Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Gut versichert, wenn die Reise platzt

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Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Traum­urlaub. Wenn Sie wegen plötzlicher Krankheit oder anderer unabwend­barer Probleme absagen müssen, springt oft die Reise­rücktritts­versicherung ein. © Getty Images / Abdulla Ameer

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagen muss, zahlt oft hohe Storno­gebühren. Unser Vergleich von Reise­rück­tritts­versicherungen zeigt, wie Sie das Risiko absichern können.

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Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren. Ist in der Police eine Reise­abbruch­versicherung enthalten, kommt diese meist zusätzlich für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Die Stiftung Warentest hält diese Kombination für sinn­voll. Es gibt Verträge für eine Einzel­reise und Verträge, die alle Reisen in einem Jahr absichern. Sie sind manchmal sogar preis­werter.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listen­ansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den Produkt­namen klicken oder mehrere Produkte vergleichen.

Warum sich der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus den über 100 Tarifen Ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen die Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung und haben daher nur solche Angebote untersucht. Auch raten wir zu Tarifen ohne Selbst­beteiligung.

Welche Anbieter wir getestet haben

Im Test sind die Versicherer mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land, bei denen man Tarife direkt abschließen kann, von ADAC, Allianz über Ergo bis Zurich. Je umfassender ihre Leistungen sind, desto besser haben wir sie bewertet. Von 18 Anbietern bekamen drei für ihre Tarife die Note Sehr gut. Es gibt aber auch viele gute Reise­rücktritts­versicherungen. Zwei Tarife im Test erhielten nur ein Ausreichend. Makler oder Vertreter, die Reise­rücktritts­versicherungen nur vermitteln, haben wir nicht untersucht.

Der beste Tarif für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­verträge“ suchen. Der Preis richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.

Modell­rechnung

Ein sehr guter Tarif für die ganze Familie für eine 6 000 Euro teure Reise ist ab 308 Euro zu haben, ein guter ab 143 Euro, jeweils ohne Selbst­beteiligung. In diesem Preisbeispiel ist die oder der älteste Mitreisende 55 Jahre alt. Einen sehr guten Jahres­vertrag ohne Selbst­beteiligung, der für dieselbe Familie alle Reisen im Jahr bis zu einem Preis von 6 000 Euro absichert, gibt es schon ab 235 Euro. Vorsicht: Man muss Jahres­verträge frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Höchst­versicherungs­summe beträgt 50  000 Euro

Unser Produktfinder zeigt Angebote für 1 500, 3 000, 6 000 und 10 000 Euro teure Reisen und die jeweilige Höchst­versicherungs­summe der Anbieter. Kostet die Reise mehr, können Sie dort nach einem individuellen Angebot fragen. Das klappt nicht immer. Nur ein Anbieter gibt als Stan­dard eine Höchst­versicherungs­summe von 50 000 Euro an.

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Der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich zeigt, für wen sie sich lohnt

Eine Reise­rücktritts­versicherung kann vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren ratsam sein, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Außerdem über­legens­wert ist sie bei teuren Urlauben wie Fernreisen oder Kreuz­fahrten. Bei preis­werten Reisen lohnt sich der Schutz eher nicht, da auch die möglichen Storno­gebühren geringer sind.

Was ist versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Kurz­arbeit und Eigentums­schäden wie Einbruch oder Brand im eigenen Haus. Eine Auto­panne auf Ihrem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub ist bei einigen Anbietern ebenfalls versichert, auch die Erkrankung Ihres für die Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer Katze.

Abge­deckt sein kann auch die Absage wegen einer gericht­lichen Ladung oder einer Scheidungs­klage. Oder weil das Ziel­land das Touristen-Visum verweigert. All das hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Je nach Anbieter kommt die Reise­rücktritts­versicherung auch für Mehr­kosten auf, die durch eine aus diesen Gründen verspätete Anreise entstehen. Oder weil ein öffent­liches Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und Sie deswegen Flieger oder Schiff verpassen.

Wer ist versichert? Die Versicherung leistet in der Regel auch, wenn sogenannten „Risik­opersonen“ etwas zustößt. Dazu zählen nahe Angehörige, Mitreisende oder Personen, die Angehörige pflegen oder betreuen.

Was ist nicht versichert? Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen oder Epidemien im Reise­land sind für die Versicherer in der Regel kein akzeptierter Grund für einen Reiser­ücktritt. Auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die Ziel­region ausgesprochen hat. Terror­anschläge in der Nähe des Urlaubs­ortes kurz vor Reise­beginn können aber versichert sein.

Wozu die Reise­abbruch­versicherung? Dieser zusätzliche Schutz umfasst den Ersatz von Mehr­kosten, wenn Sie wegen eines versicherten Ereig­nisses, beispiels­weise eines Todes­falls in der Familie, früher abreisen oder etwa wegen einer Erkrankung erst später zurück­fliegen können. Bei einer vorzeitigen Abreise werden teils nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen erstattet. Der Umfang hängt von Anbieter und Tarif ab.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden, bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reise­buchung.

Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden.

Blick in die Tabelle

Zurich Reise­rück­tritts­kosten-Ver­sicherung Barmenia Reise­rück­tritts­ver­sicherung Travel Day Europ Assistance Reise­rück­tritts­ver­sicherung/Jahres­schutz TravelProtect (Die Bayerische) Jahres-Reise­ver­sicherung ADAC Reise­rück­tritts-Ver­sicherung Exklusiv
Qualitäts­urteil

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Reiser­ück­tritt

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Reise­abbruch

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Ver­ständlich­keit

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Teil­nahme am Ombuds­ver­fahren

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Krieg, Über­schwemmungen, Wald­brände

Für Pauschalr­eisende gelten spezielle Storno­regeln. Sie können bei einer Reisewarnung wegen Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen, Epidemien im Reise­land kostenlos beim Reise­ver­anstalter stornieren. Auch wenn es am Reiseziel zu Beein­trächtigungen kommt, etwa durch Wald­brände in unmittel­barer Nähe, wenden Sie sich an den Reise­ver­anstalter. Der organisiert eventuell eine vorzeitige Heimreise. Indivi­dualreisende haben es da schwerer. Sie müssen sich selbst mit Vermietern und Air­lines einigen und bleiben womöglich auf Kosten sitzen.

Was ist eine unerwartete Erkrankung?

Häufig sind Erkrankungen der Grund für einen Reiser­ücktritt. Sie müssen unerwartet und schwer sein, verlangen die Versicherer. Gut ist es, wenn das in den Versicherungs­bedingungen ausführ­licher erklärt wird. Die Verschlechterung einer chro­nischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung kann zum Beispiel versichert sein, wenn diese in den sechs Monaten vor Reise­beginn nicht ärzt­lich behandelt wurde.

Beispiel: Eine Frau zog sich eine Schürfwunde am Knöchel zu. Nach Versicherungs­abschluss infizierte sich die Wunde und es wurde eine Haut­trans­plantation nötig. Die Familie stornierte die geplante Kuba-Reise. Der Versicherer wollte nicht zahlen, da die Erkrankung schon bei Vertrags­abschluss vorgelegen habe, musste dann aber leisten. Begründung der Richter: Die Schürfwunde war nicht behandelt worden, die spätere Infektion eine unerwartete Verschlechterung (Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, Az. 16 U 74/23).

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

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Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter steigen, wenn der Abreise­termin näher rückt. Teil­weise verlangen Veranstalter mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor einer Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Storniert ein Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Noch wichtiger als eine Reise­rücktritts­versicherung ist eine Auslands­kranken­versicherung. Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt sie die Behand­lungs­kosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis fünf Jahre) versichern.

„Urlauber aus Deutsch­land haben 2023 im Schnitt 1 540 Euro pro Person und Reise von mindestens fünf Tagen ausgegeben. Da kommt bei einer Familie viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.“

Projektleiterin Birgit Brümmel

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2024 um 09:52 Uhr
    Leistung bei Unterversicherung

    @roman-baer: Es kommt auf die Höhe der Stornokosten an. Man bekommt die Stornokosten nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zu den tatsächlichen Reisekosten. Je nachdem, wie hoch die Stornokosten dann sind, bekommt man davon in Ihrem Beispiel 80% erstattet. Liegen die Stornokosten bei 4000 Euro, bekämen Sie nur 3200 Euro erstattet.
    Sind die Stornokosten niedriger, entsprechend weniger.

  • roman-baer am 26.06.2024 um 15:27 Uhr
    Leistung bei Unterversicherung?

    Wenn ich den Basis Jahresvertrag der TravelSecure für max. 4000 Euro nehme, und eine Reise kostet 5000, bekomme ich dann 4000 erstattet oder gar nichts?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.05.2024 um 12:51 Uhr
    Downloadtipp PDF

    @dwkf: Über die Druckfunktion Ihres Browsers können Sie sich von allen 6 Unterseiten eine PDF erstellen. Dafür gibt es das Drucker-Symbol oben über dem Artikel. Windows-User kommen auch über Strg+P dorthin.
    Es ist nicht mehr so wie in den Anfängen von test.de als die Inhalte von Finanztest und test ins Netz getragen wurden. Deswegen gibt es auch nicht mehr zu jeder Veröffentlichung eine PDF im gewohnten Layout des Finanztest.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.05.2024 um 14:58 Uhr
    Zufriedenheit im Schadensfall

    @123tobi: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht.
    Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit insofern komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen.
    Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde.
    Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen.
    Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht. Bei Problemen mit dem Versicherer können Sie sich für eine außergerichtliche Streitschlichtung an die Versicherungsombudsfrau wenden, die Versicherten bei Fällen bis zu 10.000 Euro Streitwert helfen kann.

  • dwkf am 13.05.2024 um 03:06 Uhr
    Kein Download?

    Weshalb kann man den Artikel nicht wie üblich im ganzen herunterladen?