer oder Tasche gestohlen, würde eine Reisege­päck­versicherung greifen. Reeder haften bei Diebstahl nie, Busunternehmer nur, wenn sie grobes Verschulden am Verlust trifft, der Fahrer zum Beispiel alle Gepäck­klappen öffnet und dann weggeht.

  • Reisende ohne Hausrat­versicherung.

Eine Hausrat­police sichert auch Raub und Einbruch­diebstahl aus dem Hotel­zimmer ab, manchmal auch aus Auto oder Schiffs­kabine. Hat man diese Police nicht, kommt eine Reisege­päck­versicherung dafür auf.

  • Reisende mit dem Flugzeug.

Wer eine Gepäck­police hat, kann sich im Schadens­fall direkt an den Versicherer wenden und sich so mögliche Diskussionen oder Ärger mit der Fluggesell­schaft sparen.

Ansprech­bar ist immer auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. 2015 beschwerten sich dort 900 Personen, weil ihr Gepäck verloren ging, beschädigt wurde oder zu spät ankam – das sind 10 Prozent aller Beschwerden für den Flug­verkehr.

Keine Wert­sachen in den Koffer

Kunden sollten wissen: Der Diebstahl­schutz von Gepäck­versicherern ist löch­rig. Viele Versicherer haben strenge Auflagen, wie auch die tabellarische Übersicht der getesteten Gepäckversicherer (3/2016) zeigt. Kaum einer zahlt, wenn Reisende Wert­sachen im Koffer zum Trans­port oder bei der Gepäck­aufbewahrung aufgeben. Gleiches gilt für ungeschütztes Zurück­lassen dieser Sachen im Hotel­zimmer oder der Schiffs­kabine. Für Reisege­päck, das aus Auto, Boot oder Zelt gestohlen wird, gilt der Schutz oft nur tags­über.

Vieles ist vom Schutz ganz oder weit­gehend ausgeschlossen, zum Beispiel Bargeld, Geld- und Kreditkarten und Wert­papiere. Das Gleiche gilt für Fahr­karten und Flugti­ckets. Nur wenn der Ausweis verloren geht, ersetzen alle Versicherer die Gebühr für den Ersatz.

Träger von Kontaktlinsen und Prothesen haben ebenfalls das Nach­sehen. Beides ist meist nicht versichert, sogar Brillen und Hörgeräte können ausgeschlossen sein.

Viele Ausschlüsse und Auflagen

Für einige Dinge gelten besondere Regeln.

Schmuck und Wert­sachen. Der teure Familien­schmuck gehört stets in den Tresor und darf weder in Hotel­zimmer noch Schiffs­kabine unge­schützt zurück­gelassen werden. Schutz gibt es meist nur, wenn eine Kette am Körper getragen wird. Reißt der Dieb das Collier nach­weislich gewalt­sam vom Hals, gibt es bei den meisten Anbietern Ersatz, aber bis höchs­tens zur Hälfte der Versicherungs­summe. Im abge­stellten Auto oder Boot und beim Camping ist es dagegen meist nicht versichert.

Foto- und Film­ausrüstung. Auch die teure Fotokamera sollten Urlauber am besten immer bei sich tragen. Wurde sie im parkenden Auto, Boot oder Zelt zurück­gelassen und es passiert etwas, zahlen die meisten Anbieter nichts. Wird die Kamera als Gepäck aufgegeben, ist das dagegen in 10 von 14 Tarifen abge­deckt. Das Gerät muss jedoch in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis abge­geben werden. Vorsicht: Eine Tasche mit Reiß­verschluss reicht nicht immer (LG Köln, Az. 24 S 61/95).

Elektronische Geräte. Laptops und Tablets sind nicht immer versichert. Wenn doch, wird ab einem bestimmten Alter des Geräts nur noch der Zeit­wert und nicht der Neuwert erstattet. Der Zeit­wert ist der ursprüng­liche Preis mit einem Abzug für Alter, Gebrauch und Abnut­zung.

Fahr­rad. Fahr­räder sind in den Leistungen oft gar nicht enthalten. Falls doch, muss das Rad mit einem stabilen Kabel- und nicht nur mit einem Rahmenschloss ange­schlossen gewesen sein. Einzelne Tarife schränken den Schutz während der Nacht ein. Wird der Draht­esel zwischen 22 und 6 Uhr geklaut, gibt es dann nur einen Teil­betrag.

Tipp: Gut geschützt auf Reise

Nicht nur für Verlust oder Schaden am Gepäck, auch für den Krank­heits­fall im Urlaub oder den Rück­tritt oder Abbruch einer Reise können Sie sich wappnen sein. test.de informiert über die verschiedenen Reise­versicherungen:

Auf den Punkt gebracht. Alle wichtigen Informationen zu Reise­versicherungen fasst unser FAQ Auslandkrankenversicherungen zusammen.

Reisekranken­versicherung. Die besten Tarife finden Sie in unseren Tests von Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen und Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.

Reise­rücktritts­versicherung. Wer nicht auf Storno­kosten sitzen bleiben will, für den lohnt eine Reise­rücktritts­versicherung. Wir haben 128 Tarif­varianten für Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherungen getestet. Unser Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen zeigt, welche Policen zuver­lässigen Schutz bei Rück­tritt und Abbruch bieten.

FAQ Reise­versicherung. Noch Fragen rund um die Absicherung auf Reise? Wir haben die Antworten im FAQ Reiseversicherung. Alles Tests und Infos im Über­blick zeigt Ihnen unsere Themenseite Reiseversicherung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2017 um 12:13 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck

    @Thomas31: Eine Reisegepäckversicherung zahlt meist auch, wenn z.B. „aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet…“
    Allerdings ist zu beachten, dass es für bestimmte, besonders wertvolle Gegenstände im Reisegepäck manchmal keine bzw. nur begrenzte Entschädigung gibt (wie etwa Wertsachen, Schmuck, Pelze, elektronische Geräte wie Laptop oder Fotoausrüstung). Hierzu sollten Sie sich beim Anbieter genau informieren. (TK)

  • Thomas31 am 19.09.2017 um 18:44 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck bei Air Berlin?

    Ich fliege (hoffentlich) bald mit Air Berlin in die USA.
    Wenn mein Koffer auf dem Flug verlorengeht und nicht wieder auftaucht, werde ich wohl von einer insolventen Fluglinie keine Entschädigung erhalten. Lohnt sich hier eine Reisegepäckversicherung? Würde die in diesem Fall die Entschädigung, die ja eigentlich Air Berlin zahlen müsste, übernehmen?
    Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.