Riester-Bank­sparplan So wehren Sie sich gegen die Gebühr der Volks­bank BraWo

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Riester-Bank­sparplan - So wehren Sie sich gegen die Gebühr der Volks­bank BraWo

Die Volks­bank Braun­schweig Wolfs­burg (BraWo) verlangt von Riester-Sparern neuerdings 20 Euro jähr­liches Verwaltungs­entgelt. Betroffen sind 3 500 Sparer der ehemaligen Volks­bank Peine, die dort den Riester-Bank­sparplan VR-RentePlus abge­schlossen hatten. Seit 2016 ist die Volks­bank Peine mit der Volks­bank BraWo verschmolzen. Die neue Gebühr soll erst­mals Ende 2019 einge­zogen werden. Die Stiftung Warentest rät Betroffenen, der Gebühren­einführung mit diesem Musterbrief zu wider­sprechen.

Anschreiben der Bank im Mai 2019

Im Mai kündigte die Volks­bank Braun­schweig Wolfs­burg (BraWo) den Riester-Sparern der ehemaligen Volks­bank Peine per Brief die Einführung einer jähr­lichen Verwaltungs­gebühr in Höhe von 20 Euro an. Die Bank begründet die Gebühren­einführung mit dem angeblich gestiegenen Aufwand für die Bearbeitung und Verwaltung der Riester­verträge. Auf die Möglich­keit, der Einführung zu wider­sprechen, weist die Bank in ihrem Schreiben nicht hin.

Volks­bank: „Kunden können wider­sprechen“

Auf Nach­frage von test.de teilt ein Sprecher der Volks­bank BraWo mit: „Die Kunden können der Änderung vor dem vorgeschlagenen Zeit­punkt ihres Wirk­samwerdens selbst­verständlich wider­sprechen oder den Vertrag frist­los und kostenfrei kündigen.“ Diese Antwort lässt allerdings offen, ob die Bank bei einem Wider­spruch durch den Kunden die Riester-Bank­sparpläne der Betroffenen kostenfrei weiterführt. Und auch auf erneute Nach­frage von test.de wird die Bank nicht deutlicher: „Sollte ein Kunde dennoch [trotz Beratung über einen Wechsel in andere Riest­erlösungen; Anmerkung von test.de] der Vertrags­anpassung beim Verwaltungs­entgelt wider­sprechen, so werden wir mit ihm ins Gespräch gehen und dabei klären, wie er sich die zukünftige Vertrags­fortführung vorstellt“.

Wider­spruch in vergleich­baren Fällen bereits erfolg­reich

Auf solche Gespräche können sich Kunden einlassen, sie müssen es aber nicht. Wer seinen Vertrag wie gehabt fortführen möchte, sollte zunächst mit dem Muster­brief der Gebühr wider­sprechen. In einem ähnlichen Fall hatten kürzlich Riester-Kunden mit einem Wider­spruch gegen eine Gebühren­erhöhung der Mainzer Volks­bank Erfolg (Mainzer Volksbank stoppt Gebührenerhöhung).

Bank redet Riester-Bank­sparplan schlecht ...

Vor der Fusion mit der Volks­bank Peine hatte die Volks­bank Braun­schweig Wolfs­burg selbst keine Riester-Bank­sparpläne. Liest man den Kunden­brief und die Stellung­nahme der Bank gegen­über test.de, gewinnt man den Eindruck, dass die Volks­bank BraWo die ehemaligen Volks­bank-Peine-Kunden mit Riester-Bank­sparplan am liebsten loswerden möchte.

... und will, dass Kunden in andere Riester-Produkte wechseln

Zunächst macht sie ihren Kunden Angst. Unter Hinweis auf die aktuelle Mini-Verzinsung für das Riester-Guthaben in Höhe von 0,01 Prozent und der aktuellen Inflation „nahe 2 Prozent“ schreibt sie fett gedruckt: „Ihre Alters­vorsorge verliert an Wert!“. Und weiter: „Wir möchten, dass sich Ihr Riester-Vertrag wieder für Sie lohnt! Aus diesem Grund verzichten wir bei einem Vertrags­wechsel auf das dafür übliche Entgelt in Höhe von 100 Euro“, heißt es am Ende des Kunden­anschreibens. Damit macht die Bank den Riester-Bank­sparplan schlechter als er ist. Natürlich sind die Zinsen derzeit mick­rig. Aber bei Riester-Produkten entsteht die Rendite insbesondere auch durch die staatlichen Zulagen und die steuerliche Förderung.

Vorsicht: Bei Vertrags­auflösung sind Zulagen zurück­zuzahlen!

