Steuer­jahr 2019 Steuererklärung für Rentner – das müssen Sie wissen

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Steuer­jahr 2019 - Steuererklärung für Rentner – das müssen Sie wissen

Muss ich als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben? Die Stiftung Warentest hilft beim Heraus­finden. © Getty Images / iStockphoto (M)

Am Finanz­amt führt im Ruhe­stand oft kein Weg vorbei. Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest sagen, warum es auch für Rentner lohnt, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen, wann Ehepaare eine gemein­same Erklärung abgeben sollten, welche Einkünfte neben der Rente für die Steuer zählen und welche Ausgaben Ruhe­ständler geltend machen können.

Steuererklärung für Rentner – Stiftung Warentest hilft

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Fast jeder vierte Rentner muss Steuern zahlen

Die Steuererklärung bleibt im Ruhe­stand vielen nicht erspart. Für das Jahr 2019 müssen 48 000 Rentner erst­mals eine bis Ende Juli 2020 abgeben, weil ihre Rente gestiegen ist. Von 21,2 Millionen Rentnern werden zirka 5,1 Millionen zur Kasse gebeten, für sich allein oder mit dem Ehepartner, schätzt das Bundes­finanz­ministerium.

Tipp: Sie müssen die Erklärung nicht selbst machen, sondern können das Fachleuten wie einem Lohn­steuer­hilfe­ver­ein über­tragen. Das kostet abhängig vom Einkommen im Schnitt 150 Euro pro Jahr. Ihre Steuererklärung muss bis zum 31. Juli 2020 beim Finanz­amt sein. Bis Ende Februar 2021 ist Zeit, wenn ein Lohn­steuer­hilfe­ver­ein (Beratungsstellensuche.de) oder ein Steuerberater (Bstbk.de, Dstv.de) Ihre Erklärung über­nimmt.

Persönlicher Rentenfrei­betrag steigt nicht

Meist müssen die betroffenen Rentne­rinnen und Rentner wegen der höheren Rente etwas mehr Steuern als im Jahr zuvor zahlen. Denn ihr einmal fest­gelegter, persönlicher Rentenfrei­betrag steigt nicht mit, sodass auf höhere Einkommen mehr Steuern fällig werden. Zudem ist für jeden neuen Renten­jahr­gang weniger steuerfrei. Wer 2019 erst­mals Rente bekam, erhält nur 22 Prozent davon steuerfrei. Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind es 50 Prozent der Rente von 2005.

Auch viele Pensionäre in der Steuer­pflicht

Ähnlich ist es bei lohn­steuer­pflichtigen Pensionen. Fließt die Pension seit 2019, beträgt der Frei­betrag 17,6 Prozent, maximal 1 320 Euro plus 396 Euro Zuschlag. Bei Pensions­beginn bis 2005 sind noch 40 Prozent der Pension von 2005 von der Steuer verschont, maximal 3 000 Euro plus 900 Euro Zuschlag. Wie viel das Amt kassiert, steht erst nach der Abrechnung fest – selbst wenn Steuern im Voraus bezahlt wurden.

Tipp: Wie viel Steuern Sie im Ruhe­stand in etwa für 2019 zahlen müssen, können Sie mit unserem neuen Rentenrechner online ermitteln.

Ratgeber der Stiftung Warentest

Steuer­jahr 2019 - Steuererklärung für Rentner – das müssen Sie wissen

Seit 2017 müssen Rentner und Pensionäre Einkommens­steuer zahlen. Und die Zahl der Betroffenen wächst. Aber warum Geld an das Finanz­amt verschenken? Unser Ratgeber Steuerklärung 2019/2020 - Rentner, Pensionäre erklärt die steuerliche Lage mit Hilfe von nach­voll­zieh­baren Beispielen, Über­sichten und Tabellen. Holen Sie sich zu viel bezahlte Steuern zurück: Am leichtesten geht das mit der elektronischen Steuererklärung Elster. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie das geht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2020 um 17:27 Uhr
    Werbungskosten Rentner / Computer + Internet

    @gemestu: Auch als Rentner können Sie Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Renteneinkünften wie z.B. die Kosten für einen Rentenberater oder die Gewerkschaftsbeiträge absetzen. Allerdings wirken diese sich erst über der Pauschale von 102 Euro im Jahr steuerlich aus. Sie machen die Kosten in Anlage R Zeile 21-22 geltend.
    Das können auch andere Werbungskosten sein, die im Zusammenhang mit Ihren Renteneinkünften anfallen. Allerdings dürften Kosten für das Internet dabei kaum ins Gewicht fallen. Um die Steuererklärung an das Finanzamt online zu übermitteln, braucht es ja nur paar Sekunden. Diese geringen anteiligen Kosten lassen sich kaum aus der Pauschale für das Internet rausrechnen.
    Auch für die Computernutzung bleiben in der Regel nur Minibeträge, da der Rechner je nach Preis über 3 Jahre abzuschreiben ist. Nun müsste man den Teil für die Anfertigung der Steuererklärung (ca. 4 Stunden) prozentual auf die gesamte Nutzung im Jahr rechnen, sodass nur Minibeträge bleiben. Ist der Rechner älter, lässt sich dafür nichts mehr abschreiben. (maa)

  • gemestu am 22.06.2020 um 12:04 Uhr
    Kosten für Computer und Telefon für Rentner

    In unserem Steuerbescheid findet sich folgende Aussage:
    "Kosten für Conputer und Telefon sind nicht nachvollziohbar bei den
    Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, da Sie lediglich Versorgungsbezüge
    beziehen."
    Da wir schon sehr lange WISO-Sparbuch zur Erstellung der Steuererklärung nutzen, kann ich mir nicht vorstellen, wie diese Software ohne Computer und Internet nutzbar sein sollte.
    Deshalb finde ich die Festlegung im Steuerbescheid eine Frechheit.

  • siriustag21 am 13.05.2020 um 15:14 Uhr
    Altersentlastungsbetrag 2

    Ich habe jetzt erst gesehen, dass Stiftung Warentest dieses Thema ausführlich unter nachfolgendem Link behandelt hat:
    https://www.test.de/Altersentlastungsbetrag-Bonus-fuer-Senioren-5576970-0/

  • siriustag21 am 13.05.2020 um 09:25 Uhr
    An Altersentlastungsbetrag denken

    Ich bin der Meinung: Wer zum Beginn des Steuerjahres 64 Jahre alt ist und einen Steuersatz von weniger als 25 % hat, bei der Steuererklärung die Kapitaleinkünfte-Formulare KAP ausfüllt und die Günstigerprüfung wählt, bekommt den Altersentlastungsfreibetrag (für Steuerjahr 2020 16,0 %, maximal 760 Euro) angerechnet. Vorgenannte Personen, die das Kapitaleinkünfte-Formulare KAP nicht ausfüllt haben und die Günstigerprüfung nicht beantragt haben, bekommen meines Wissens den Altersentlastungsfreibetrag nicht angerechnet. So richtig Stiftung Warentest?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2020 um 16:04 Uhr
    Pensionäre zahlen schon immer

    @docmb: Ja, auch Firmen- und Beamtenpensionen werden versteuert und es gibt wie bei gesetzlichen abgestuft nach dem Jahr des Pensionsbeginns einen Freibetrag. Dass auch Pensionäre Steuern zahlen, schreiben wir im Onlineartikel auf der ersten Seite ganz unten. (TK)