Riester-Rente Riester-Frust? So können Sie sich wehren

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Riester-Rente - Riester-Frust? So können Sie sich wehren

Finanztest-Leserin Romy Graefe-Homberg: „Ich habe mich so gefreut: Mein Wider­spruch war erfolg­reich. Die Volks­bank hat mir mehr als 1 200 Euro Kosten erstattet.“ © Maximilian Mann

Immer mehr Riester-Kunden sind in der Auszahl­phase. Doch die Rente ist oft kleiner als erwartet. Wir zeigen an Beispielen, was Sie gegen Riester-Frust tun können.

Immer mehr Menschen mit Riester-Vertrag bekommen nun ihre Rente. Aber die Auszahlung am Ende ist oft nicht so hoch wie am Anfang erwartet. Bei Versicherungen können hohe Kosten und geringe Über­schüsse die Rente schmälern. Bei Bank­sparplänen trüben eine maue Verzinsung und hohe Kosten in der Auszahl­phase die Freude. Bei Fonds­sparplänen sind viele Sparer von Umschichtungen der Aktien- in Rentenfonds genervt.

Aus Erfahrungen anderer Riester-Kunden lernen: In diesem Report lassen wir Lese­rinnen und Leser zu Wort kommen, die uns von ihren Erfahrungen mit ihren Riester-Anbietern berichten. Sie machen Mut, hohe Kosten nicht tatenlos hinzunehmen und sich für die beste Auszahl­option zu entscheiden. Kunden mit einem Riester-Banksparplan bekommen Tipps für ihren Rentenbe­zug - ebenso wie solche mit einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Fondssparplan.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.05.2024 um 13:52 Uhr
    Riester-Banksparplan

    @Annette111: es stimmt, die Riester-Banksparpläne laufen leider nicht so, wie es sich zu Beginn erhofft wurde. Es ist aber nicht so, dass wir allen Frustrierten zum Ausstieg aus dem Vertrag raten. Wir kennen weder Ihren Vertrag, noch Ihre persönliche Situation. Eine Beitragsfreistellung macht den aktuellen Vertrag nicht besser.
    Vor dieser Entscheidung sollten Riester-Sparenden prüfen, ob sie die Lücke, die die Riester-Reform in die gesetzliche Altersvorsorge gerissen hat, anders füllen können.
    - Ist das Sparziel weiterhin eine lebenslange Rente zur Absicherung der Existenz, egal wie alt Sie werden?
    - Ist dieses Ziel vielleicht schon durch andere Geldanlagen / eine Erbschaft o.ä. abgesichert?
    - Gibt es bereits eine in Frage kommende Alternative, in die das Spargeld in Zukunft fließen soll?

  • Annette111 am 21.05.2024 um 08:52 Uhr
    Was tun mit Banksparplan?

    Ich bin ratlos, was ich mit meinem Sparkassen-Banksparplan jetzt machen soll. Durch Ihre Berichte komme ich zu dem Schluss, dass es nicht sinnvoll ist, noch 10 Jahre weiter Geld einzuzahlen - mein Gewinn sind im Prinzip nur die 175 Euro Zulage pro Jahr, die Zinsen gehen/gingen gegen Null. Dagegen stehen vrsl. hohe Kosten in der Auszahlphase an.
    Bei Kündigung wird es jetzt schon ein Minusgeschäft, umschreiben scheint schwierig zu sein (laut Ihrem Kommentar vom 4. Januar) und für Wohnriester kann es ich aktuell auch nicht nutzen - bleibt eigentlich nur, den Vertrag stillzulegen und zu hoffen, dass das die Sparkasse das BGH-Urteil doch irgendwann noch akzeptiert... Oder gibt es noch irgendeine Option? Viele Grüße

  • B.Klaas am 29.03.2024 um 06:51 Uhr
    Was sagt denn Herr Riester dazu?

    Das Rentenguthaben wird in den meisten Fällen nicht zu Lebzeiten ausgezahlt und dann verdienen auch noch Sparkassen und Versicherungen daran.
    Herr Riester und alle die dies verbrochen haben müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.02.2024 um 13:04 Uhr
    Sparkasse verweist auf AltZertG / BGB

    @alle; @jj.hansen: Lassen Sie sich nicht beirren. Keine Bank, keine Sparkasse, kein Versicherer gibt gern Abschluss- und / oder Vermittlungskosten zurück. Wer einen Rückzahlungsanspruch geltend macht, wird auf die unterschiedlichsten Argumente stoßen. es ist nicht davon auszugehen, dass Sie durch eine geschickte (juristische) Argumentation den Anbieter zur Zahlung bewegen, wenn er meint, das Recht auf seiner Seite zu wissen.
    Wenn in Ihrem ursprünglichen Vertrag auf die zu Beginn der Renten erneut anfallenden Abschluss- und Vermittlungskosten nicht (transparent)hingewiesen wurde, können wir nur raten, hartnäckig zu bleiben, sich (zuerst) beim Anbieter zu beschweren und wenn das ohne Erfolg bleibt, den Weg über die Schlichtungsstelle zu wählen.

    Beharren Sie darauf, dass die Sparkasse Ihnen sagt, welche vertragliche Regelung den Anfall der Kosten bereits benennt.

    Die Bafin greif zwar nicht in das Verhältnis zwischen Kunden und Bank ein, aber informieren sollten Sie diese über die Praxis ihrer Sparkasse schon, am besten unter Beifügung des Schriftwechsels.

    Wir werden berichten, wenn wir Riester-Sparenden mit weiteren Tipps helfen können.

  • jj.hansen am 15.02.2024 um 12:30 Uhr
    Sparkasse erklärt Abschluss- u. Verwaltungskosten

    Ich habe meinen Vertragspartner Sparkasse nach Erhalt der Angebote zur Auszahlungspahse meines Riester Banksparplans darum gebeten, Stellung zum BGH-Urteil XI ZR 290/22 zu nehmen. Die Sparkasse beruft sich bei der Begründung ihres Anspruchs auf die Erhebung von Abschluss- und Verwaltungskosten für die VorsorgePlus Sofortrente oder den VorsorgePlus Auszahlungsplan sehr grundsätzlich auf § 2a Abs. 1 AltZertG und im Anschluss die §§ 675 und 670 BGB.
    Meines Wissens wurde der § 2a AltZertG erst im Jahr 2011 mit einer Gesetzesänderung eingeführt. Mein Vertrag wurde aber viel früher im Jahr 2005 geschlossen, so dass ich die Argumentation der Sparkasse bereits aus diesem Grund für nicht haltbar halte. Teilen Sie diese Einschätzung? Gibt es ähnliche Erfahrungen anderer Betroffener?