Solarmodule Garan­tien sind oft wert­los

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Solarmodule - Garan­tien sind oft wert­los

Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Hersteller von Solarmodulen wegen unzu­lässiger Garan­tiebedingungen abge­mahnt.

Garan­tief­alle: Solarfirmen werben für ihre Solarmodule mit Leistungs­garan­tien bis zu 30 Jahren. Darüber hinaus sichern sie bis zu zehn Jahre lang zu, dass ihre Produkte frei von Material- und Verarbeitungs­fehlern sind. Doch im Schadens­fall sind die Versprechen oft nichts wert. Das hat die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen fest­gestellt. Sie hat die Garan­tiebedingungen von 30 Herstel­lern über­prüft.

Abmahnung: Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind viele Klauseln in den Bedingungen rechts­widrig. Sie fordert von den fünf großen Modul­produzenten Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsub­ishi Electric Europe Unterlassungs­erklärungen. Lenken die Firmen nicht ein, droht ihnen eine Klage.

Kosten: Die Abwick­lungs­kosten, die im Garan­tief­all entstehen, wälzen viele Hersteller im Klein­gedruckten auf den Anla­gebetreiber ab. Dieser muss den Ausbau, den Abtrans­port und die Prüfung der schadhaften Module ebenso bezahlen wie die Lieferung und die Montage der neuen Module. Mitunter beschränkt sich die Herstel­lergarantie auch darauf, dem Kunden den Kauf­preis oder den Rest­wert der Module zu erstatten. Für die ausgefallenen Erträge erhält er keinen Cent.

Hürden: Viele Hersteller machen es dem Kunden so schwer wie möglich, Garan­tie­ansprüche durch­zusetzen. Mal sind die Fristen für die Schadens­meldung zu kurz, mal muss sie in Eng­lisch verfasst werden. Mitunter behalten sich Hersteller sogar vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob über­haupt ein Garan­tief­all vorliegt.

Solarmodule - Garan­tien sind oft wert­los

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