Einschulung

Ist mein Kind bereit für die Schule?

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Einschulung - Was wichtig ist für einen guten Start

Sechster Geburts­tag. Spätestens wenn er ansteht, müssen Eltern über die Einschulung und den Entwick­lungs­stand ihres Kindes nach­denken.

Ist das Kind wirk­lich schulreif? Hat es einen besonderen Förderbedarf? Ein Arzt, in der Regel der Schul­arzt, muss die Schul­fähig­keit bestätigen.

Diese sieben Punkte prüfen Ärzte und Psycho­logen

Was in der Schul­eingangs­unter­suchung genau getestet wird, unterscheidet sich von Bundes­land zu Bundes­land. Normaler­weise achten die Schul­psychologen oder Kinder­ärzte aber auf die folgenden sieben Aspekte in der Entwick­lung des Kindes.

1. Geistige Entwick­lung

Bei der Schul­eignungs­unter­suchung wird weder schu­lisches Wissen abge­fragt noch die Intelligenz eines Kindes getestet. Die Psycho­logen und Mediziner achten vielmehr darauf, ob das Kind sich Dinge merken und Farben, Symbole sowie Formen erkennen und benennen kann. Ein Kind ist nicht allein deshalb schul­fähig, weil es schon seinen Namen schreiben oder bis 20 zählen kann. Eine bestimmte Abfolge von Symbolen und Worten lässt sich auch auswendig lernen und sagt nichts darüber aus, ob ein Kind verstanden hat, wie viel „vier Äpfel“ sind und dass unterschiedliche Buch­staben unterschiedlichen Lauten zuge­ordnet werden. Ebenso bedeut­sam: Kann das Kind einfache Zusammenhänge erkennen oder auch Dinge sortieren und vergleichen? Ist ein Gegen­stand größer oder kleiner als ein anderer? Dauert etwas länger oder kürzer? Befindet sich etwas oben oder unten?

2. Körperliche Entwick­lung

Hier prüfen die Ärzte, ob ein Kind in körperlicher Hinsicht nicht zu stark von anderen Gleich­altrigen abweicht. Ein Schulkind ist in der Regel etwa 1,20 Meter groß. Abweichungen von etwa 11 Zenti­meter plus oder minus sind im Rahmen. Beim Gewicht sind 21 Kilogramm typisch, vier Kilogramm mehr oder weniger sind unpro­blematisch.

3. Motorische Entwick­lung

Von Interesse sind hier zwei Bereiche: Die Grob- und die Fein­motorik. Ein schul­fähiges Kind kann balancieren, rück­wärts laufen, einen Ball fangen und mit dem Fuß schießen oder einen Hampelmann machen. Von diesen grob­motorischen Fähig­keiten abge­sehen, sollten Kinder auch fähig sein, kleinere, filigranere Bewegungen ausführen zu können. Sie sollten zum Beispiel einen Stift halten können, Linien nach­zeichnen, etwas ausmalen und dabei die Außen­linien beachten oder sicher mit der Schere etwas ausschneiden können. Hapert es an der Fein­motorik, fällt das Schreiben­lernen schwerer.

4. Sprach­liche Kompetenzen

In der Schule funk­tioniert viel über mündliche Kommunikation. Schul­kinder sollten daher fähig sein, deutlich zu sprechen, ganze Sätze zu bilden und Sach­verhalte zusammenhängend wiedergeben zu können. Die Grammatik muss dabei nicht fehler­frei sein. Wichtig ist, dass Kinder Laute und Wörter akustisch auseinander­halten können. Denn diese Fähig­keit benötigen sie später zum Erlernen der Recht­schreibung.

5. Soziale Kompetenzen

In der Schule verbringen Kinder jeden Tag viele Stunden mit anderen Kindern. Sie müssen gemein­sam lernen, Aufgaben lösen, und können in den Pausen miteinander spielen. In der Schul­eingangs­unter­suchung wird daher abge­fragt, wie sich Ihr Kind bisher im Umgang mit anderen Kindern verhalten hat. Kann es Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen, sich angemessen mit ihnen unterhalten oder spielen? Wenn es zu Streit mit einem anderen Kind kommt: Wird dieser mit Worten statt mit Händen und Füßen ausgefochten? Weiterhin sollten die Kinder auch eine gewisse Selbst­ständig­keit entwickelt haben, also alleine die Schulsachen trans­portieren, sich ohne Hilfe umziehen oder nach kurzer Anleitung Aufgaben über­nehmen können. Und nicht zuletzt erfordert der Schul­alltag auch die Einhaltung von Regeln und ein gewisses Maß an Ordnung.

