Riester Schwammige Angaben zu Kosten nicht hinnehmen

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Riester - Schwammige Angaben zu Kosten nicht hinnehmen

Auch gegen die Sparkasse Ulm hatte die Verbraucherzentrale geklagt. © picture alliance / Jochen Tack

Die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg rät Riester-Sparern, sich gegen unzu­lässige Kosten zu wehren. Es geht um Vertrags­klauseln mit unbe­stimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Renten­phase. Solche Klauseln sind in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge-Plus-Verträgen enthalten. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrere Klagen gegen Sparkassen einge­reicht und vor zwei Gerichten recht bekommen.

Unzu­lässige Klauseln bei Sparkassen und Volks­banken

Viele Vorsorge-Plus-Verträge der Sparkassen enthalten problematische Bestimmungen. Auch bei Verträgen, die über Volks­banken abge­schlossen wurden, gibt es nach Auffassung der Verbraucherschützer unzu­lässige Klauseln.

Verbraucherzentrale: Riester-Verträge recht­zeitig prüfen

Die Verbraucherzentrale rät Riester-Sparern, ihre Verträge bereits vor Beginn der Rente zu über­prüfen. Finanz­institute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, auf die sie vorvertraglich hingewiesen haben und die recht­mäßig sind. Kunden müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Auszahlung über konkrete Kosten informiert werden.

Höchst­richterliche Klärung steht noch aus

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Rechts­lage nicht abschließend geklärt ist, der Bundes­gerichts­hof hat sich noch nicht mit den Kostenklauseln beschäftigt.

Tipp: Mehr Details zu den Klauseln finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort steht auch ein Musterbrief, mit dem Sie bei Ihrer Bank Einspruch gegen die Kosten erheben können.

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