Den Riester-Bank­sparplan einfach „kostenfrei“ aufzulösen, wie es die Volks­bank auch anbietet, ist für die Kunden keine Option, weil dann die staatlichen Zulagen zurück­gezahlt werden müssen und nach­träglich auch die steuerliche Förderung entfällt. Nahezu alle Sparkassen und Volks­banken in Deutsch­land haben inzwischen den Vertrieb von Riester-Bank­sparplänen einge­stellt. Bleibt nur der Wechsel in eine andere Riester-Produktkategorie.

Fonds­police oder Renten­versicherung für viele keine Alternative

Als potenzielle Riester-Alternativen sieht die Volks­bank BraWo „Fonds-, Versicherungs- oder Bausparlösungen.“ Allerdings dürfte zum Beispiel eine Fonds­police oder eine Riester-Renten­versicherung für viele kostenbewusste Sparer nicht in Frage kommen (siehe Riester-Rente im Vergleich: Versicherung, Sparplan, Fondspolice). Außerdem sind neue Verträge mit neuen Abschluss­kosten verbunden. Im Zweifel dürfte es für viele Betroffene deshalb das Beste sein, den Bank­sparplan weiterzuführen und gegen die aktuelle Verwaltungs­gebühr Wider­spruch einzulegen und notfalls recht­lich dagegen vorzugehen.

Erhöhung möglicher­weise rechts­widrig

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest halten die Einführung der Gebühr für rechts­widrig. Der Bundes­gerichts­hof hat einseitige Preis­erhöhungen in einer laufenden Vertrags­beziehung bereits mehr­fach für unwirk­sam gehalten. Zu Gebühren­einführungen während eines über Jahr­zehnte laufenden Riester-Vertrages gibt es noch keine Recht­sprechung. Aber die Tatsache, dass Riester-Produkte vom Gesetz­geber als lang­fristige Geld­anlage gedacht sind und zur Ergän­zung der gesetzlichen Rente dienen sollen, spricht dafür, dass Gerichte solche Gebühren­einführungen nach Vertrags­schluss streng prüfen werden.

Gebühr sammelt frühere Zins­gutschriften wieder ein

Auf den ersten Blick wirkt die neue 20-Euro-Gebühr unscheinbar. Aber die Auswirkungen können enorm sein. Bei dem aktuellen Mini-Zins in Höhe von 0,01 Prozent, müsste ein Sparer 200 000 Euro auf dem Riester-Konto haben, um mit den erwirt­schafteten Zinsen wenigs­tens das Verwaltungs­entgelt bezahlen zu können. Die Riester-Guthaben sind aber deutlich nied­riger. Die Folge: Reicht die Zins­gutschrift eines Kalender­jahres nicht aus, um die Gebühr zu begleichen, werden faktisch die Zins­gutschriften vergangener Jahre wieder einge­sammelt.

Wehren Sie sich mit dem Muster­brief der Stiftung Warentest!

Zunächst sollten Betroffene mit dem Musterschreiben der Stiftung Warentest Wider­spruch gegen die Einführung der Gebühr einlegen. Hat sich die Sache damit erledigt, sind keine weiteren Schritte mehr nötig.

Ist die Bank hingegen der Rechts­auffassung, dass sie auch gegen den erklärten Kundenwillen die Gebühr einführen darf, sollten Kunden nach ihrem Wider­spruch eine Beschwerde bei der Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einreichen. Das geht ohne Anwalt und ist für Bank­kunden kostenlos.

Führt auch das nicht zum Erfolg, kommt eine Klage gegen die Erhöhung in Frage. Sobald die ersten Urteile vorliegen, werden wir an dieser Stelle berichten. Wer eine persönliche Beratung sucht, kann sich zum Beispiel an die Verbraucherzentralen oder den Verbraucherservcie Bayern wenden. Die Bayern hatten 2018 Kunden der Volksbank Gronau erfolg­reich zur Abwehr einer Riester-Gebühr beraten.

Klagen gegen die Bank?

