Riester-Rente So können Sie Kosten zurück­fordern

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Riester-Rente - So können Sie Kosten zurück­fordern

Steffi Jobst, Fluglotsin: „Wenn Versicherer etwas falsch machen, sollten sie dies von sich aus korrigieren müssen. Gerade junge Familien werden hier einfach abge­zockt.“ © Peter Roggenthin

Viele Kunden mit einer Riester-Renten­versicherung ärgern sich über hohe Abschluss­kosten. Eine Beschwerde kann helfen, Geld erstattet zu bekommen. Wir zeigen, wie Sie dabei vorgehen.

Mehrere Hundert Euro zurück

Das hat sich gelohnt: 633 Euro zu viel gezahlte Abschluss­kosten für ihre Riester-Renten­versicherung hat Steffi Jobst von der Barmenia zurück­bekommen. Riester-Sparerin Christine Kiesenbauer wurden vom Volks­wohl Bund 665 Euro gutgeschrieben. Beim Ehepaar Lehrke waren es insgesamt 610 Euro für ihre beiden Riester-Verträge bei der Allianz Lebens­versicherung. Ebenfalls für seinen Vertrag bei der Allianz bekam Bernhard Manthey 124 Euro zu viel gezahlte Kosten wieder. Lars Beengaard erhielt von seinem Versicherer Proxalto 315 Euro zurück. Bei Proxalto-Kunde Uwe Kleinert waren es sogar knapp 1 337 Euro. Und 219 Euro bei Thomas Meentzen, der einen Riester-Vertrag beim Versicherer Generali hat.

Zu hohe Abschluss- und Vertriebs­kosten

Was war da los? Die Versicherer dieser Riester-Kundinnen und -Kunden hatten zu viel Abschluss- und Vertriebs­kosten kassiert, die sie später dem Vertrag wieder gutschreiben mussten. Doch keines der Unternehmen hatte das aus eigenem Antrieb getan. Jobst, Kiesenbauer, Manthey und das Ehepaar Lehrke erhielten die Erstattung erst, nachdem sie beim Versicherer nachgefragt hatten. Beengaard und Kleinert beschwerten sich beim Versicherungs­ombuds­mann (siehe Kasten). Meentzen bekam nach einer Klage vor dem Amts­gericht Syke Recht. Sein Rechts­anwalt Harald Weymann aus dem nieder­sächsischen Twistringen setzte dort ein Anerkennt­nis­urteil durch (Az. 25 C 830/18). Dieses Urteil hatte die Generali noch als „Einzel­fall“ abge­tan. Wie unsere Aufzählung eingangs zeigt, sind jedoch nicht nur einzelne Kunden betroffen.

Kostenlose Hilfe

Wenn der Versicherer auf eine Reklamation abweisend oder gar nicht reagiert, kann eine Beschwerde beim Versicherungs­ombuds­mann helfen. Sein Service ist kostenlos, eine Klage später immer noch möglich. Informationen zum Beschwerde­verfahren finden Sie unter versicherungsombudsmann.de. Bei einem Streit­wert bis 10 000 Euro ist der Versicherer an die Entscheidung des Ombuds­mannes gebunden. Hinweise auf Verstöße der Versicherer gegen Bestimmungen nimmt die staatliche Aufsicht entgegen (bafin.de). Auch sie kann helfen.

Riester-Anbieter haben mehr­fach kassiert

Für Riester-Renten­policen dürfen Versicherer keine mehr­fachen Abschluss- und Vertriebs­kosten kassieren, wenn Kunden zum Beispiel ihren Eigen­betrag senken und wieder anheben. Denn ein Riester-Vertrag soll sich dem Leben anpassen: Eine Sparerin beginnt ihren Riester-Vertrag als Berufs­anfängerin und zahlt gemäß ihrem Einkommen ein. Als junge Mutter reduziert sie ihren Eigenbeitrag, weil nun Kinder­zulagen in den Vertrag fließen, so dass sie weniger selbst aufbringen muss. Wenn sie für die Kinder kein Kinder­geld mehr bekommt, zahlt sie wie vorher wieder einen höheren Beitrag. Diesen normalen Fall haben Riester-Anbieter genutzt, um sogar dreimal abzu­kassieren. Einmal bei Abschluss des Vertrags, das zweite Mal fallen Kosten auf die neue Zulage an und das dritte Mal bei Wieder­anhebung der Beiträge.

Kunden müssen selbst aktiv werden

Das Finanz­ministerium und die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) haben diese Praxis verboten. Doch die Versicherer müssen Betroffene nicht unaufge­fordert entschädigen. Und anhand der Vertrags­unterlagen ist oft nicht klar nach­zuvoll­ziehen, ob Versicherte mehr­mals zur Kasse gebeten wurden. 

Tipp: Fordern Sie Ihren Versicherer auf, erhobene Abschluss- und Vertriebs­kosten zu prüfen. Folgende Gründe können ein Hinweis auf zu viel gezahlte Kosten sein.

Mütter benach­teiligt

Steffi Jobst hat ihren Beitrag während ihrer Eltern­zeit gesenkt und danach wieder ange­hoben. Das nutzte die Barmenia, um ihr erneut Abschluss­kosten zu berechnen. Als sie sich beschwerte, schrieb der Versicherer das zu viel einge­strichene Geld wieder gut. „Ich finde es extrem ärgerlich, dass man die Versicherungs­gesell­schaft aktiv anschreiben muss“, sagt sie. „Hier wird darauf spekuliert, dass sich nur ein Bruch­teil der Betroffenen meldet und die Versicherer zu Unrecht einbehaltene Summen einfach einstreichen können“, ergänzt die Fluglotsin.

