Ticketkauf Das müssen Sie wissen, wenn Sie Tickets kaufen

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Ticketkauf - Das müssen Sie wissen, wenn Sie Tickets kaufen

Abge­sagt. Wenn Konzert oder Fußball­spiel ins Wasser fallen, wird Ihnen der Wert erstattet. © picture alliance / Michael Pasdzior

Konzerte und Events finden statt, trotzdem sind Ticketkäufe in der Corona-Pandemie noch immer risikoreich – besonders aus zweiter Hand. Diese Regeln gelten.

Wenn Konzert & Co wegen Corona ins Wasser fallen

Vor Corona konnten Ticketkäufer in Deutsch­land die Erstattung des Eintritts­preises und der Vorverkaufs­gebühren vom Veranstalter verlangen, wenn Konzerte, Festivals, Messen und andere Veranstaltungen aufgrund von behördlichen Vorgaben ausfallen. Das Recht auf Kosten­erstattung wurde aber durch eine Gesetzes­änderung Mitte Mai 2020 ausgesetzt.

Wert­gutscheine statt Geld zurück

Seitdem müssen Verbraucher Wert­gutscheine akzeptieren, sofern der Veranstalter die Erstattung des Ticket­preises ablehnt. Nicht zulässig ist, dass Veranstalter Kunden auf einen späteren Termin verweisen statt den Ticket­preis zu erstatten oder einen Wert­gutschein auszustellen. Die Regelung gilt auch rück­wirkend für Eintritts­karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, sowie für Konzert-Abos, Fußball-Dauer­karten und andere Serien-Tickets. In der Praxis läuft die Erstattung von Eintrittspreisen und Vorverkaufsgebühren aber nicht immer rund.

Auszahlung des Ticket­preises ab 2022

Kunden müssen die Wert­gutscheine nicht in jedem Fall annehmen. Sie können eine Erstattung des Ticket­preises verlangen, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebens­verhält­nisse unzu­mutbar ist. Das könnte etwa sein, wenn jemand nach­weisen kann, dass er oder sie derzeit nicht in der Lage ist, Lebens­haltungs­kosten wie Miete oder Energierechnungen zu bezahlen.

Lösen Kunden ihre Gutscheine bis zum 31. Dezember 2021 nicht ein, können sie sich ab Januar 2022 den Wert vom Veranstalter erstatten lassen. Die Veranstalter haben nicht nur den Kauf­preis des Tickets, sondern auch Vorverkaufs­gebühren zu erstatten. Leider bestreiten einige Veranstalter das. Wer Ärger bei der Erstattung hat, kann eine Schlichtungs­stelle einschalten. Bei Veranstaltern, die dem Bundes­verband der Konzert- und Veranstaltungs­wirt­schaft (BDKV) angehören, ist die entsprechende Stelle über die Website schlichtungsstelle.bdkv.de erreich­bar. In allen anderen Fällen können Verbraucher die Universalschlichtungsstelle anrufen. Wer den Wert­gutschein statt­dessen noch nutzen möchte, kann sich davon zum Beispiel ein Ticket für ein anderes Konzert als das ursprüng­lich gebuchte kaufen.

Der nächste Festivalsommer kommt bestimmt

Konzerte und Sport­ver­anstaltungen mit Publikum sind mit coronabe­dingten Vorsichts­maßnahmen wieder möglich, im Sommer 2022 wollen dann endlich auch viele Festivals und Groß­ver­anstaltungen auf die Bühnen zurück­kehren. Tickets dafür zu bekommen, ist nach wie vor nicht einfach. Wer Konzerte von beliebten Pop- und Rock­stars besuchen will, muss nicht nur tief in die Tasche greifen, sondern auch schnell sein. Sehr schnell. Die Karten für begehrte Konzerte und Festivals sind mitunter Minuten nach Verkaufs­start ausverkauft. Auch Fußball­fans, die bei Spitzen­spielen dabei sein wollen, oder Klassikfreunde, die endlich einmal in die Elbphilharmonie möchten, gehen oft leer aus. Um dennoch dabei zu sein, kaufen viele für mehrere Hundert Euro Tickets auf dem Schwarz­markt – eine Investition, von der man nur abraten kann, denn oft genug sind die Karten nicht gültig.

