![Solarmodule - Garantien sind oft wertlos](https://cdn.test.de/file/image/28/64/6a98093f-f0be-469e-8b58-2ddfdcd57768-web/4245245_f201107039_solar.jpg)
Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Hersteller von Solarmodulen wegen unzulässiger Garantiebedingungen abgemahnt.
Garantiefalle: Solarfirmen werben für ihre Solarmodule mit Leistungsgarantien bis zu 30 Jahren. Darüber hinaus sichern sie bis zu zehn Jahre lang zu, dass ihre Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Doch im Schadensfall sind die Versprechen oft nichts wert. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen festgestellt. Sie hat die Garantiebedingungen von 30 Herstellern überprüft.
Abmahnung: Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind viele Klauseln in den Bedingungen rechtswidrig. Sie fordert von den fünf großen Modulproduzenten Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe Unterlassungserklärungen. Lenken die Firmen nicht ein, droht ihnen eine Klage.
Kosten: Die Abwicklungskosten, die im Garantiefall entstehen, wälzen viele Hersteller im Kleingedruckten auf den Anlagebetreiber ab. Dieser muss den Ausbau, den Abtransport und die Prüfung der schadhaften Module ebenso bezahlen wie die Lieferung und die Montage der neuen Module. Mitunter beschränkt sich die Herstellergarantie auch darauf, dem Kunden den Kaufpreis oder den Restwert der Module zu erstatten. Für die ausgefallenen Erträge erhält er keinen Cent.
Hürden: Viele Hersteller machen es dem Kunden so schwer wie möglich, Garantieansprüche durchzusetzen. Mal sind die Fristen für die Schadensmeldung zu kurz, mal muss sie in Englisch verfasst werden. Mitunter behalten sich Hersteller sogar vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob überhaupt ein Garantiefall vorliegt.
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