![Reiserücktrittsversicherung - In diesen sechs Fällen zahlt der Versicherer nicht](https://cdn.test.de/file/image/c1/71/7f5b1851-1d42-4128-acd4-1f8b4e34994a-web/5829691_reiseruecktrittversicherung-listicle-f2201.jpg)
Fernweh. Reisen in die USA sind teuer. Wenn Urlauber absagen und der Versicherer akzeptiert den Grund nicht, kann ein Großteil des Geldes futsch sein. © Getty Images / Eloi Omella
Corona macht Reisen kompliziert: Wer aus dem Grund absagt oder am Urlaubsort ungeplante Kosten hat, ist oft nicht durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt.
1. Quarantäne
Die Behörden stellen eine Stadt, eine Hotelanlage oder ein Kreuzfahrtschiff unter Quarantäne. Urlauber können nicht wie geplant abreisen und haben zusätzliche Unterkunfts- und Flugkosten. Der Versicherer zahlt nicht. Abgedeckt ist nur eine individuelle Quarantäne.
2. Einreiseregeln
Gelten besondere Einreiseregeln, kommt der Versicherer nicht für Folgekosten auf. Also wenn Urlauber am Zielort zunächst in ein Quarantäne-Hotel ziehen müssen. Oder wenn das Zielland kurzfristig solch eine Maßnahme erlässt, und die Urlauber ihre Reise aus diesem Grund absagen.
3. Reisewarnung
Sagen Sie Ihre Reise ab, weil für Ihr Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen wird, zahlt die Versicherung keine Stornokosten. Das gilt auch, wenn Sie stornieren, weil Behördenmaßnahmen vor Ort zu Einschränkungen führen. Eine Reisewarnung kann es geben wegen Naturkatatrophen, Krieg oder einer Pandemie wie Covid-19.
4. Flugzeug verpasst
Wer seinen Flieger nicht bekommt, weil die Schlange am Check-in zu lang war, muss sich für Schadenersatzansprüche an die Airline wenden und beweisen, dass er zur vorgeschriebenen Zeit am Flughafen war. Die Versicherung zahlt nicht für neue Flugtickets.
5. Zug verspätet
Die Versicherung kommt meist für neue Tickets auf, wenn der Urlauber den Flug verpasst hat, weil ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatte. Aber: Wer fürs Umsteigen von der Bahn in den Flieger von vornherein zu wenig Zeit einkalkuliert hat, verliert seinen Anspruch auf Leistungen.
6. Angst
Wer seine Reise aus Furcht vor der Ansteckung mit Covid-19 absagt, bekommt kein Geld vom Versicherer.
Tipp: Welche Policen einen Corona-Zusatzschutz enthalten und zum Beispiel auch bei pandemiebedingten Absagen leisten, zeigt unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagen muss, zahlt oft hohe Stornogebühren. Unser Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen zeigt, wie Sie das Risiko absichern können.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
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@Grand-Cherokee: Sie finden die Preisangaben für die getesteten Tarife hier:
test.de/Reiseruecktrittversicherungen-im-Vergleich-5015691-0/.
Ein Familientarif ist in der Regel bereits günstiger als zwei Einzelpolicen und somit auch für Ihren Bedarf geeignet.
Da Sie selbst Senioren zur RRKV raten, wäre es sinnvoll, auch die Preiskategorie für ein Seniorenpar ohne Kinder anzugeben.
@teddytest: Wer Vorerkrankungen hat oder chronisch krank ist, sollte eine Auslandsreise mit dem behandelnden Arzt besprechen. Spricht nichts gegen den Urlaub, sollte der Arzt schriftlich bestätigen, dass die Person reisefähig ist und aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen. In manchen Krankheits- oder Todesfällen verlangen Versicherer ein solches Attest oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor sie Kosten übernehmen. Grund: Sie zahlen nur, wenn eine Erkrankung vor der Reise nicht „akut“ war oder „unvorhergesehen“ auftritt.
Wenn bei einer schon länger bestehenden Krankheit eine Verschlechterung eintritt, die eine Reisefähigkeit ausschließt, tritt dann der Versicherungsfall ein?