Bußgeld­bescheid aus dem Ausland Wie das Verfahren läuft, wann Sie unge­straft davon­kommen

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Bußgeld­bescheid aus dem Ausland - Wie das Verfahren läuft, wann Sie unge­straft davon­kommen

Ups - zu schnell. Im Ausland gelten teils strengere Geschwindig­keits­begrenzungen als in Deutsch­land. © Adobe Stock / Kadmy

Verkehrs­verstöße im Ausland werden oft teuer. Doch nicht jedes Bußgeld kann in Deutsch­land einge­trieben werden. Was Auto­fahre­rinnen wissen müssen.

Wer im Urlaub eine Verkehrs­sünde begeht und nicht gleich zur Kasse gebeten wird, muss damit rechnen, den Bußgeld­bescheid später per Post nach Hause geschickt zu bekommen. Das gilt, wenn das Bußgeld eine Bagatell­grenze über­steigt und die Missetat inner­halb der Europäischen Union (EU) begangen wurde. Im manchen EU-Ländern sind Bußgelder deutlich höher als in Deutschland: Wer beispiels­weise in Italien 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mindestens 175 Euro. Wir erklären die ganze Bußgeld­prozedur im Detail und sagen, wann Verkehrs­sünde­rinnen unge­straft davon­kommen können.

EU-Bußgelder sind Europa voll­streck­bar

Bußgeld­bescheide aus jedem EU-Ausland können grund­sätzlich auch in Deutsch­land voll­streckt werden. Das gilt für alle ausländischen Geld­strafen und -bußen ab einer Bagatell­grenze von 70 Euro und betrifft nicht nur Verkehrs­delikte, sondern zum Beispiel auch Geld­strafen, die europäische Gerichte in anderen Fällen verhängen.

Voll­stre­cken heißt: Das Geld kann einge­trieben werden, wenn der Betroffene nicht freiwil­lig zahlt. Die ausländischen Behörden und Kommunen müssen sich dafür an das Bundes­amt für Justiz (BfJ) wenden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2023 um 13:35 Uhr
    Schweiz

    @Peter1806: Infos zu Bußgeldern in der Schweiz erhalten Sie u.A. auf www.bussgeldkatalog.net/schweiz/

  • Peter1806 am 28.05.2023 um 15:47 Uhr
    Uns die Schweiz?

    Der Artikel enthält einige interessante Infos. Aber die Schweiz, nicht EU, aber ein direktes Nachbarland, wird gar nicht erwähnt

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2019 um 10:25 Uhr
    Brief von Inkasso

    @susi1402: Zahlen Sie erst einmal nicht, gehen Sie aber bitte schnellstmöglich mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort kann man die Sache erst einmal prüfen und Ihnen eine individuellen Rat geben. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Susi1402 am 16.02.2019 um 15:05 Uhr
    Brief von Inkasso

    Also ich habe letzte Woche Brief von Inkasso bekommen,ich soll über 350€ bezahlen weil ich in Jahr 2015 in Italien war und falsch geparkt hatte.
    Damals hatte ich eine Strafzettel aus Italien bekommen das ich 81€ bezahlen soll.
    Ich hatte eine Freundin gebeten zu bezahlen weil es nur mit creditkarte ging und ich keine hatte.Erfahre jetzt das es nicht geklappt hat.
    Nach sovielen Jahren kommt dann ein Brief von Inkasso und dann auch noch so einen hohen Betrag.
    Was muss ich machen soll ich zahlen?
    Ich sehe auch nicht ein das sie mir ohne mich nochmal anzuschreiben den Inkasso eingeschaltet haben und soviel Geld verlangen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2017 um 12:42 Uhr
    Knöllchen aus Amsterdam - Inkasso aus Schweden

    @mikkogram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Welche Hilfe Gläubiger in Schweden oder anderen Ländern beim Eintreiben offener Forderungen von staatlichen Stellen bekommen, wissen wir leider nicht. Auch die Frage, ob Ihnen bei einer Einreise nach Schweden Ungemach drohen könnte, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall an eine spezialisierte Anwaltskanzlei. (PH)