Sexuelle Selbst­bestimmung Strafe für heimlich abge­streiftes Kondom

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Es heißt Stealthing und ist für Frauen zum gefürchteten Trend geworden: Der Mann – meist eine Gelegen­heits­bekannt­schaft – zieht vorm Geschlechts­verkehr heimlich das Kondom ab. Gegen den Willen der Frau ist der Sex damit unge­schützt vor ungewollten Schwangerschaften und Krankheiten. Das Kammerge­richt Berlin hat nun oberge­richt­lich entschieden, dass es eine Straftat ist, wenn der Mann beim Stealthing in der Frau ejakuliert.

Stealthing kann sogar als Vergewaltigung gewertet werden

Laut Urteil handle es sich um einen sexuellen Über­griff, der im Einzel­fall sogar als Vergewaltigung gewertet werden könnte. Konkret ging es um eine Internetbekannt­schaft. Die Frau habe mehr­fach betont, keinesfalls ohne Kondom mit dem Mann schlafen zu wollen. Er hatte zunächst eins überge­zogen, es aber heimlich wieder abge­streift und in sie ejakuliert.

Bewährungs­strafe und Schmerzens­geld

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Frei­heits­strafe auf Bewährung sowie zur Zahlung von Schaden­ersatz und Schmerzens­geld (Az. 4 Ss – 58/20).

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