Wieder Sorgen für grüne Anleger im grauen Kapitalmarkt: Die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim hat ein Nachrangdarlehen nicht wie geplant Ende Juni 2018 zurückgezahlt. Bei einem weiteren Nachrangdarlehen prüft die Geschäftsführung, ob sich die Tilgung verzögern wird. Beide Angebote hatte die auf grüne Geldanlagen spezialisierte UDI Beratungsgesellschaft mbH aus Nürnberg vermittelt.
Tilgung voraussichtlich erst Anfang 2019
Die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG hat das Nachrangdarlehen „Solar Sprint Festzins II“ im Jahr 2015 aufgelegt und damit 5,2 Millionen Euro eingesammelt. Den Anlegern zahlte sie dafür jährlich hohe Zinsen, die von 4 auf 6 Prozent steigen sollten. Im Juni 2018 kündigten UDI und Te Solar an, dass das Geld nicht wie geplant am 30. Juni, sondern maximal 16 Wochen später zurückgezahlt werde. Die 474 Anleger erhielten ihr Geld aber auch innerhalb dieser Frist nicht. Te Solar teilte auf test.de-Anfrage mit, man werde das Kapital „voraussichtlich bis Anfang 2019“ zurückzahlen.
Verspätung wohl auch bei Solar Sprint Festzins III
Für das Ende 2018 fällige Darlehen „Solar Sprint Festzins III“ – mit denselben Zinskonditionen: von 4 bis 6 Prozent wachsend – wurde mit der Te Solar Sprint III GmbH & Co. KG eine weitere Gesellschaft gegründet. Und auch hier müssen die Anleger wohl Geduld mitbringen: Die Geschäftsführung prüfe derzeit, ob es auch zu einer Verzögerung kommen könne, erklärt Stefan Keller, Geschäftsführer der Te-Solar-Gesellschaften, die die Nachrangdarlehen aufgenommen haben. Schon beim „Solar Sprint Festzins I“ hatte sich die Rückzahlung um etwa 12 Wochen verschoben.
Te Solar eng verbunden mit der Vermittlerin UDI
Dennoch behauptete UDI auf ihrer Website noch im Oktober 2018, alle geplanten Rückzahlungen aus UDI-Zinspapieren „erfolgten bisher plangemäß.“ Ihre Begründung: Die Te-Solar-Nachrangdarlehen habe sie lediglich vermittelt und zähle sie daher nicht zu ihren Zinspapieren. In ihrer Leistungsbilanz führt sie die Solar-Sprint-Festzins-Angebote aber ebenso auf wie ihre UDI-Papiere. Mittlerweile hat sie die Darstellung um einen erklärenden Satz ergänzt. Mit den Te-Solar-Gesellschaften ist die Verbindung eng: Stefan Keller führt sowohl die Geschäfte bei den Te-Solar-Gesellschaften als auch bei der UDI selbst. UDI bietet seit 20 Jahren ökologische Kapitalanlagen an und zählt sich mit einem Eigenkapital von einer halben Milliarde Euro zu den Marktführern in diesem Bereich in Deutschland. Eingesammelt wurde dieser Betrag von rund 17 200 Anlegern.
Anleger müssen Aufschub gewähren
Die Anleger des Solar Sprint Festzins II seien „zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs verpflichtet“, erläutert Te-Solar-Chef Keller gegenüber test.de. Die Aussage lässt aufhorchen: Eine solche Pflicht haben Anleger eines Nachrangdarlehens dann, wenn ihre Schuldnerin sonst zahlungsunfähig würde. Wie aber ist die Gesellschaft in eine solche Lage geraten? Angesichts der veröffentlichten Informationen war damit eigentlich nicht zu rechnen.
Geld für Photovoltaikanlagen verliehen
Te Solar Sprint II und Te Solar Sprint III verliehen ihrerseits 4,9 Millionen Euro beziehungsweise 7 Millionen Euro als Nachrangdarlehen an die MEP Solar Miet & Service II GmbH, wie einem Wertpapierprospekt ihrer Muttergesellschaft MEP Werke GmbH zu entnehmen ist. In Kombination mit Bankkrediten finanzierte sie damit Photovoltaikanlagen auf Hausdächern und sorgte unter anderem für die Wartung der Anlagen. Die Hauseigentümer müssen sich um nichts kümmern und zahlen ihr im Gegenzug regelmäßig Mieten. Daraus speisten sich die Zinsen für die Anleger. So weit lief und läuft das Anlagemodell nach allen verfügbaren Informationen auch wie geplant.
Mietforderungen sollten verkauft werden
Für die Tilgung hatten die Te-Solar-Gesellschaften ein neuartiges Modell vorgesehen: Zum Ende der Laufzeit sollten die Mietforderungen gegenüber den Hauseigentümern an Großinvestoren verkauft und mit dem Geld die Nachrangdarlehen zurückgezahlt werden. Das Interesse von Investoren sei „sehr groß“, hieß es dazu im Prospekt für den Solar Sprint Festzins II: Es lägen „aktuell bereits verhandelte Vorverträge“ vor.