Mehr verlangt als vorher angekündigt

Ärgerlich ist auch, wenn Versicherer mehr verlangen, als zuvor dargestellt. So heißt es in Stand­mitteilungen der Generali, die sie in den ersten Jahren nach Vertrags­beginn versandte: „Die Abschluss- und Vertriebs­kosten entfallen grund­sätzlich nach spätestens 10 Jahren. Das Gleiche gilt für die Kosten aller hinzugekommenen Erhöhungen durch Sonderzah­lungen ... die Kosten (bleiben) unver­ändert, bis sie schließ­lich entfallen.“ Nach Ablauf der zehn Jahre änderte Generali diese Formulierung in dann versandten Mitteilungen: „Die Abschluss­kosten Ihrer Versicherung entfallen grund­sätzlich nach spätestens 10 Jahren ab dem Versicherungs­beginn ... Bei Erhöhungen aufgrund von Zulagen oder eigenen Sonderzah­lungen behalten wir einmalige Abschluss­kosten ein.“ Von Kosten, die „schließ­lich entfallen“, ist keine Rede mehr.

Klagen ist immer noch möglich

Die Bafin legt aber Wert darauf, dass Stand­mitteilungen „wider­spruchs­frei“ sind, die Angaben dürfen sich also nicht wider­sprechen. Kunden, die ähnliche Briefe erhalten, haben also Chancen auf eine Erstattung. Doch eine Beschwerde bei der Aufsicht oder beim Versicherungs­ombuds­mann ist kein Garant für eine Rück­zahlung von Kosten. Kunden, die mit einer Beschwerde keinen Erfolg haben, können dann immer noch klagen.

Leser­aufruf. Haben Sie zu hohe Kosten für Ihre Riester-Renten­versicherung reklamiert? Wie hat der Versicherer reagiert? Schreiben Sie uns eine Mail an [email protected].

Check­liste: Doppelte Abschluss­kosten

Riester-Versicherungs­kunden sollten doppelte Abschluss­kosten zurück­fordern, wenn im Vertrags­verlauf eine dieser Konstellationen eintrat.

  • Eigenbeitrag gesenkt, weil sich die Kinder­zulage erhöht hat
  • Eigenbeitrag erhöht, nachdem die Kinder­zulage weggefallen ist, weil es kein Kinder­geld mehr gibt
  • Eigenbeitrag variiert: erst gesenkt und später wieder erhöht, zum Beispiel wegen vorüber­gehender Arbeits­losig­keit
  • Beitrags­pause einge­legt und danach wieder Beiträge gezahlt
  • Nach Erhöhung der Grund­zulage auf 175 Euro im Jahr 2018 den Eigenbeitrag entsprechend gesenkt

Check­liste: Dubioser Kosten­ausweis

In den Vertrags­bedingungen und den jähr­lichen Stand­mitteilungen sind die Abschluss­kosten nicht trans­parent ausgewiesen? So erkennen Sie dies.

  • Die Vertrags­bedingungen und die jähr­lichen Stand­mitteilungen enthalten wider­sprüchliche Kostendar­stel­lungen.
  • In den Stand­mitteilungen der ersten Jahre nach Vertrags­beginn ist der Wort­laut der Kostendar­stellung anders als in späteren Stand­mitteilungen.
  • In der Kosten­information der Versicherungs­unterlagen steht etwas anderes als an anderer Stelle der Vertrags­bedingungen.
  • Die Versicherungs­gesell­schaft bestreitet die Verbindlich­keit der Kostendar­stellung.

Dieses Special ist am 8. Dezember 2020 auf test.de erschienen. Wir haben es am 26. Mai 2021 aktualisiert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.06.2021 um 11:37 Uhr
    BVV

    @azbak: Das können wir Ihnen leider nicht sagen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Vertragsunterlagen und den Standmitteilungen an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort kann man das prüfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • azbak am 11.06.2021 um 07:09 Uhr
    BVV

    Ist die BVV auch betroffen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.06.2021 um 10:18 Uhr
    Kosten bei Anhebung

    @holgerho333: Haben Sie einen Riester-Bauspar-, Fonds- oder Kontensparvertrag, werden Sie das Problem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht bekommen. Haben Sie eine Riester-Fondspolice oder eine klassische Riesterrentenversicherung? Für Riester-Renten­policen _dürfen_ Versicherer keine mehr­fachen Abschluss- und Vertriebs­kosten kassieren, wenn Kunden zum Beispiel ihren Eigen­beitrag senken und wieder anheben. Sie müssen also bei der nächsten Standmitteilung genau prüfen, ob sich da plötzlich neue Gebühren finden. Ist das der Fall, fordern Sie das Geld zurück und beschweren Sie sich wie oben beschrieben beim Ombudsmann. (PH)

  • holgerho333 am 08.06.2021 um 18:23 Uhr
    Kosten bei Anhebung

    Guten Tag,
    ich habe seit ca. 20 Jahren einen Riestervertrag über monatlich 40€, den ich gerne deutlich anheben möchte, da wir ein Kind bekommen haben.
    Sind dafür neue Abschlusskosten fällig?
    Vielen Dank,
    H. Hohmeier

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.05.2021 um 16:32 Uhr
    bereits ausgezahlte Verträge

    @ako032: Prüfen Sie anhand der Checklisten im Artikel, ob das für Sie zutrifft.
    Nach Auskunft der Versicherungsaufsicht Bafin sind die Ansprüche nicht verjährt. (TK)