6. Emotionale Entwick­lung

Ein Kind kann noch so lern­freudig und schlau sein: Wenn es emotional noch nicht weit genug ist, ist es vielleicht zu früh für die Schule. Ein Schulkind sollte sich morgens ohne Probleme von seinen Eltern lösen, mit Rück­schlägen und Enttäuschungen ohne große Ausbrüche umgehen und eigene Bedürf­nisse aufschieben können. Es sollte zudem genügend Vertrauen in eigene Fähig­keiten sowie keine über­mäßige Angst vor der neuen Einrichtung, anderen Kindern und Erwachsenen haben. All das hat auch Einfluss darauf, wie gut und erfolg­reich ein Kind in der Schule lernen kann.

7. Motivation

Die meisten Kinder freuen sich auf die Schule und wollen von sich aus lernen. Diese Neugier und „intrinsische Motivation“ (eigener Antrieb) sind güns­tige Voraus­setzungen für einen erfolg­reichen Schul­start. Wenn dazu noch ein gewisses Maß an Ausdauer, Anstrengungs­bereitschaft und Konzentrations­fähig­keit kommt, ist das Kind bereit für die Schule.

Besondere Heraus­forderung: Einschulung in Corona-Zeiten

Wenn der Eignungs­test ausfällt. Infolge der Corona-Pandemie kam es für den 2020er-Jahr­gang der Erst­klässler mancher­orts zu Verschiebungen oder sogar Ausfällen der Schul­eignungs­prüfung. In Berlin etwa sind zirka 30 Prozent der Erst­klässler nicht untersucht worden, da Mitarbeiter der Gesund­heits­ämter anders gebunden waren. Auch 2021 müssen Eltern von kommenden Erst­kläss­lern mit Einschränkungen rechnen.

Profis zu Rate ziehen. In der Praxis entschieden anstelle von Amts­ärzten häufig Eltern gemein­sam mit der Kita über die Eignung des Kindes – aus Sicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte keine optimale Lösung. Kitas seien oft nicht objektiv genug und könnten in Corona-Zeiten die Kinder womöglich nicht ausreichend beur­teilen. Besser: einen Kinder­arzt zu Rate zu ziehen oder bei hoher Unsicherheit den schul­psychologischen Beratungs­dienst der regional verantwort­lichen Schulbehörde.

Emotional belastend. Der abrupte Über­gang von Kita zur Schule ohne übliche Einge­wöhnungs­zeiten oder Patenschaften stellt Schüler, Erzieher und Eltern vor weitere Heraus­forderungen. Die Kinder müssen bei dabei besonders stark emotional unterstützt werden, wobei speziell ausgebildete Lehr­kräfte an den Schulen helfen oder bei Bedarf an andere Beratungs­stellen verweisen können. Wichtig ist, dass Lehr­kräfte den Entwick­lungs- und Wissens­stand des Kindes zu Schul­anfang erfassen und individuell fördern. Damit das geschieht, sind regel­mäßige Eltern­abende und engagierte Eltern­sprecher ein wichtiges Mittel.

Rück­stellung? Wer sein Kind aus diesen Gründen lieber im Folge­jahr einschulen möchte, kann das nur tun, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Aus recht­licher Sicht ist die Pandemie kein Grund zur Rück­stellung.

Der Gesamt­eindruck ist ausschlag­gebend

Nicht in allen Bereichen müssen die Kinder besonders weit fort­geschritten oder perfekt entwickelt sein. Sie sollten aber zumindest soweit sein, dass sie im Schul­alltag zurecht­kommen. Ist ein Kind in einem oder mehreren Bereichen noch nicht reif genug, heißt das aber nicht auto­matisch, dass es zurück­gestellt werden muss. Manche der Fähig­keiten entwickeln und festigen sich erst in der Schule voll­ständig. Wie ausgeprägt die Eigenschaften eines Kindes in den jeweiligen Bereichen sein müssen, lässt sich nicht quantifizieren. Ob ein Kind als schul­fähig einge­stuft wird, hängt vom Gesamt­eindruck ab.

