Es heißt Stealthing und ist für Frauen zum gefürchteten Trend geworden: Der Mann – meist eine Gelegenheitsbekanntschaft – zieht vorm Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom ab. Gegen den Willen der Frau ist der Sex damit ungeschützt vor ungewollten Schwangerschaften und Krankheiten. Das Kammergericht Berlin hat nun obergerichtlich entschieden, dass es eine Straftat ist, wenn der Mann beim Stealthing in der Frau ejakuliert.
Stealthing kann sogar als Vergewaltigung gewertet werden
Laut Urteil handle es sich um einen sexuellen Übergriff, der im Einzelfall sogar als Vergewaltigung gewertet werden könnte. Konkret ging es um eine Internetbekanntschaft. Die Frau habe mehrfach betont, keinesfalls ohne Kondom mit dem Mann schlafen zu wollen. Er hatte zunächst eins übergezogen, es aber heimlich wieder abgestreift und in sie ejakuliert.
Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld (Az. 4 Ss – 58/20).
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