Rente mit 63 Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente

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Rente mit 63 - Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente

Rente mit 63. Beschäftigte, die bis zum regulären Renten­eintritt arbeiten möchten, sind in der Minderheit. © Stocksy / Studio Firma

Ein früher Renten­start ist für viele attraktiv. Oft aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Er kann aber auch finanziell interes­sant sein. Wir zeigen, wann.

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Die Babyboomer kommen ins Renten­alter – oder besser gesagt ins Frührenten­alter. Für die reguläre Alters­rente sind die Jahr­gänge ab 1959 derzeit noch zu jung. Doch viele von ihnen werden die Möglich­keit für einen vorgezogenen Ruhe­stand nutzen. Darauf weisen die Zahlen hin: Im Jahr 2022 hatten sich von den Neuzugängen in der Rente 43,5 Prozent der gesetzlich Renten­versicherten entschieden, eine Frührente zu beziehen, nur 35,2 Prozent gingen regulär in Rente. Der Rest bezog andere Renten, etwa Erwerbs­minderungs­rente.

Wir erklären im Detail die zwei gängigsten Wege für einen frühen Renten­start. Unsere Renten­experten rechnen zudem vor, wann es finanziell besonders attraktiv ist, den Job mit einer Frührente zu kombinieren.

Warum sich die Unter­suchung „Früher in Rente“ für Sie lohnt

Rente mit 63 oder 64 Jahren?

Die Finanztest-Experten erklären Ihnen im Detail, ob eine Rente für lang­jährig Versicherte oder sogar die Rente für besonders lang­jährig Versicherte für Sie infrage kommt. Sie stellen die jeweiligen Voraus­setzungen dar und geben Orientierung, was ein früher Ruhe­stand für Ihre Finanzen bedeutet.

Rechner und Tabellen

Mit unserem Renten­eintritts­rechner und unseren Tabellen können Sie individuell errechnen, wann Sie die unterschiedlichen Renten­arten frühestens beziehen können. Viele der Jahr­gänge 1959 und 1960 können bereits eine vorgezogene gesetzliche Alters­rente erhalten. Für die Jahr­gänge 1961, 1962 und 1963 steht die Planung des Ruhe­stands an. Sie erfahren, in welchen Fällen Renten­abschläge anfallen und wie hoch diese sind.

Hinzuver­dienst: 28 500 Euro mehr Netto in zwei Jahren

Seit Anfang 2023 haben Sie viele Möglich­keiten, Rente und Job attraktiv zu kombinieren. Wir haben die wichtigsten für Sie exemplarisch an Modell­fällen durch­gerechnet und verglichen. So kommt etwa ein Durch­schnitts­verdiener, der abschlags­frei seine Frührente bezieht, aber trotzdem noch zwei Jahre weiter arbeitet in dieser Zeit auf rund 28 500 Euro mehr Netto­einkommen. Nutzen Sie unsere ausführ­lichen Berechnungen für Ihre eigene Entscheidung!

Steuern und Sozial­abgaben

Ein Booster aus doppeltem Einkommen durch Job plus Frührente ist nur gut, wenn netto ordentlich etwas übrig bleibt. Steuern und Sozial­abgaben haben unsere Experten daher in ihre Modell­rechnungen einbezogen.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie unsere Titel­geschichte aus Finanztest 7/24 zum Download. Hier zeigen wir, welche finanziellen Auswirkungen ein früher Renten­eintritt auf Ihre gesetzliche, betriebliche und private Rente haben kann.

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Renten­eintritts­rechner: Berechnen Sie hier Ihren Renten­beginn

Bestimmen Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine. Geben Sie dazu Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehin­derung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen Ihre Eintritts­daten für die unterschiedlichen Renten­arten an.

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Frührente mit und ohne Abschlag

Ihre gesetzliche Rente vorzeitig – also vor dem regulären Renten­alter – beziehen, können nur Beschäftigte, die ausreichend lange in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert waren und ein Mindest­alter erreicht haben. Der früheste Start ist mit 63 Jahren. Dafür sind mindestens 35 Versicherungs­jahre nötig und auf die Frührente fallen Abschläge an. Das heißt, sie wird gekürzt.

Die Frührente ohne Abschläge beziehen, können alle, die auf mindestens 45 Versicherungs­jahre kommen. Hier liegt das Mindest­alter aber höher. Es steigt je nach Geburts­jahr­gang bis auf 65 Jahre. Für 1960-Geborene etwa liegt es bei 64 Jahren und vier Monaten. Gerade die langen Versicherungs­zeiten hören sich erst einmal viel an. Viele erreichen sie aber. Denn es sind nicht nur Zeiten aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung, die zählen, sondern viele mehr. Details dazu finden Sie in unserem Artikel.

Tipp: Haben Sie eine Schwerbehin­derung? Dann gelten für Sie andere Regeln für die reguläre und vorzeitige Alters­rente. Unser Report Rente für Menschen mit Schwerbehinderung sagt, welche.

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© Stiftung Warentest

Job und vorgezogene Rente kombinieren

Auch alle, die länger im Job bleiben möchten, können zumindest darüber nach­denken, neben ihrem Gehalt vorzeitig Rente zu beziehen. Seit Anfang 2023 wird der Hinzuver­dienst neben einem frühen Rentenbe­zug nicht mehr begrenzt. Das ermöglicht einen Booster fürs Einkommen aus Job plus Frührente.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Schließ­lich fällt die vorgezogene Rente teils deutlich nied­riger aus, denn Versicherte zahlen kürzer ein. Hinzu kommen oft lebens­lange Abschläge. Und bei höherem Gesamt­einkommen werden höhere Steuern fällig.

Tipp: Sie wollen wissen, was Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben von der gesetzlichen, der betrieblichen und der Riester-Rente bleibt? Unsere Steuer­expertinnen rechnen es Ihnen im Artikel Das bleibt von der Rente in allen Einzel­heiten vor.

Rechnungen anhand von Modell­fällen

Anhand von zwei Modell­fällen – einer Besserverdienerin mit gekürzter Rente und einem Normal­verdiener mit abschlags­freier Frührente – zeigen wir ganz konkret, wie sich das verfügbare Einkommen aus heutiger Sicht über die nächsten 20 Jahre entwickelt. Versicherten hilft es, einzuschätzen, ob sich die Frührente-Job-Kombi für sie lohnt.

Tipp: Selbst­ständige, Frührentner oder Beamte können freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen. Das erhöht die Rente und lässt die Steuerbelastung sinken. Wann sich Extra-Einzahlungen für Sie lohnen. Unsere Berechnungen zeigen: Das kann durch­aus attraktiv sein.

Als Frührentner weiter im Job – recht­lich kein Problem

Wer vorzeitig in Alters­rente geht, darf deswegen von seiner Firma nicht gekündigt werden. Eine Kündigung wäre Alters­diskriminierung und deshalb unzu­lässig. Wir haben mit dem Arbeits­rechtler Frank Bayreuther von der Uni Passau gesprochen. Im Interview erklärt er auch, warum es für Firmen kein Risiko ist, Vorruheständler neu einzustellen.

Tipp: Eine attraktive Ergän­zung zum frühen Renten­eintritt ist die Alters­teil­zeit, die in vielen Betrieben angeboten wird. Alles dazu finden Sie in unserem Report zur Altersteilzeit.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.06.2024 um 09:02 Uhr
    Arbeitszeiten im Ausland

    @hb-x: Rentenzeiten im Ausland können bei der Antragstellung der Rente in Deutschland angerechnet werden, wenn zum Beispiel die Rentenansprüche in einem Mitgliedstaat der EU erworben worden sind, siehe auch:
    www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-zeiten-detailseite.html

    Eine Broschüre zu Informationen zu Rentenansprüchen, die in der Schweiz erworben wurden, finden Sie unter dem folgenden Link. Dort werden auch Anlaufstellen für Auskünfte genannt. Für die Schweiz wird dort die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf genannt, in Deutschland können Sie sich an Ihre aktuelle Rentenversicherungsträgerin wenden. Ist diese nicht zuständig, leitet dieses die Anfrage an die richtige Stelle weiter:
    www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.html

    Und auch für das Arbeiten in den Niederlanden gibt es eine Info-Broschüre:
    www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_niederlande.html

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.06.2024 um 08:45 Uhr
    Frührente + weiterarbeiten

    @dergo: Unter Punkt 3 und der Überschrift "Frührente mit Job" finden Sie unsere Rechenbeispiele dazu.

  • RudolfGläsche am 22.06.2024 um 17:04 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • clausem2707 am 22.06.2024 um 16:36 Uhr
    gekündigt wegen besonders intelligenten, demokrat

    Auf Grund einer famosen Leistung des Moderator*:_Innen Teams der StWt, Thema Beur­laubung von Schul­kindern„Fehlen Kinder unerlaubt, drohen hohe Bußgelder“, habe ich am 19.06.2024 mein Abonnement bei Stiftung Warentest und Stiftung Finanztest gekündigt.
    Mein Kommentar lautete ungefähr so: "Diese Maßnahme trifft ausschließlich den Mittelstand, reichen Bevölkerungsschichten sowie unteren Bevölkerungsschichten, z.B. Hochzeitsurlauber*:_Innen kann das alles komplett egal sein," war wohl zu viel für die besonders intelligenten, demokratischen und sozialen **
    - erbärmlich!
    Mit beliebigen Grüßen an die famose Leistung der besonders intelligenten, demokratischen und sozialen **
    Mein Kommentar lautete ungefähr so: "Diese Maßnahme trifft ausschließlich den Mittelstand, reichen Bevölkerungsschichten sowie untesten Bevölkerungsschichten, z.B. Hochzeitsurlauber*:_Innen, Beschneidungsurlauber*:_Innen, ist das alles komplett egal" war wohl zu viel für die besonders intelligenten, demokratischen

  • hb-x am 22.06.2024 um 11:20 Uhr
    Arbeitsjahre im Ausland

    Guten Tag,
    vielen Dank für die sehr detaillierte und kompakte Aufbereitung des Themas „Früher in Rente“.
    Sie zählen die Voraussetzungen auf, die für eine frühzeitige Rente bei 45 Arbeitsjahren notwendig sind. Bisher konnte mir an diversen Stellen niemand beantworten, wie Arbeitszeiten im Ausland in einem vergleichbaren gesetzlichen Rentenpflichtversicherungssytem angerechnet werden können, z.B. in der Niederlande oder in der Schweiz als nicht EU-Land.
    Können sie diese Frage bitte beantworten, bzw. welche offizielle Stelle sollte dies können?
    Beste Grüsse, HB