Vorzeitig in die Schule?

Ist ein Kind vor dem regulären Einschulungs­alter schon sehr wiss­begierig und geistig weit entwickelt, denken Eltern oft über eine vorzeitige Einschulung nach. Oft handelt es sich um Kinder mit älteren Geschwistern oder solche, die schon früh­zeitig in den Kinder­garten kamen. Sie haben mitunter schon viel Wissen aufgesogen und teil­weise ausreichend Fähig­keiten, um im Schul­alltag zu bestehen. Die Vorteile sind klar: Die Kinder werden recht­zeitig intellektuell angemessen gefördert und gefordert.

„Gerade bei begabten Kindern sind das oft Grat­wanderungen“

Wer eine vorzeitige Einschulung ernst­haft in Betracht zieht, muss vorab mit seinem Kind zu einer Schul­eignungs­unter­suchung. Ein Kinder­arzt oder Schul­psychologe klärt dabei ab, ob das Kind wirk­lich für die Schule bereit ist. „Gerade bei begabten Kindern sind das oft Grat­wanderungen“, sagt die Schul­psychologin und ehemalige Lehrerin Helga Ulbricht aus München. Sie habe schon Kinder erlebt, die sich wie Dritt­klässler ausdrücken konnten, aber ein enormes Bedürfnis nach Sicherheit hatten, die Mutter gar nicht loslassen konnten oder in Tobsucht­anfälle ausbrachen, wenn etwas nicht nach ihrer Vorstellung verlief. „Geistig sind die Kinder natürlich bereit für die Schule, aber emotional oder sozial noch nicht“, sagt die Schul­psychologin. Hier komme es dann darauf an, ob die Schule das abfedern könne und eine Einschulung somit trotzdem möglich wäre.

Den Schulranzen sollte das Kind alleine tragen können

Bedenken bei Eltern sind außerdem angebracht, wenn das eigene Kind noch sehr „kindlich“ wirkt, nach dem Kinder­garten meist erschöpft ist, noch immer regel­mäßig Mittags­schlaf benötigt und anfäl­lig für anste­ckende Infekte ist, aber auch, wenn es den Schulranzen kaum alleine tragen kann. Dann sollten Eltern von einer vorzeitigen Einschulung absehen, rät Schul­psychologe Leonard Liese, Leiter des Schul­psychologischen Dienstes des Rhei­nisch-Bergischen Kreises. Wer sich unsicher ist, sollte vorab das Gespräch mit Kinder­arzt oder Kita-Erziehern suchen. Diese kennen das Kind ebenfalls schon lange und können aus ihrer Erfahrung heraus eine erste Einschät­zung abgeben, ob das Kind schon so weit ist.

Dem Kind genügend Zeit geben

Nicht alle Kinder im offiziellen Einschulungs­alter sind schon reif genug für den Schul­alltag. In einigen Bundes­ländern können sie in diesem Fall zurück­gestellt werden. Oder sie verbringen mehr Zeit in der Schul­eingangs­phase. „Die Einschulung bei begründeten Zweifeln an der Schulreife um ein Jahr zu verschieben, kann dem Kind genügend Zeit geben, in bestimmten Bereichen nach­zureifen“, erklärt die Schul­psychologin Anja Nieb­uhr aus Düssel­dorf. Manche Kinder bräuchten für wichtige Entwick­lungs­schritte nun mal länger, andere hätten medizi­nische Probleme, die erst einmal behandelt werden müssten.

Probleme gezielt angehen

Gibt es spezielle Defizite wie Sprach­probleme, Bewegungs­störungen, oder Verhaltens­auffäl­ligkeiten, sollten Eltern aktiv werden und diese angehen. Sie können das Kind in dem zusätzlichen Jahr bis zur Einschulung gezielt fördern.

Wo hat das Kind Nach­holbedarf?

