Solar­energie Rechnung von Eon trotz null Strom­verbrauch

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Betreiber von Solar­anlagen streiten sich mit dem Grund­versorger Eon. Sie sollen die monatliche Grund­gebühr für einen Zähler bezahlen, obwohl sie keinen Strom verbraucht haben. Andere Solar­anlagen­betreiber ärgern sich ebenfalls über Eon. Ihre Solar­anlage hat nur einige wenige Kilowatt­stunden im Jahr verbraucht. Dennoch sollen sie dafür rund 60 Euro pro Jahr bezahlen.

Unver­hoffte Post vom Grund­versorger

Mit Strom kennt sich Holger Opitz aus. Schließ­lich hat er 18 Sonnenkollektoren auf dem Dach und produziert mit seiner Solar­anlage seit 2007 mehr als 2 800 Kilowatt­stunden Strom pro Jahr. Bis zum März 2014 lief alles reibungs­los. Dann jedoch bekam er Post von seinem örtlichen Grund­versorger, der Eon Energie Deutsch­land. Das Unternehmen begrüßte ihn als neuen Kunden und schickte Opitz eine Rechnung in Höhe von rund 70 Euro.

Jede Woche drei bis vier ähnliche Fälle

Opitz fand das sonderbar. Er hatte schließ­lich keinen Vertrag mit Eon abge­schlossen. Hinzu kam: Der Stromzähler, für den Eon die Rechnung gestellt hat, zeigte über­haupt keinen Verbrauch an. „Seit dem Einbau vor drei Jahren habe ich keine einzige Kilowatt­stunde verbraucht“, sagt Opitz. Mit seinem Problem ist er nicht allein. Susanne Jung vom Solar­energie-Förderver­ein Deutsch­land sagt: „Bei uns melden sich wöchentlich drei bis vier ähnliche Fälle.“

Streit um den Standby-Verbrauch

Alle Betroffenen haben zwei Gemein­samkeiten:

  • Sie speisen ihren Strom voll­ständig ins Netz ein. Dies ist vor allem bei Anlagen der Fall, die vor 2009 installiert wurden.
  • Ihre Solar­anlage hat einen Zwei­richtungs­zähler und außerdem einen Wechsel­richter, der nachts im Standby-Betrieb abhängig von Fabrikat keinen oder sehr wenig Strom verbraucht.

Der Zwei­richtungs­zähler misst einer­seits, wie viel Strom die Anlage produziert und ins Netz einspeist. Anderer­seits, ob die Anlage nachts, wenn kein Eigen­strom da ist, Strom verbraucht.

Der Wechsel­richter wandelt tags­über den Gleich­strom, den die Solar­anlage produziert, in Wechsel­strom um. Abhängig vom Fabrikat des Wechsel­richters kann es nachts zu einem minimalen Strom­verbrauch kommen, der oft nur wenige Watt­stunden im Jahr beträgt.

Kein Strom – kein Vertrag

Manche Wechsel­richter, wie der von Opitz, verbrauchen gar keinen Strom. Trotzdem ordnet Eon den Anla­gebetreiber in die Grund­versorgung ein und verlangt die jähr­liche Grund­gebühr von rund 70 Euro. Opitz’ Auffassung: Er habe keinen Vertrag abge­schlossen, weil er ja schließ­lich auch keinen Strom verbraucht. Seine Meinung teilt auch der damalige Ombuds­mann der Schlichtungs­stelle Energie, Dieter Wolst. Er hat im März 2013 in einem gleichen Fall empfohlen, keine Gebühren zu berechnen (Schlichtungsstelle Energie, Az. 4977/12): „Allein die Möglich­keit der Entnahme von Strom begründet keinen Vertrag“, sagt er. Davon ließ sich das betroffene Unternehmen nicht beein­drucken und lehnte die Entscheidung ab.

Opitz zieht vor Gericht

Opitz wollte schließ­lich gericht­lich klären lassen, ob Eon eine Rechnung stellen darf. Er reichte im September 2014 eine Fest­stellungs­klage am Amts­gericht Syke ein. Das Gericht sollte fest­stellen, dass zwischen ihm und Eon kein Vertrag besteht. Zu einem Urteil kam es aber nicht. Eon gab zuvor eine Erledigungs­erklärung ab. Dort heißt es: „Es besteht somit kein Vertrags­verhältnis zwischen den Parteien.“ Opitz vermutet, dass Eon ein Urteil vermeiden wollte, und stellte die Erklärung ins Internet (mehr dazu unter Aerger-mit-Eon-und-Avacon.de). Eon teilte Finanztest mit, dass Kunden mit einem Verbrauch unter einer Kilowatt­stunde keine Rechnung erhalten würden.

Weiterhin Rechnungen von Eon

„Für mich hat sich der Fall erledigt“, sagt Opitz. Für viele andere, wie etwa Thomas Dubbert aus dem ostwest­fälischen Brakel, aber nicht. Seine Solar­anlage hat ebenfalls einen Null­verbrauch. Trotzdem hat er von Eon Energie Deutsch­land im Februar 2015 eine Rechnung über rund 70 Euro Euro erhalten. „Ich habe Eon mehr­mals geschrieben und auch auf die Erledigungs­erklärung hingewiesen“, sagt er. Eon antwortete mit einer Mahnung. Dubbert bezahlte schließ­lich genervt. Wir haben bei Eon nachgefragt: Was sollen Kunden mit Null­verbrauch machen, wenn sie eine Rechnung erhalten? Was will Eon unternehmen, um so etwas künftig zu verhindern Die Antwort: Es handele sich um Einzel­fälle, das Unternehmen wolle unbürokratisch und schnell helfen. Daran glaubt Dubbert jedoch nicht mehr. Sollte er 2016 wieder eine Rechnung erhalten, will er diesmal nicht bezahlen. Was Eon künftig unternehmen will, damit Dubbert und andere erst gar keine Rechnung erhalten, verriet uns das Unternehmen nicht.

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Kommentarliste

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  • Wunjo2016 am 30.04.2020 um 14:02 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • chameleons am 12.02.2016 um 18:10 Uhr
    Auch die Stadtwerke Neustadt berechnen Grundgebühr

    Erstmalig am 15.12.2015 wurde ein sog.Wechselrichter installiert. Obwohl der Verbrauch 0 KWh ist, fordert der Grundversorger einen Grundpreis von 7 EUR monatlich.

  • Kuestensucher am 18.12.2015 um 13:23 Uhr
    Nullverbrauch?

    @mak16: Hier geht es um 100% Einspeisung ohne Verbraucher. Es gibt also nur um eine Photovoltaikanlage die Strom einspeist. Der erwähnte Stromzähler wird installiert, um den Wechselrichter z.B. bei Nacht mit Strom zu versorgen. Doch der verbraucht keinen messbaren Strom. Also gibt es auch keinen Grund einen Stromzähler zu installieren, der den Verbrauch misst. Bitte den Artikel gründlich lesen.

  • mak16 am 17.12.2015 um 20:18 Uhr
    Nullverbrauch ?

    ...was heisst hier Nullverbrauch ? Wurde tatsächlich zu keinem Zeitpunkt Strom aus der Stromnetz bezogen, d.h. alle Verbraucher ( Waschmaschine, Herd usw.) ganz allein über die Solarpanel betrieben ? Das kann ich mir kaum vorstellen.
    Oder wurde lediglich mehr Energie ins Netz eingespeist als daraus verbraucht wurde ? Dann verstehe ich die Aufregung nicht.
    Habe leider keine Ahnung und würde mich über entsprechende Aufklärung / Kommentare hier freuen.
    Ich finde es gerecht, wenn jeder, der die Infrastruktur nutzt, ob als Einspeiser oder Verbraucher, einen Zähler haben muss. Und der kostet natürlich auch ein Taschengeld. Mit einer "ich will Alles für lau"-Einstellung geht unsere Gemeinschaft/ Gesellschaft kaputt.

  • Trebo am 17.12.2015 um 16:03 Uhr
    Dem "Solidarfonds Nulverbrauch" beitreten

    Es ist zu hoffen, dass sich eine hohe Zahl Betroffener an dem o.g. Solidarfons beteiligt, um möglichst bald eine Musterklage zu führen.
    Auch ich zahle bei der Süwag für einen Jahresbezug von 1 (einem) kWh einen järlichen Betrag von brutto
    € 86,25. Dieser Unsinn sollte schnellstmöglich beendet werden.