Wissen, was läuft: Information ist das A und O

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Verschoben. Eigentlich wollten Seeed bereits 2020 in der Berliner Wuhlheide auftreten, nun soll es im August 2022 klappen. © Getty Images / Jan Hetfleisch

Ein beträcht­licher Teil der Tickets, die später zu horrenden Preisen schwarz gehandelt werden, war vorher wochen- oder sogar monate­lang im Vorverkauf erhältlich. Wer weiß, welche Künstler auf Tournee gehen und welche Sport­ver­anstaltungen und Festivals anstehen, ist deshalb klar im Vorteil.

Sinn­voll ist, sich regel­mäßig auf Landes­portalen wie berlin.de oder sachsen-anhalt.de zu informieren, welche Events bald anstehen. Konzert­häuser wie die Elbphilharmonie, Fußball­ver­eine und Internethändler wie Eventim oder Ticketmaster versenden Newsletter, die über Konzerte, Spiele und andere Veranstaltungen sowie die Verkaufs­starts informieren. Oft wird zudem ein „Ticket­alarm“ angeboten. Einfach auf der Website des Anbieters Lieblings­band oder Künstler eingeben und den Alarm akti­vieren.

Tipp: Service-Angebote wie Newsletter und Ticket­alarm sind kostenlos und unver­bindlich. Die Tickets können Sie später auch bei anderen Vorverkaufs­stellen erwerben.

Fanclubs und Freundes­kreise: Treue Anhänger bevor­zugt

Große Theater, Opern­häuser und Konzert­stätten vertreiben Abonnements mit Karten zu ermäßigten Preisen. Auch die sind rar, doch die Chancen steigen, wenn man sich nicht auf ein bestimmtes Genre fest­legt und Einzel­plätze akzeptiert. Die Mitglieder von Freundes­kreisen solcher Häuser werden bei der Karten­vergabe ebenfalls bevor­zugt. Extrem schwer zu ergattern sind Karten für hoch­karätige oder interna­tionale Fußball­spiele. Mitglieder von Fanclubs sind im Vorteil, wenn ihr Verein spielt.

Zur Orientierung: Freunde der Elbphilharmonie zahlen 80 Euro Jahres­beitrag, Bayern-München-Mitglieder 60 Euro pro Saison.

Tipp: Die Mitgliedschaft in Freundes­kreisen und Fanclubs lohnt sich für Sie eher lang­fristig, sie ist aber ein guter Weg, zu heiß begehrten Tickets zu kommen.

Theaterkassen und Kauf vor Ort: Manchmal die bessere Wahl

Früher war die Jagd nach begehrten Tickets einfacher und demokratischer: Wer etwa Jimi Hendrix oder Bob Marley live erleben wollte, stand stunden­lang an, bis die Konzert­kasse öffnete. Je eher der Fan vor Ort war, umso höher waren die Chancen, dabei zu sein. Heute läuft ein Groß­teil des offiziellen Handels über das Internet ab. Die Mitarbeiter der Theaterkassen wissen mitunter erst Minuten vor dem Vorverkaufs­start, ob sie Zugriff auf begehrte Tickets haben.

Geht es darum, Karten zu besorgen, die vermutlich nicht sofort weg sind, sind Theater- und Konzert­kassen ein guter Anlauf­punkt. Sinn­voll ist es auch, Tickets direkt im Theater oder im Konzert­haus zu kaufen. Die Mitarbeiter kennen sich gut aus und können Plätze empfehlen, von denen aus man besonders gut hört und sieht. Außerdem sind die Vorverkaufs­gebühren geringer oder fallen sogar weg.

Tipp: Wer online Tickets kauft, ärgert sich mitunter über die Versand­gebühren von knapp 5 Euro, denn nicht immer ist es möglich, die Tickets auszudrucken. Theaterkassen verlangen solche Versand­gebühren nicht.

Onlinekauf: Flinke Finger und starke Nerven gefragt

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Vergriffen. Konzerte interna­tionaler Stars wie der Rolling Stones sind oft nach wenigen Minuten ausverkauft. © Verwendung weltweit

Wenn die Red Hot Chili Peppers oder tatsäch­lich noch einmal die Rolling Stones Konzerte geben oder die Elbphilharmonie ihren Vorverkauf startet, müssen auch gewiefte Fans um Karten bangen. Der Andrang ist so groß, dass Zehn­tausende Tickets mitunter inner­halb einer halben Stunde ausverkauft sind.

Erfahrene Ticketkäufer raten, bereits Tage vorher bei einem Onlinehändler wie Eventim oder Ticketmaster einen persönlichen Zugang anzu­legen und sich mit den Internet­seiten vertraut zu machen. Startet der Vorverkauf etwa an einem Mitt­woch um 11 Uhr, sollte man schon eine Viertel­stunde vorher an einem möglichst schnellen Rechner einge­loggt sein, ein Zahlungs­mittel wie Kreditkarte oder Girocard bereithalten und die entsprechende Seite der Veranstaltung aufrufen. Manchmal gehen die Karten ein paar Minuten eher in den Vorverkauf, deshalb ist es wichtig, die Seite gleich nach dem Einloggen immer wieder zu aktualisieren. Das geht bei Wind­ows mit der F5-Taste, beim Mac mit der Tasten­kombination cmd+R. Das Aktualisieren schützt auch davor, plötzlich ausgeloggt zu werden.

Tipp: Wichtig ist, dass Sie die Bezahl­schnitt­stellen der Online­seiten gut kennen. Wenn Sie zum ersten Mal auf Online-Ticket­jagd gehen, können Sie vorab probeweise Tickets kaufen und kurz vor dem Abschluss des Bezahl­vorgangs abbrechen.

Last-Minute-Tickets: Kauf mit Risiken

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Letzte Chance. Mit viel Glück kann man gebrauchte Tickets noch auf altmo­dische Art vor dem Stadion ergattern. © Lox Foto

Bei populären Veranstaltungen ist die Menge an regulär gehandelten Karten begrenzt. Beinahe grenzenlos erscheint das Angebot an Schwarz­markt­tickets im Internet. Platt­formen wie Viagogo und Fansale oder Händler bei Ebay bieten sie in großer Zahl zu happigen Preisen an. Viele Kunden merken erst, dass Tickets ursprüng­lich viel billiger gehandelt wurden, wenn sie diese in den Händen halten. Die Preise legen allein die privaten Anbieter fest – und die schlagen nach Lust und Laune drauf. Nach einer Studie der Verbraucherzentralen und des Projekts Markt­wächter lagen die Preise bei Viagogo im Schnitt drei Mal so hoch wie die der Originalkarten. Zudem mussten Kunden allen Garan­tieversprechen zum Trotz um Einlass bangen.

Was Kunden oft nicht ahnen: Die Platt­formen sind nur Vermittler. Die eigentlichen Verkäufer bleiben im Hintergrund. Es ist kaum möglich, sie zu kontaktieren. Läuft etwas schief, wird etwa das Konzert abge­sagt, tragen die Käufer das Risiko. Rück­gabe oder Umtausch sind ebenfalls kaum möglich. Das Unternehmen Viagogo wirbt mit einer „Viagogo-Garantie“. Sie soll den Ticketkauf über diesen Anbieter sicherer machen. Inwieweit dieses Garan­tieversprechen greift, lässt sich jedoch während der veranstaltungs­armen Corona-Zeit kaum beur­teilen.

Private Händler agieren in einer recht­lichen Grauzone. Wucher­preise fest­zulegen ist zwar strafbar, allerdings nur, wenn eine Zwangs­lage oder die Unerfahrenheit einer Person ausgenutzt wird. Das nach­zuweisen, ist schwierig.