Die Ärzte oder Psycho­logen der Schul­eingangs­unter­suchung können konkrete Angaben dazu machen, in welchen Bereichen das Kind Nach­holbedarf hat und welche Maßnahmen dann ratsam sind. Manche Fertigkeiten können die Eltern selbst mit den Kindern üben, in anderen Fällen kann professionelle Unterstüt­zung nötig sein:

  • Ausgeprägte Sprach­probleme. Hier empfiehlt sich zunächst eine genauere Unter­suchung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Womöglich handelt es sich um ein organisches Problem. Kann dies ausgeschlossen werden, ist ein Besuch beim Logopäden ratsam.
  • Große Unsicherheit in der Motorik. Diese kann mithilfe von Physio- oder Ergo­therapie behoben werden.
  • Starke Konzentrations­probleme und Hyper­aktivität. Auch dies sollten Eltern unter­suchen lassen – am besten von einem Psycho­logen oder Kinder­arzt. Dahinter muss nicht immer etwas Schwerwiegendes wie das Aufmerk­samkeits­defizit-Hyper­aktivitäts­störung (ADHS) stecken. Die Unruhe kann auch organische Ursachen haben oder schlicht zeigen, dass das Kind noch nicht reif genug für die Schule ist.

Förderschulen und inklusive Schulen

Mitunter wird bei der Schul­eingangs­unter­suchung auch klar, dass das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Eltern können dann je nach Bundes­land wählen: Soll das Kind auf eine inklusive oder eine Förderschule gehen?

Zurück­stellung nicht immer möglich

In den Bundes­ländern Baden-Württem­berg, Brandenburg, Bremen und Nord­rhein-West­falen ist eine Zurück­stellung nicht mehr möglich. Ist das Kind zum Stichtag sechs Jahre alt, muss es einge­schult werden, erhält dann aber eine schu­lische Förderung oder nimmt am jahr­gangs­über­greifenden Lernen teil. Wo zurück­gestellt werden kann, ist dies in der Regel nur einmal möglich, in Ausnahme­fällen auch ein zweites Mal, etwa wenn das Kind wegen einer schweren Krankheit nicht zur Schule gehen könnte.

Früh­erkennung: Die Bedeutung der U 9

Die Früh­erkennungs­unter­suchung U 9 ist für Kinder im Alter zwischen 60 und 64 Monaten vorgesehen. Sie kann als große Unter­suchung kurz vor Schul­beginn die Ergeb­nisse der Schul­eingangs­unter­suchung ergänzen. In Bayern verlangen die Behörden bei der Schul­eingangs­unter­suchung von den Eltern einen Nach­weis, dass das Kind an der U 9 teil­genommen hat. Ansonsten muss es dort noch einmal von einem Schul­arzt untersucht werden – körperlich und in Bezug auf seinen Entwick­lungs­stand.

Was wird bei der U 9 untersucht?

Bei der U 9 kontrolliert der Arzt alle Organe des Kindes, Urin und Blut­druck. Weitere Unter­suchungen: Seh- und Hörvermögen, Beweglich­keit, Geschick­lich­keit, Sprach­entwick­lung. Der Arzt befasst sich auch mit dem sozialen Verhalten, befragt das Kind nach Interessen und prüft das Verständnis für Zusammenhänge. Seit dem 1. September 2016 sollen Kinder­ärzte verstärkt auf mögliche psychische Probleme und soziale Konflikte in der Familie achten. Auch das dazu­gehörige Dokumentations­heft­chen, das „Gelbe Heft“, wurde in diesem Zusammen­hang über­arbeitet (siehe Meldung Neue Regeln für U1 bis U9).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Laura_Sean am 27.06.2021 um 19:54 Uhr
    Danke für den informativen Beitrag.

    Danke für den informativen Beitrag.
    Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
    Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
    https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
    Liebe Grüße, Laura und Sean

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.08.2018 um 11:58 Uhr
    Einschulung frühgeborenes Kind

    @Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)

  • Pat83 am 23.08.2018 um 10:06 Uhr
    Früh geborenes Kind, wann Einschulung?

    Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.

  • Gelöschter Nutzer am 24.07.2018 um 15:41 Uhr
    Auf der Zunge zergehen lassen...

    Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unter­richtet."
    Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
    Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2017 um 10:14 Uhr
    Recht auf Schulbesuch für alle Kinder in NRW

    @yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
    Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf