Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
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- Ein früher Rentenstart ist für viele attraktiv. Oft aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Er kann aber auch finanziell interessant sein. Wir zeigen, wann.
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- Mehr Urlaub, reservierte Parkplätze, Steuervorteile: In unserem Special erklären wir, was der Schwerbehindertenausweis bringt und wie man ihn bekommt.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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@alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
www.rentenberater.de (gegen Honorar)
www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)
Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?
@Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html
Kann ich mit einer behinderung von 50prozemz auch eine teilrente beantragen
Wenig bekannt scheint zu sein, das, seit einer Gesetzesänderung, überraschenderweise die Erwebsminderungs-Rente u.U. höher sein kann als die vorgezogene Altersrente.
Vereinfacht gesagt fehlen der vorgezogenen Altersrente ja die letzten Beitragsjahre. Bei der Erwebsminderungs-Rente wird aber so getan, als ob man bis zur "offiiziellen" Rente eingezahlt hätte.
Mal durchrechnen lassen und schauen ob man nicht eigentlich zukrank zum Arbeiten ist, wenn man jeden Tag die Zähne zusammenbeißen muß.
(Details dazu anderen Artikel hier)