Gültig­keit nicht garan­tiert

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Oktober­fest. Tische im Fest­zelt „Ochsen­braterei“ sind heiß ­begehrt, sofern die „Wiesn“ wieder einmal statt­finden. © Shutterstock / FooTToo

Im schlimmsten Fall sind die für teure Preise erstandenen Karten nicht einmal gültig: Eine Even­tagentur bot 2020 Tischreser­vierungen für das Fest­zelt „Ochsen­braterei“ auf dem Münchener Oktober­fest an – für bis zu 3 299 Euro. Das Oktober­fest wurde zwar coronabe­dingt abge­sagt, 2021 ebenfalls, aber die Betreiberin der Ochsen­braterei, die maximal 400 Euro (Mindest­verzehr) für einen Tisch mit zehn Personen verlangte, hatte gegen den Verkauf geklagt. Sie bekam Recht vom Land­gericht München I. Das Angebot sei irreführend, da beim Kauf über die Agentur kein Rechts­anspruch auf eine Reser­vierung bestehe. Die Betreiberin der „Ochsen­braterei“ stelle bei einer ­Reser­vierung personalisierte, nicht über­trag­bare Bestätigungen aus. Der Agentur wurde der Verkauf untersagt. Sie muss die Betreiberin zudem über ihre Bezugs­quellen und die Menge der von ihr verkauften Karten ­informieren (Az. 3 HK O 5593/20).

Tipp: Kaufen Sie keine Karten auf dem Zweitmarkt. Gewerb­liche Schwarz­händler treten bei den Ticketbörsen unter Fantasie­namen auf. Sie können sich jeder­zeit einen neuen Namen und Account zulegen – und ihre Geschäfte weiterbetreiben. Deshalb ist es kaum möglich, sie ding­fest zu machen.

Wenn man nicht dabei sein kann: Karten weiterverkaufen

Es passiert immer wieder: Die Tickets für ein Konzert oder Sport-Event wurden bereits vor Monaten besorgt. Doch kurz vor der Veranstaltung kommt etwas dazwischen, eine Krankheit etwa oder ein beruflicher Termin. Die Karten verfallen zu lassen und damit auf den Kosten sitzen bleiben, braucht man nicht. Die meisten Tickets können ganz einfach im Bekann­tenkreis, über ein Schwarzes Brett oder eine Klein­anzeige verkauft werden. Allerdings sind Sport- und Konzert­ver­anstalter dazu überge­gangen, bei besonders begehrten Events die Karten nur personalisiert heraus­zugeben. Die Karten sind dann auf einen bestimmten Namen zugelassen, am Einlass muss zusätzlich auch der zu der personalisierten Karte passende Ausweis vorgezeigt werden.

Tipp: Sie dürfen Eintritts­karten grund­sätzlich weiterverkaufen, auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen verbietet. Sie dürfen auch gering­fügige Summen wie 10 Euro drauf­schlagen. Anders läuft es mit personalisierten Karten. Diese müssen vor dem Weiterverkauf auf einen neuen Namen umge­schrieben werden. Dafür müssen Sie sich beim Veranstalter eine Extra-Erlaubnis einholen, ansonsten erhält Ihr Käufer keinen Einlass. Käufern einfach zusätzlich zu den Karten eine Voll­macht in die Hand zu drücken, reicht in der Regel nicht aus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • DerHolster am 24.01.2020 um 11:15 Uhr
    Auf jeden Fall die Finger davon lassen

    Ich kann nur zustimmen. Lieber nicht auf den letzten Drücker irgendwelche Tickets zu kaufen. Da kann man echt enttäuscht werden. Und wenn man eine Fälschung erwüscht, so ist einfach nur Geld sinnlos verbrannt.

  • Berndman am 22.01.2020 um 12:07 Uhr
    Der Kartenwahnsinn

    Mit dem Kartenverkauf kann es schon eine chter Irsinn sein. Mir wurde einmal berichtet, dass ein Rammsteinkonzert innerhalb von ein paar Stunden ausverkauft war. Das sind schon echt beeindruckende Größenordnungen, in denen sich einige Bands bewegen.

  • albrechtm am 16.06.2017 um 21:53 Uhr
    Eventim fanSale

    Im Artikel vermisse ich den Eventim fanSale mit Ticketcheck und Preisfairness: https://www.fansale.de/fansale/