Riester-Rente Blockade bei Riester-Wechsel

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Riester-Rente - Blockade bei Riester-Wechsel

Beim Wechseln des Riester-Anbieters von der Skandia zur Sutor Bank brauchte Daniel Söhngen viel Geduld. Erst der Ombuds­mann half. © Martin Stollberg

Kunden mit Riester-Vertrag dürfen ihren Anbieter wechseln. Doch immer wieder gibt es dabei Probleme, wie wir aus Leserzuschriften wissen. Probleme hatte auch unser Leser Daniel Söhngen. Er wollte statt seiner Riester-Renten­versicherung bei der Skandia lieber den Fonds­sparplan Fairriester bei der Sutor Bank. Erst nach einer Beschwerde beim Versicherungs­ombuds­mann macht die Skandia den Anbieter­wechsel möglich.

Frist­gerecht gekündigt

Finanztest-Leser Daniel Söhngen wollte statt seiner Riester-Renten­versicherung bei der Skandia lieber den Fonds­sparplan Fairriester bei der Sutor Bank. Nach seiner frist­gerechten Kündigung beim alten Anbieter sollte sein Riester-Kapital spätestens am 1. April 2019 auf den neuen über­tragen sein. Doch trotz mehrerer Beschwerden Söhngens hatte Skandia bis Anfang Mai den Wechsel nicht fertiggebracht. Er wandte sich an den Versicherungsombudsmann.

Beschweren hilft

Seine Beschwerde machte der Skandia Beine. Die Wechsel­blockade begründete das Unternehmen gegen­über dem Ombuds­mann mit der Riester-Zulage für 2018. Diese wollte es noch auf den Vertrag buchen. Die Zulagen­stelle hatte die Zulage „für das 1. Quartal 2019 angekündigt“, so das Versicherungs­unternehmen. Das ist vor dem 1. April und war also kein Grund, den Wechsel zu verzögern. Zumal die Skandia ihren Kunden nicht darüber informierte, sondern seine Beschwerde schlicht ignorierte, wie Söhngen sagt – bis sich der Ombuds­mann einschaltete.

Tipp: Tests und Infos rund ums Thema Riester finden Sie auf unserer Themenseite Riester-Rente.

Leser­aufruf

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Kommentarliste

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  • dreistein am 13.10.2020 um 20:08 Uhr
    Wechsel zu SUTOR ???

    Nun wäre Herr Söhngen sicherlich froh, wenn der Wechsel nicht so schnell erfolgt wäre sondern erst nach dem 12.3.2020.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2020 um 11:32 Uhr
    Zahlungstermine Zulagenstelle

    @derNorddeutsche: Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Zahlungstermine der Zulagenstelle. Sie haben Recht. Nach Ablauf des Beitragsjahres ist der 15. Mai der erste Termin, an dem die Zulagenstelle Überweisungen für das abgelaufene Beitragsjahr vornimmt. (maa)

  • derNorddeutsche am 08.04.2020 um 14:07 Uhr
    kleiner fachlicher Fehler im Text...

    Habe gerade den Artikel gelesen... folgende Passage ist meines Erachtens falsch recherchiert....
    "Die Wechsel­blockade begründete das Unternehmen gegen­über dem Ombuds­mann mit der Riester-Zulage für 2018. Diese wollte es noch auf den Vertrag buchen. Die Zulagen­stelle hatte die Zulage „für das 1. Quartal 2019 angekündigt“, so das Versicherungs­unternehmen. Das ist vor dem 1. April und war also kein Grund, den Wechsel zu verzögern."
    Die Riesterzulage für das Kalenderjahr 2018 kann frühestens am 01. Zahltermin in 2019 ausgezahlt werden. Dies ist immer Mitte Mai der Fall. (1/2019 in der ZFA-Sprache)
    Die erste Zahlung der Zulagenstelle selbst erfolgt Mitte Februar. Dies ist aber in der Fachsprache der ZFA der 4. Zahltermin. Dieser Termin spielt eine Rolle, wenn Zulagen von Vorjahren erst verspätet berechnet.
    Vor Mitte Mai eines Jahres kann keine Zulage des Vorjahres ausgezahlt werden.
    Ich hatte sowas mal bei meinem Riester und mich in die Materie eingelesen.

  • malik10405 am 27.12.2019 um 18:16 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.