![Reiserücktrittsversicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt](https://cdn.test.de/file/image/f3/21/b71edfc9-5339-4a35-98ef-479a982a0b5c-web/6118305_reiseruecktrittversicherung-a2404.jpg)
Traumurlaub. Wenn Sie wegen plötzlicher Krankheit oder anderer unabwendbarer Probleme absagen müssen, springt oft die Reiserücktrittsversicherung ein. © Getty Images / Abdulla Ameer
Wer seinen Urlaub kurzfristig absagen muss, zahlt oft hohe Stornogebühren. Unser Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen zeigt, wie Sie das Risiko absichern können.
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Testergebnisse für 124 ReiserücktrittsversicherungenMit einer Reiserücktrittsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurzfristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Stornogebühren. Ist in der Police eine Reiseabbruchversicherung enthalten, kommt diese meist zusätzlich für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Die Stiftung Warentest hält diese Kombination für sinnvoll. Es gibt Verträge für eine Einzelreise und Verträge, die alle Reisen in einem Jahr absichern. Sie sind manchmal sogar preiswerter.
Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listenansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den Produktnamen klicken oder mehrere Produkte vergleichen.
Warum sich der Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich für Sie lohnt
Unsere Testergebnisse
Mit wenigen Klicks können Sie aus den über 100 Tarifen Ihren individuellen Testsieger herausfiltern. Wir empfehlen die Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und haben daher nur solche Angebote untersucht. Auch raten wir zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
Welche Anbieter wir getestet haben
Im Test sind die Versicherer mit Geschäftssitz in Deutschland, bei denen man Tarife direkt abschließen kann, von ADAC, Allianz über Ergo bis Zurich. Je umfassender ihre Leistungen sind, desto besser haben wir sie bewertet. Von 18 Anbietern bekamen drei für ihre Tarife die Note Sehr gut. Es gibt aber auch viele gute Reiserücktrittsversicherungen. Zwei Tarife im Test erhielten nur ein Ausreichend. Makler oder Vertreter, die Reiserücktrittsversicherungen nur vermitteln, haben wir nicht untersucht.
Der beste Tarif für Sie
Unsere Testergebnisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahresverträge“ suchen. Der Preis richtet sich nach dem Reisepreis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.
Modellrechnung
Ein sehr guter Tarif für die ganze Familie für eine 6 000 Euro teure Reise ist ab 308 Euro zu haben, ein guter ab 143 Euro, jeweils ohne Selbstbeteiligung. In diesem Preisbeispiel ist die oder der älteste Mitreisende 55 Jahre alt. Einen sehr guten Jahresvertrag ohne Selbstbeteiligung, der für dieselbe Familie alle Reisen im Jahr bis zu einem Preis von 6 000 Euro absichert, gibt es schon ab 235 Euro. Vorsicht: Man muss Jahresverträge fristgerecht kündigen, sonst laufen sie automatisch weiter.
Höchstversicherungssumme beträgt 50 000 Euro
Unser Produktfinder zeigt Angebote für 1 500, 3 000, 6 000 und 10 000 Euro teure Reisen und die jeweilige Höchstversicherungssumme der Anbieter. Kostet die Reise mehr, können Sie dort nach einem individuellen Angebot fragen. Das klappt nicht immer. Nur ein Anbieter gibt als Standard eine Höchstversicherungssumme von 50 000 Euro an.
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Testergebnisse für 124 ReiserücktrittsversicherungenDer Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, für wen sie sich lohnt
Eine Reiserücktrittsversicherung kann vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren ratsam sein, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Außerdem überlegenswert ist sie bei teuren Urlauben wie Fernreisen oder Kreuzfahrten. Bei preiswerten Reisen lohnt sich der Schutz eher nicht, da auch die möglichen Stornogebühren geringer sind.
Was ist versichert? Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie Einbruch oder Brand im eigenen Haus. Eine Autopanne auf Ihrem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub ist bei einigen Anbietern ebenfalls versichert, auch die Erkrankung Ihres für die Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer Katze.
Abgedeckt sein kann auch die Absage wegen einer gerichtlichen Ladung oder einer Scheidungsklage. Oder weil das Zielland das Touristen-Visum verweigert. All das hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Je nach Anbieter kommt die Reiserücktrittsversicherung auch für Mehrkosten auf, die durch eine aus diesen Gründen verspätete Anreise entstehen. Oder weil ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und Sie deswegen Flieger oder Schiff verpassen.
Wer ist versichert? Die Versicherung leistet in der Regel auch, wenn sogenannten „Risikopersonen“ etwas zustößt. Dazu zählen nahe Angehörige, Mitreisende oder Personen, die Angehörige pflegen oder betreuen.
Was ist nicht versichert? Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien im Reiseland sind für die Versicherer in der Regel kein akzeptierter Grund für einen Reiserücktritt. Auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die Zielregion ausgesprochen hat. Terroranschläge in der Nähe des Urlaubsortes kurz vor Reisebeginn können aber versichert sein.
