Taschen­messer im Test US-Marke schlägt Schweizer Messer

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Taschen­messer im Test - US-Marke schlägt Schweizer Messer

Scharfe Klinge. So machen Taschen­messer Freude. © Alamy Stock Photo / Ben North (Symbolbild)

Nur drei von zwölf Klapp­messern im Test des Schweizer Verbrauchermagazins Saldo schneiden gut ab. Alle drei sind in Deutsch­land erhältlich.

Auf die Klinge kommt es an

Im Saldo-Test von zwölf Taschenmessern war die Klinge das wichtigste Prüfkriterium. Sie soll Fisch­haut, Äste oder Seile durch­trennen, scharf bleiben und nicht rosten. Im Labor zeigte sich, dass längst nicht alle Klingen den Ansprüchen genügen. Ein Messer ging über­dies im Fall­test kaputt. Insgesamt über­zeugten nur drei Taschen­messer.

Leatherman Testsieger vor Victorinox

Das rundum gute Leatherman Free K2 aus den USA kostet in Deutsch­land rund 120 Euro und über­zeugt mit scharfer Klinge. Am ergono­mischsten in der Hand liegt der Klassiker von Vic­torinox mit weißem Schweizer­kreuz auf rotem Grund in der Variante Hunter pro Alox für hier­zulande knapp 100 Euro. Preistipp ist das robuste Swiza SH01R-WM für 30 Euro.

Zwei Klapp­messer rosten nicht

Im Prüf­labor tauchten Fachleute die Messer im Verlauf von sechs Stunden immer wieder in eine Kochsalzlösung. Anschließend zählten sie unter der Lupe unter anderem die Risse in der Klinge. Je stärker der Stahl angegriffen war, desto schlechter fiel die Bewertung aus.

Die beiden Schweizer Messer von Victorinox und Swiza über­standen das Eintauchen ins Salz­wasser ohne nennens­werte Spuren. Sie taugen auch als Begleiter beim Segeln oder Fischen.

Die Klinge pflegen

Im Alltags­gebrauch treten Bedingungen wie im Salz­wasser-Test selten auf. Zudem lässt sich Korrosion durch Pflege vermindern. Die Fachleute von Saldo raten, das Messer trocken zu halten und ab und zu mit ein paar Tropfen Öl einzureiben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.08.2022 um 16:02 Uhr
    Paragraph 42a

    @ReverendFlashback: Das Leatherman Free K2 dürfte rechtlich zwar als Einhandmesser im Sinne von § 42a Absatz 1 Nummer 3 Waffengesetz einzustufen sein, aber für die „normale“ Nutzung ist nach unserer Einschätzung die Verbotsausnahme des § 42 Absatz 3 letzte Alternative WaffG („allgemein anerkannter Zweck“) einschlägig. Das Waffengesetzt selbst erläutert nicht näher, was darunter zu verstehen ist. Aber aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass allgemein anerkannter Nutzungszweck beispielsweise die Nutzung für ein Picknick, das Bergsteigen oder die Gartenpflege ist (Bundestags-Drucksache 16/8224, Seite 18, Link: https://dserver.bundestag.de/btd/16/082/1608224.pdf). Bei der weiteren Recherche zur Frage, welche Nutzungsabsichten unter den Begriff „allgemein anerkannter Zweck“ fallen, sind wir auch auf die Anfragen des Betreibers des Deutschen Messerforums gestoßen. Dieser hatte im Jahr 2008 (Inkrafttreten des neuen § 42a WaffG) die Innenministerien einiger Bundesländer und das Bundesinnenministerium um eine Erläuterung des Begriffs gebeten. Die Antworten (hier veröffentlicht: http://messer-werkzeuge.de/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php ) zeigen, dass auch aus Sicht der mit dem Waffengesetz befassten Beamten neben Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege das Mitführen solcher Messer zur Fischerei, zur Jagd oder beim Camping als allgemein anerkannter Zweck angesehen wird (sogar das bloße "Apfelschälen"), sprich: erlaubt ist. Das Mitführen eines Leatherman Free K2 ist daher keineswegs allgemein verboten – es kommt auf den konkreten Nutzungszweck an.

  • ReverendFlashback am 15.08.2022 um 16:53 Uhr
    Paragraph 42a ist wohl uninteressant?

    Ich bin auch ein Fan von Leatherman Multitools, aber hätte nicht vielleicht auch in die Bewertung einfließen müssen, dass das Leatherman Free dank Einhandöffnung und fester Verriegelung in Deutschland nicht legal zu tragen ist?