Alles schien gut zu laufen
Tatsächlich jubelte die MEP Werke GmbH Anfang 2017, sie habe die europaweit erste Emission eines solchen Finanzierungsmodells über 30 Millionen Euro platziert. Im jüngsten vorliegenden Jahresabschuss für 2016 schildert sie Verträge mit Finanzierern, die die langfristige Finanzierung der MEP Solar Miet & Service II GmbH gesichert hätten. Auch für die MEP Solar Miet & Service III GmbH hebt sie Verträge mit Finanzierern hervor, die „auch die Finanzierung des zur Erreichung der Gewinnschwelle notwendigen weiteren Wachstums“ ermöglichen sollten.
Eigenständige Zweckgesellschaften der MEP Werke GmbH
Diese Gesellschaft ist ebenfalls wichtig für die Anleger des Solar Sprint Festzins II, weil sie einen Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Te Solar II übernommen hatte. Beide sind eigenständige Zweckgesellschaften der MEP Werke GmbH, die in gewissem Umfang von der Muttergesellschaft abgekoppelt sind. Das ist in diesem Fall ein Vorteil, weil die MEP Gruppe laut Wertpapierprospekt Ende 2016 finanziell überschuldet war. MEP teilte mit, dass das Kapital im September 2018 erhöht worden sei. Ein Investor habe sich beteiligt und signifikant Kapital eingebracht.
Bislang erst gut 8 500 Mietverträge abgeschlossen
Alles schien von außen besehen also gut zu laufen, auch das Geschäftsumfeld blieb gleich: Nach wie vor sind Zinsen generell sehr niedrig und institutionelle Investoren auf der Suche nach lukrativen Anlagemöglichkeiten. Doch im Fall des Solar Sprint Festzins II kam die Anschlussfinanzierung trotzdem nicht zustande. Geschäftsführer Keller begründet das damit, dass „die dafür erforderlichen Volumina noch nicht vollständig erreicht wurden.“ Es gab also zu wenige Mietforderungen, die zusammengepackt werden konnten. Bislang wurden insgesamt gut 8 500 Mietverträge abgeschlossen.
VZ NRW mahnt Klausel in Mietverträgen ab
Offenbar hatten die Initiatoren des Modells mit weit höheren Zahlen gerechnet. Die MEP Werke verwiesen darauf, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen eine Klausel (VZ NRW) in den Mietverträgen abgemahnt habe. Aus Sicht der MEP Werke sei dies ungerechtfertigt gewesen, habe aber einen Investor zur vor Zeichnung der Kreditdokumente zum Rückzug bewogen und einer umfassenden Umstrukturierung der MEP Gruppe geführt.
Aus Mietern sollen Käufer werden
Bis auf weiteres werde es auch keine weiteren neuen Verbriefungen geben, ergänzt Keller. Dafür sollen die Hauseigentümer ihre gemieteten Anlagen nun kaufen und können sich das Geld dafür leihen. Tun sie das, verringern sie das Volumen an Mietforderungen aber weiter, das für Verbriefungen zur Verfügung steht. Es dauert außerdem, das neue Modell umzusetzen. Beruhigende Nachrichten sind das jedenfalls nicht.
UDI-Anleger von Biogas-Insolvenz betroffen
Innerhalb weniger Monate muss sich UDI damit erneut mit Geldanlageangeboten auseinandersetzen, die nicht wie geplant laufen. Nachdem die Biogasanlage Otzberg Insolvenz angemeldet hatte, warnte UDI im Juni 2018 vor einem möglichen Forderungsausfall beim UDI Sprint Festzins IV und der UDI Biogas 2011 GmbH & Co.KG. UDI betonte gegenüber test.de, dass aber in beiden Fällen kein Totalverlust zu befürchten sei. Vom UDI Sprint Festzins IV seien nur 7,6 Prozent des Emissionsvolumens in die Biogasanlage geflossen. Die Geschäftsführung gehe „derzeit davon aus, dass aus anderen gut laufenden Projekten die Ausfälle durch die Biogasanlage Otzberg weitgehend oder vollständig kompensiert werden können.“ Die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG sei mit 15,2 Prozent des Emissionsvolumens betroffen.
Zinsen bis zur Rückzahlung
Für die Anleger des Nachrangdarlehens Solar Sprint Festzins I ging die Verschiebung glimpflich aus: Sie bekamen für die 12 Wochen, die sie länger auf ihr Geld warten mussten, weiterhin Zinsen. Auch beim Solar Sprint Festzins II soll die Vermögensanlage bis zur Rückzahlung weiterhin mit 6 Prozent pro Jahr verzinst werden. Ungetrübt dürfte die Freude darüber aber nicht sein – angesichts des Risikos, dass Zahlungen ganz ausfallen.
Eine Kurzfassung dieser Meldung erschien in der Ausgabe Finanztest 12/2018.
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