Ob die Rechtsschutzversicherung eine solche Klage über­nimmt, hängt vom Versicherungs­vertrag ab. Insbesondere alte Verträge beinhalten noch uneinge­schränkten Rechts­schutz für Streitig­keiten mit einer Bank. Einige neue Versicherungen schließen Rechts­schutz für Ärger rund um die Geld­anlage zwar ganz aus. Aber es gibt auch noch einige Versicherungen, die Streit um konservative Anlagen wie Zins­anlagen über­nehmen oder Anwalts- und Gerichts­kosten wenigs­tens zum Teil bezahlen. Auf jeden Fall lohnt sich ein Blick in die Versicherungs­bedingungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.05.2022 um 12:06 Uhr
    Schreiben Volksbank Gronau-Ahaus vom 12.04.2022

    @FamBei: Uns liegt weder das Schreiben von 22.4.2022 noch die neuen AGB vor. Wir würden uns freuen, wen Sie uns das zusenden könnten: [email protected]

  • kbausbn am 07.05.2022 um 10:08 Uhr
    Gebührenerhöhung der Volkbank Gronau-Ahaus

    Mit einem neuen Schreiben (vom 12.04.2022) zur Zustimmung neuer AGBs, Sonderbedingungen und Preisleistungsverzeichnis. Interessanter Weise wird die Neuvereinbarung damit begründet, dass man Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen erhalten möchte. Dabei möchte die Volksbank eine jährliche Verwaltungsgebühren von 9 € für eine VR-Rente-Plus (Riestervertrag) über Punkt 1.3 im Preisleistungsverzeichnis festlegen.
    Wie schon der zuvor kommentiert wurde "ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch die Bank nicht möglich", die wurde auf dem Vertragsformular unter "Besondere Bedingungen", "1 Vorzeitiges Vertragsende" festgelegt. Es stellt sich nun aber die Frage, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund (§19 Abs. 2 AGB) vorliegen könnte.
    Sollte man den Bedingung unter Zurückweisung der jährlichen Verwaltungsgebühren zustimmen oder ggf. erst gar nicht auf das Schreiben reagieren und damit nicht zustimmen?

  • antilopenpups am 18.07.2021 um 21:54 Uhr
    Re: Volksbank Gronau-Ahaus Verwaltungsgebühr

    @frakeicor und Stiftung Warentest:
    Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20 für die letzten drei Jahre Gebühren zurückfordern und darauf hinweisen, dass zukünftig auch keine Gebühren mehr erhobenwerden sollen; dazu einen nettenHinweis auf „Besondere Bedingung 1“, letzter Satz, dass die reguläre Kündigun seitens der Bank ausgeschlossen ist (wie von Euch auch erwähnt).
    Funktioniert... .

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2021 um 15:07 Uhr
    Volksbank Gronau-Ahaus; Umwandlung VR-RentePlus

    @aham: Zu den Bedingungen der Riester-Rentenversicherung der DHS. können wir nichts sagen, da wir diese nicht getestet haben.
    Wir hatten die Riester-Renten zuletzt in 2017 getestet:
    www.test.de/Riester-Rente-im-Vergleich-Versicherung-Sparplan-Fondspolice-4910361-0
    Allgemein lässt sich ausführen, dass für viele der Wechsel in eine Riester-Fondspolice oder eine Riester-Rentenversicherung nicht in Frage kommt. Das gilt zum Beispiel für Sparende im Alter von 52plus. Diesen raten wir weder zu einem Wechsel in eine Riester-Versicherung noch in einen Riester-Fondssparplan. Bei der Rieser-Rente empfehlen mindestens eine Restlaufzeit von 15 Jahren, beim Riester-Fondsparplan mindestens 20, besser 30 Jahre. Im Zweifel dürfte es für viele Betroffene deshalb das Beste sein, den Banksparplan weiterzuführen. (maa)

  • ahamb am 28.05.2021 um 18:34 Uhr
    Volksbank Gronau-Ahaus; Umwandlung VR-RentePlus

    Ich habe ebenfalls ein Anschreiben bekommen mit dem Vorschlag, die VR-RentePlus kostenfrei übertragen zu lassen in eine Riester-Rentenversicherung mit dem Partner DHS. Dabei würden Abschlusskosten anfallen, aber nur auf die noch zu zahlenden Beiträge. Für das übertragene Kapital würden keine Kosten erhoben. Man solle beachten lt. Bank, dass beim bestehenden Banksparplan die Abschlusskosten erst zu Beginn der Auszahlungsphase entstünden.
    -Wäre das ein Kriterium für einen Wechsel ggf.?-
    Das Kapital würde in festverzinsl. WP (Pfandbriefe, Unternehmensanleih) angelegt um "über Jahre hinaus solide Erträge" zu erwirtschaften. Ein kleiner Teil mit zusätzlichen Renditechancen: Aktien, Immobilien, Infrastrukturprojekte, die weitgehend unabhängig von den Märkten seien. Besonderheit: Die Erträge aus der lfd Verzinsung könnten nicht mehr verlorengehen und erhöhten das Garantiekapital.
    Ja, es steht da und beklemmt: "Ihre Altersvorsorge verliert real an Wert!"
    Wir sind wohl ein Verlustgeschäft?