Riester-Rente im Über­blick

Bröckelnde Garan­tien, Ärger mit Altverträgen

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Riester-Rente im Über­blick - Versicherung, Sparplan, Fonds­police

Jan Vesper ist besorgt: Die garan­tierte Rente seiner Riester-Versicherung ist drastisch gesunken. Denn seit Jahren fließen keine Zulagen. „Jahre­lang fließen trotz Antrag keine Riester-Zulagen – das verstehe ich nicht.“ © Stefan Korte

[Stand: 22.1.2019] Wer bei CosmosDirekt online eine Riester-Renten­versicherung abschließen möchte, erhält den Hinweis, dass der Versicherer die Riester-Rente „bis auf weiteres“ nicht anbietet. Kein Einzel­fall. Die Stiftung Warentest hat sich den Markt für klassische Riester-Renten­versicherungen angeschaut und fest­gestellt: 17 Jahre nach Einführung ist diese Vorsorgeform ein Auslaufmodell – es gibt nur noch 15 Angebote. Vor zehn Jahren waren es noch 53. Es gibt weniger Garan­tien, und öfter Ärger mit Altverträgen.

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Auch auf alte Verträge ist nicht immer Verlass

Plan­bar, sicher, bequem – solche Angebote gibt es kaum noch. Leser­zuschriften zeigen: Auch auf alte Verträge ist nicht immer Verlass. Das haben wir zum Anlass genommen, uns den Markt für klassische Riester-Renten­versicherungen noch einmal genauer anzu­schauen.

Unser Rat

Neuvertrag. Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuer­vorteilen macht die Riester-Rente attraktiv. Eine Riester-Renten­versicherung eignet sich aber nur, wenn Sie etwa 50 Jahre alt sind und den Vertrag bis zur Rente durch­halten. Bei weniger als 15 Jahren bis zum Ruhe­stand lohnt er sich wegen der hohen Anfangs­kosten nicht. Wenn Sie in diesem Alter noch riestern möchten, kommt ein Bank­sparplan infrage. Allerdings gibt es auch hier kaum noch Angebote.

Laufender Vertrag. Wechseln Sie keine seit Jahren laufende Versicherung, denn die garan­tierte Mindest­verzinsung ist heute viel nied­riger. Bei Neuabschluss gibt es nur noch einen Garan­tiezins von 0,9 Prozent. Zudem bekommen Sie gezahlte Abschluss­kosten nicht zurück. Erhöhen Sie Ihren Eigenbeitrag, weil Ihr Gehalt steigt oder eine Kinder­zulage wegfällt, bestehen Sie dafür auf der bei Vertrags­schluss geltenden Verzinsung. Es sei denn der Vertrag sieht trans­parent und eindeutig die aktuelle Verzinsung vor.

Zulagen. Ohne die volle Förderung lohnt sich die Riester-Rente nicht. Dafür müssen Sie jähr­lich 4 Prozent Ihres renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens in Ihren Vertrag einzahlen. Je mehr Zulagen Sie bekommen, desto geringer ist Ihr Eigenbeitrag. Die Grund­zulage von 175 Euro kann jeder bekommen. Für jedes Kind gibt es außerdem 300 Euro Kinder­zulage (185 Euro für vor 2008 Geborene). Entscheidend für Ihren Beitrag 2019 ist das Gehalt von 2018. Es steht in der Jahres­meldung 2018 zur Sozial­versicherung.

Klassische Riester-Versicherung bietet garan­tierte Rente ...

„Klassische Versicherung“ bedeutet: Der Versicherer investiert die monatlichen oder jähr­lichen Sparbeiträge des Kunden ohne Risiko. Er legt sie also beispiels­weise nicht in Aktienfonds an, sondern in fest verzins­liche Anlagen. Später fließt eine lebens­lange Rente, mit der ein Kunde schon bei Vertrags­beginn planen kann. Ein Sparer bekommt garan­tierte Zinsen in seiner Anspar­phase und später eine garan­tierte Rente. Bei einer guten Anla­gestrategie kommen noch Über­schüsse oben­drauf, die das Unternehmen am Kapitalmarkt erwirt­schaftet.

... die private Renten­versicherung nicht

Auch bei einer privaten Renten­versicherung ist das so. Der wesentliche Unterschied zum Riester-Vertrag: Ein Anbieter muss bei Vertrags­beginn nicht fest zusagen, dass die garan­tierte Leistung mindestens so hoch ist wie die einge­zahlten Beiträge. Hat der Versicherer hohe Kosten, die vom Beitrag abgehen, kann beim privaten Vertrag am Ende weniger als das Einge­zahlte heraus­kommen.

Viele Versicherer bieten keine klassischen Riester-Tarife mehr an

Bei der Riester-Rente dagegen muss ein Anbieter schon bei Vertrags­beginn garan­tieren, dass am Ende der Anspar­phase mindestens Beiträge plus staatlichen Zulagen da sind und für eine Rente zur Verfügung stehen. So steht es im Gesetz. In Zeiten nied­riger Zinsen schaffen dies viele Versicherungs­gesell­schaften jedoch nicht. Die Folge: Viele Gesell­schaften bieten gar keinen klassischen Riester-Tarif mehr an. Andere haben nur noch Verträge mit einer Anspar­phase von mehr als 20 Jahren.

Teure Abschluss­kosten

Der Grund: Abschluss­kosten werden meist gleich in den ersten fünf Vertrags­jahren vom Beitrag abge­zogen. Wenn sie bezahlt sind und mehr vom Beitrag fürs Sparen übrig bleibt, sind es bei einer kurzen oder, je nach Versicherer, selbst bei einer mitt­leren Vertrags­lauf­zeit nicht mehr viele Jahre, in denen sich die Beitrags­kraft voll auswirkt. So kann ein 47-Jähriger, der noch 20 Jahre bis zur Rente sparen möchte, bei teuren Versicherern wie Targo, Familien­fürsorge oder LVM gar keinen Vertrag abschließen.

Neue Verträge mit weniger Garantie ...

Dabei war die klassische Riester-Rente einst der Verkaufs­schlager unter den Riester-Produkten, denn ihre Kunden schätzen Sicherheit, Plan­barkeit und Bequemlich­keit bei der Alters­vorsorge. Zwar steht die klassische Variante mit insgesamt 6,2 Millionen Verträgen weiterhin an der Spitze der Riester-Statistik, so der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV). Doch 2017 kamen nur noch knapp 45 000 klassische Policen dazu. Zahlen für 2018 gibt es noch nicht. 2 700 Neuabschlüsse sind fonds­gebundene Renten­versicherungen, bei denen die Beiträge in Fonds fließen. Und 236 000 Neuverträge sind „Misch­formen mit Garan­tien“, so GDV-Sprecher Christian Ponzel.

... und mehr Risiko für den Kunden

Diese bieten aber weniger Sicherheit und mehr Risiko für den Kunden. Bei manchen der „Misch­formen“ fließen beispiels­weise nicht die Beiträge, sondern nur die erwirt­schafteten Über­schüsse in Fonds oder in Indexbe­teiligungen am Aktienmarkt. So soll der Kunde „die Chance auf eine attraktive Rendite haben“, wie es in der Werbung heißt. Doch bei Vertrags­beginn schaut der Kunde ins Dunkle: Nicht nur seine künftige Über­schuss­beteiligung ist ungewiss, sondern auch der zusätzliche „Renditehebel“ per Fonds oder Indexbe­teiligung und die spätere Rente. Der Kunde trägt also ein dreifaches Risiko. Außerdem ist die anfangs garan­tierte Rente geringer als bei klassischen Verträgen.

Probleme mit laufenden Verträgen

Probleme gibt es nicht nur mit Neuverträgen. Auch Sparer, die bereits vor Jahren eine klassische Riester-Renten­versicherung mit einer sicheren Verzinsung abge­schlossen haben, können sich nicht unbe­dingt darauf verlassen, dass in der langen Zeit bis zur Rente alles glatt läuft. Immer wieder wenden sich Leser an uns, weil sie Probleme mit laufenden Verträgen haben. Viel Ärger gibt es zum Beispiel mit dem komplizierten Zulagen­verfahren. So auch bei unserem Leser Jan Vesper, seit 2007 Riester-Kunde bei CosmosDirekt. 230 Euro Rente garan­tierte ihm der Versicherer zu Vertrags­beginn. In der Stand­mitteilung für 2018 sind aber es nur noch 202 Euro. Hintergrund: Zunächst bekam Vesper seine Grund­zulage und eine Kinder­zulage (siehe Unser Rat). Als zwei weitere Kinder geboren wurden, beantragte er weitere Kinder­zulagen. Seinen Eigenbeitrag setzte der 47-jährige Familien­vater entsprechend herab – im Vertrauen darauf, dass drei Kinder­zulagen in den Vertrag fließen und sich an der Garantie nichts ändert. Er investierte den maximalen Beitrag für die maximale Förderung – 2 100 Euro im Jahr, 960 Euro davon über staatliche Zulagen.

Ärger mit der Zulagen­stelle

Doch trotz Dauer­zulagen­antrag sind seit 2013 zwar jedes Jahr Eigenbeiträge, aber nur einmal Zulagen geflossen. Daher die reduzierte garan­tierte Rente. Das Problem: Zulagen werden erst berück­sichtigt, nachdem sie von der Zulagen­stelle über­wiesen worden sind. Zwar informierte CosmosDirekt den Kunden in der jähr­lichen Mitteilung fürs Finanz­amt, dass „Zulagen in Höhe von 0,00 Euro berück­sichtigt“ worden sind. Diese Information ging in dem eng beschriebenen Brief jedoch unter. Kunden müssen die jähr­lichen Informationen vom Versicherer also genau lesen. Es reicht nicht, sich auf den Dauer­zulagen­antrag zu verlassen. Als Vesper bei CosmosDirekt nach dem Grund für die geringere Garantie fragte, erhielt er am 19. November 2018 zwar eine wort­reiche Antwort, allerdings ohne die wesentliche Information, dass seit 2013 gar keine Zulagen mehr fließen. Vesper will nun bei der Zulagen­stelle nach­fragen.

Vertrags­änderung bei Debeka

Andere Anbieter, wie die Debeka, drehen bei laufenden Verträgen an der garan­tierten Verzinsung. Viele Kunden sind entrüstet, darunter unsere Leser Sylvia Heuberg, Tobias Hart­korn, Nils Bernhard und Kerstin Kutzer. Sie haben seit vielen Jahren klassische Verträge und im Laufe der Jahre ihre Eigenbeiträge erhöht – etwa weil ihr Gehalt gestiegen oder eine Kinder­zulage weggefallen war. Um weiter die maximale Förderung zu bekommen, haben sie dann den Beitrag mit eigenem Geld aufgefüllt. Der Knack­punkt hier: Welcher Zins gilt für diese Erhöhungs­beiträge? Bis 2016 hat die Debeka sie mit dem jeweils bei Vertrags­schluss geltenden Garan­tiezins von 3,25 Prozent, 2,75 oder 2,25 Prozent verzinst – je nach Jahr des Vertrags­beginns.

Eigenbeiträge nur noch mit dem aktuellen Zins­satz verzinst

Doch 2017 schickte das Unternehmen den Kunden einen Nach­trag zum Versicherungs­schein. Dort stand – zwischen vielen anderen Informationen zum Stand des Vertrags: Zusätzliche Eigenbeiträge werden nur noch mit dem aktuellen Zins­satz verzinst; 0,9 Prozent im Jahr 2017. Ein Kunde hat gegen diese Vertrags­änderung bereits erfolg­reich geklagt. Das Amts­gericht Bamberg urteilte, dass die Vertrags­bedingungen die Änderung nicht hergeben (Az. 0103 C 1015/17). Der Vertrag „ermöglicht es dem Beklagten nicht, den garan­tierten Rechnungs­zins von 2,25 Prozent zu reduzieren“, heißt es im rechts­kräftigen Urteil. „Im Übrigen kann sich der Kläger auch auf Vertrauens­schutz berufen, da über einen Zeitraum von über neun Jahren hinweg ohne Einschränkung für sämtliche Beitrags­erhöhungen der garan­tierte Rechnungs­zins von 2,25 Prozent“ gewährt wurde. Die Debeka teilte uns mit, dass sie das Urteil für eine „Einzel­fall­entscheidung“ hält.

Hinweis auf Gerichts­urteil hilft nicht immer

Dabei ist es vielen anderen Kunden so ergangen wie dem Kläger. Doch Erfahrungen unserer Leser zeigen: Wer sich auf das Bamberger Urteil beruft und eine Verzinsung seiner Erhöhungs­beiträge mit dem ursprüng­lichen Garan­tiezins verlangt, wird von der Debeka abge­wimmelt – so wie Sylvia Heuberg. Anders Kerstin Kutzer. Sie hat mit einem Schreiben vom Rechts­anwalt erfolg­reich Druck gemacht. Ihre Erhöhungs­beiträge werden weiterhin mit dem ursprüng­lichen Garan­tiezins von 3,25 Prozent verzinst.

Verloren im eigenen Tarifd­schungel

Weiteres Problem für die Kunden: Die Debeka hat den Vertrags­teil zu den zusätzlichen Eigenbeiträgen in den vergangenen Jahren mehr­fach geändert – und blickt offen­bar selber nicht mehr ganz durch den Tarifd­schungel. So schrieb sie ihrem Kunden Robyn Donnerhack: Erhöhungs­beiträge werden nicht mit dem bei Vertrags­beginn 2016 geltenden Garan­tiezins von 1,25 Prozent verzinst, sondern nur noch mit dem aktuellen von 0,9 Prozent. Auf seine Nach­frage entschuldigte sich die Debeka und teilte ihm mit, dass nach den Bedingungen seines Vertrages „alle während der Vertrags­lauf­zeit einge­henden Eigenbeiträge mit dem vereinbarten Garan­tiezins von 1,25 Prozent verzinst“ werden. „Dies gilt auch für Erhöhungs­beiträge.“

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Kommentarliste

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  • Question777 am 17.01.2024 um 18:36 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.01.2024 um 17:36 Uhr
    Riester-Rente R+V, Vertragsbeginn in 2002

    @Physik: Unter dem folgenden Link finden Sie unsere Berichterstattung zur Auszahlphase der Riester-Verträge.
    www.test.de/riester-auszahlphase
    Überlegen Sie gut, ob Sie einen späteren Beginn der Rentenauszahlung wünschen. Es braucht viele Jahre, bis der Vertrag ins Plus dreht. Sie müssen also relativ alt werden, damit die Riester-Rentenversicherung sich lohnt.
    Sie können uns gern das Angebot der R+V zusenden. Für uns ist es sehr interessant, zu sehen, was welche Angeboten die Versicherer machen: finanzteststiftung-warentest.de

  • Physik am 04.01.2024 um 18:15 Uhr
    Riester-Rente mit Vertragsbeginn in 2002

    Ich habe eine Riester-Rentenversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG 2002 abgeschlossen.
    Wo gibt es Informationen zu solchen Altverträgen von R+V?
    Die Versicherung will mir die Rente jetzt auszahlen, obwohl ich nicht im Ruhestand bin. Kann man das ändern? Wie wirkt sich die Auszahlung auf die Besteuerung aus?

  • Gutmensch am 26.04.2022 um 11:12 Uhr
    Steuernachteil für zurückgeforderte Zulagen

    Liebe Stiwa,
    es heißt: "Immer wieder bucht die Zulagenbehörde bei Riester-Kunden bereits gewährte staatliche Förderungen ganz oder teil­weise wieder zurück." So auch bei mir. Erst auf Antrag erhielt ich meine mir zustehenden Zulagen nach Jahren wieder komplett zurück.
    Was mir jedoch nicht klar war: wird eine Zulage vollständig zurückgefordert und später wiedergewährt, so gilt dies als neue Zulagenzahlung. Die Erträge der ersten Zahlung verbleiben im ungeförderten Topf. Erst mit der Wiedergewährung kann diese Zulage wieder Erträge im geförderten Topf erwirtschaften.
    Laut BMF (GZ IV C 3 – S 2257-b/10/10008) gilt, dass die Erträge und Wertsteigerungen, die auf zu Unrecht gezahlte und dementsprechend später zurückgeforderte Zulagen entfallen, als ungefördertes Altersvorsorgevermögen zu behandeln sind. Die auf diesen Erträgen und Wertsteigerungen beruhenden Leistungen unterliegen in der Auszahlungsphase der ungünstigen Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 2 anstelle von Satz 1 EStG.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.01.2022 um 13:23 Uhr
    Ältere Riester-Fondssparpläne

    @jkskj: Es gibt nicht den einen Rat, der für alle gilt. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht zur Auswertung unserer Leserumfrage. Auch wenn Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich bei denjenigen, die die volle staatlichen Förderung mitnehmen – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Jedoch können Sie die Renditeaussichten der Riester-Fondssparpläne nicht mit einem freien ETF-Fondssparplan vergleichen, der ohne Beitragsgarantie und ohne lebenslange Rente daherkommt. Die Riester-Rente wurde geschaffen, um mit privaten Einzahlungen die Lücke zu schließen, die die Riester-Reform in die gesetzliche Rentenversicherung gerissen hat. Deswegen lohnt sie sich vornehmlich für diejenigen, die sehr alt werden.
    www.test.de/Riester-Rente-Riester-die-grosse-Analyse-5767485-0