Riester-Rente Allianz knöpft Riester-Kunden zu viel Geld ab

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Riester-Rente - Allianz knöpft Riester-Kunden zu viel Geld ab

Franziska Siewers – hier mit ihrem Mann Sven – schaltete den Ombuds­mann für Versicherungen ein, weil die Allianz zu hohe Kosten kassierte. © Peter Roggenthin

Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebs­kosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz Lebens­versicherung. Wenn Kunden ihren Eigenbeitrag änderten – etwa weil Kinder­zulagen hinzukamen oder wegfielen –, wurden neue Abschluss­kosten fällig, obwohl sich die Gesamt­höhe der Einzahlungen dieser Kunden nicht änderte. Diese Praxis hat das Bundes­finanz­ministerium im März 2019 untersagt.

Bafin: Versicherer dürfen keine Doppel­provisionen mehr erheben

Die staatliche Aufsicht Bafin wies alle Versicherer, die Riester-Verträge anbieten, darauf hin und hat sich von ihnen „schriftlich bestätigen lassen, dass sie künftig keine Doppel­provisionen mehr erheben“, so Bafin-Sprecher Norbert Pieper.

Kunden müssen selbst aktiv werden

Allerdings müssen die Unternehmen zu viel kassierte Kosten nicht von sich aus zurück­zahlen. Die Kunden müssen sie zurück­fordern. Allianz-Kundin Franziska Siewers tat dies. Sie wurde vom Versicherer monate­lang vertröstet. Erst als sie den Versicherungs­ombuds­mann einschaltete, zahlte die Allianz; 48,32 Euro bekam Siewers gutgeschrieben. Sie hält dies für zu wenig und hat sich erneut an den Ombuds­mann (versicherungsombudsmann.de) gewandt.

Leser­aufruf

Haben auch Sie für Ihren Riester-Vertrag zu hohe Kosten bezahlt? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail an [email protected].

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • m.f.gutmann am 06.12.2023 um 11:26 Uhr
    Achtung bei Basisrentenversicherung

    Achtung bei Basisrentenversicherungen mit Hinterbliebenenschutz!
    Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfiehlt, im Fall der Scheidung die Beitragsanteile aus der Zusatzversicherung zum Hinterbliebenenschutz der Hauptversicherung zuzuschlagen und dann erst im Versorgungsausgleich aufzuteilen.
    Es gibt aber Versicherungen wie die Debeka Lebensversicherung, die sich an diese Empfehlung zumindest bei den Versicherungsbedingungen BHRZ-BR 04/2009 nicht hält und die Beiträge zur Zusatzversicherung zum Hinterbliebenenschutz ohne vorigen Zuschlag zur Hauptversicherung beim Versorgungsgleich vereinnahmt. Die Beiträge sind im Fall einer Scheidung dann ersatzlos verloren!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.08.2020 um 18:25 Uhr
    Dynamische Erhöhung

    @p.krausen: Ja, hier ging es nur um die Gebühren, die veranschlagt wurden, obwohl sich die Gesamthöhe der Einzahlungen der Kunden nicht änderte. Diese Praxis hatte das Bundes­finanz­ministerium untersagt. Bei der dynamischen (Beitrags-) Erhöhung erhöht sich ja in der Regel die Gesamthöhe der Einzahlung.
    Tipp: Prüfen Sie, ob es der dynamischen Erhöhung überhaupt bedarf? Berechnen Sie genau, wie hoch der Eigenbeitrag ausfallen sollte, um die vollen Zulagen zu bekommen. Viel mehr muss dann in den Vertrag nicht fließen.
    Wer jedoch mit der Steuerförderung besser fährt, sollte den Vertrag bis zum Förderungshöchstbetrag besparen, um auf diesem Weg die höchst mögliche (Steuer-) Förderung zu erhalten. (maa)

  • p.krausen am 20.08.2020 um 15:55 Uhr
    Gültig auch für dynamische Verträge?

    Mein Riester-Vertrag bei der PB Versicherung erhöht sich jährlich im Rahmen einer Dynamik. Mit jeder Erhöhung werden "zusätzliche Abschlusskosten" fällig. Sind diese ebenfalls unzulässig oder bezieht sich die Aussage der Bafin ausschließlich auf solche Kosten, die durch eine Beitragsänderung aufgrund von Kinderzuschlägen o.ä. entstehen?