Einschulung

Der richtige Pausens­nack

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Kinder können sich in der Schule besser konzentrieren und sind fitter, wenn sie morgens etwas essen, am besten schon zu Hause. Nach etwa zwei Schul­stunden brauchen viele wieder einen Energiekick. Das unabhängige Bundeszentrum für Ernährung empfiehlt, Lebens­mittel aus vier Bereichen in die Schultasche zu packen.

  1. Für Getränke sorgen. Geben Sie eine Flasche Wasser (Leitungswasser oder Mineralwasser) mit, etwa 0,5 Liter. Alternativ: ungesüßter Früchte- oder Kräutertee. Ab und an ist eine dünne Schorle okay: etwa 1 Achtel Saft, 7 Achtel Wasser. Nicht geeignet sind Limo, Eis­tee oder Saft – zu viel Zucker!
  2. Brot mit möglichst viel Korn. Für Grund­schul­kinder, die zu Hause gefrühstückt haben, reichten bis zum Mittag­essen oft eine Scheibe Brot oder ein Brötchen. Gut, wenn es viel Voll­korn enthält. Manche Kleinen mögen keine ganzen Körner, Brot aus feinem Voll­korn­mehl oder mit Voll­korn­anteil schon. In Drei- oder Vier­ecke geschnitten, wirkt es attraktiv. Fett­armer Belag ist ideal, also lieber Koch­schinken statt Lyoner. Fettige Croissants, gezuckerte Müsliriegel, süße Milch­schnitten sind nicht sinn­voll.
  3. Viel frisches Gemüse und Obst. Die Pflanzen­kost liefert Vitamine, Mineral- und Ballast­stoffe. Kinder essen Obst und Gemüse gern klein geschnitten, auch auf Holz­spieße gesteckt. Wichtig: Alles separat in Fächer packen, damit nichts matscht.
  4. Eine Portion Milch. Belegen Sie Brote mit Käse wie Mozzarella. Oder geben Sie ein Stück Gouda zum Reinbeißen oder Naturjoghurt zum Löffeln mit – das stärkt Knochen mit Kalzium. Auch eine Option: Frisch­käsezubereitungen wie Frucht­zwerge und Mons­terbacke. Sie haben heute weniger Kalorien als früher: Test Kinderdesserts.

Tipp: Kinder mögen Häpp­chen. Lassen Sie Ihren Nach­wuchs mitentscheiden, welches Brot, Gemüse, Obst und Milch­produkt in die Box soll.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Laura_Sean am 27.06.2021 um 19:54 Uhr
    Danke für den informativen Beitrag.

    Danke für den informativen Beitrag.
    Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
    Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
    https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
    Liebe Grüße, Laura und Sean

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.08.2018 um 11:58 Uhr
    Einschulung frühgeborenes Kind

    @Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)

  • Pat83 am 23.08.2018 um 10:06 Uhr
    Früh geborenes Kind, wann Einschulung?

    Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.

  • Gelöschter Nutzer am 24.07.2018 um 15:41 Uhr
    Auf der Zunge zergehen lassen...

    Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unter­richtet."
    Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
    Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2017 um 10:14 Uhr
    Recht auf Schulbesuch für alle Kinder in NRW

    @yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
    Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf