Schlüssel im Brief­kasten der Kfz-Werk­statt Auto­klau vom Werk­statt­hof

0
Schlüssel im Brief­kasten der Kfz-Werk­statt - Auto­klau vom Werk­statt­hof

Die persönliche Schlüssel­über­gabe ist am sichersten. Beim Einwurf in den Brief­kasten sollten Auto­besitzer auf dessen Beschaffenheit achten. © Getty Images / Natnan Srisuwan

Praktisch, aber gefähr­lich: Können Auto­besitzer ihren Wagen während der regulären Öffnungs­zeiten nicht in die Auto­werk­statt bringen, stellen viele das Auto nach Feier­abend auf dem Gelände ab und werfen Schlüssel sowie Papiere in den Werk­statt­brief­kasten. Können Diebe den Brief­kasten öffnen und stehlen sie das Auto, zahlt die Versicherung oft nicht.

Schlüssel­einwurf nicht immer grob fahr­lässig

Versicherungs­unternehmen und auch viele Gerichte werfen Kunden in solchen Fällen vor, sie hätten grob fahr­lässig gehandelt. Anders ist es aber, wenn der Brief­kasten – ähnlich wie bei Nacht­briefkästen von Banken – in der Hauswand angebracht ist. Dass es bei solchen Fällen auf die Beschaffenheit des Brief­kastens ankommt, betont das Land­gericht Oldenburg in einem Urteil. Es gab einem Mann Recht, dessen Auto vom Hof einer Werk­statt gestohlen wurde.

Es kommt auf den Brief­kasten an

In dem Fall befand sich der Brief­kasten in einem über­dachten, ins Gebäude zurück­gesetzten Bereich. Außerdem sagte der Mann aus, der Brief­kasten habe stabil ausgesehen und er habe darauf geachtet, dass der Schlüssel weit nach unten fiel, sodass er nicht von außen heraus­geholt werden könne. Das Gericht entschied, dass die Kasko­versicherung in diesem Fall zahlen muss (Az. 13 O 688/20).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.