Wozu die Reiseabbruchversicherung? Dieser zusätzliche Schutz umfasst den Ersatz von Mehrkosten, wenn Sie wegen eines versicherten Ereignisses, beispielsweise eines Todesfalls in der Familie, früher abreisen oder etwa wegen einer Erkrankung erst später zurückfliegen können. Bei einer vorzeitigen Abreise werden teils nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet. Der Umfang hängt von Anbieter und Tarif ab.
Bis wann abschließen? Die Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reisebuchung.
Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Freischalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können, damit Sie die beste Reiserücktrittsversicherung für Ihren Bedarf finden.
Krieg, Überschwemmungen, Waldbrände
Für Pauschalreisende gelten spezielle Stornoregeln. Sie können bei einer Reisewarnung wegen Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien im Reiseland kostenlos beim Reiseveranstalter stornieren. Auch wenn es am Reiseziel zu Beeinträchtigungen kommt, etwa durch Waldbrände in unmittelbarer Nähe, wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Der organisiert eventuell eine vorzeitige Heimreise. Individualreisende haben es da schwerer. Sie müssen sich selbst mit Vermietern und Airlines einigen und bleiben womöglich auf Kosten sitzen.
Was ist eine unerwartete Erkrankung?
Häufig sind Erkrankungen der Grund für einen Reiserücktritt. Sie müssen unerwartet und schwer sein, verlangen die Versicherer. Gut ist es, wenn das in den Versicherungsbedingungen ausführlicher erklärt wird. Die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung kann zum Beispiel versichert sein, wenn diese in den sechs Monaten vor Reisebeginn nicht ärztlich behandelt wurde.
Beispiel: Eine Frau zog sich eine Schürfwunde am Knöchel zu. Nach Versicherungsabschluss infizierte sich die Wunde und es wurde eine Hauttransplantation nötig. Die Familie stornierte die geplante Kuba-Reise. Der Versicherer wollte nicht zahlen, da die Erkrankung schon bei Vertragsabschluss vorgelegen habe, musste dann aber leisten. Begründung der Richter: Die Schürfwunde war nicht behandelt worden, die spätere Infektion eine unerwartete Verschlechterung (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az. 16 U 74/23).
Diese Stornokosten sind bei Rücktritt fällig
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Stornokosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest
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Die Stornogebühren der Reiseveranstalter steigen, wenn der Abreisetermin näher rückt. Teilweise verlangen Veranstalter mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor einer Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Storniert ein Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten
Noch wichtiger als eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung. Bei Erkrankungen und Unfällen im Reiseland übernimmt sie die Behandlungskosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis fünf Jahre) versichern.
„Urlauber aus Deutschland haben 2023 im Schnitt 1 540 Euro pro Person und Reise von mindestens fünf Tagen ausgegeben. Da kommt bei einer Familie viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familienmitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reiserücktrittsversicherung wenigstens die hohen Stornokosten.“
Projektleiterin Birgit Brümmel
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Testergebnisse für 124 Reiserücktrittsversicherungen-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Der Reisesommer 2020 lief für viele Reisende anders als geplant – aufgrund von coronabedingten Ausfällen, Absagen oder Umbuchungen. Eine aktuelle Umfrage der Stiftung...
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@roman-baer: Es kommt auf die Höhe der Stornokosten an. Man bekommt die Stornokosten nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zu den tatsächlichen Reisekosten. Je nachdem, wie hoch die Stornokosten dann sind, bekommt man davon in Ihrem Beispiel 80% erstattet. Liegen die Stornokosten bei 4000 Euro, bekämen Sie nur 3200 Euro erstattet.
Sind die Stornokosten niedriger, entsprechend weniger.
Wenn ich den Basis Jahresvertrag der TravelSecure für max. 4000 Euro nehme, und eine Reise kostet 5000, bekomme ich dann 4000 erstattet oder gar nichts?
@dwkf: Über die Druckfunktion Ihres Browsers können Sie sich von allen 6 Unterseiten eine PDF erstellen. Dafür gibt es das Drucker-Symbol oben über dem Artikel. Windows-User kommen auch über Strg+P dorthin.
Es ist nicht mehr so wie in den Anfängen von test.de als die Inhalte von Finanztest und test ins Netz getragen wurden. Deswegen gibt es auch nicht mehr zu jeder Veröffentlichung eine PDF im gewohnten Layout des Finanztest.
@123tobi: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht.
Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit insofern komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen.
Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde.
Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen.
Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht. Bei Problemen mit dem Versicherer können Sie sich für eine außergerichtliche Streitschlichtung an die Versicherungsombudsfrau wenden, die Versicherten bei Fällen bis zu 10.000 Euro Streitwert helfen kann.
Weshalb kann man den Artikel nicht wie üblich im ganzen herunterladen?