UDI Beratungs­gesell­schaft Solar Sprint Fest­zins II reißt Rück­zahlungs­frist

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Wieder Sorgen für grüne Anleger im grauen Kapitalmarkt: Die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim hat ein Nach­rangdarlehen nicht wie geplant Ende Juni 2018 zurück­gezahlt. Bei einem weiteren Nach­rangdarlehen prüft die Geschäfts­führung, ob sich die Tilgung verzögern wird. Beide Angebote hatte die auf grüne Geld­anlagen spezialisierte UDI Beratungs­gesell­schaft mbH aus Nürn­berg vermittelt.

Tilgung voraus­sicht­lich erst Anfang 2019

Die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG hat das Nach­rangdarlehen „Solar Sprint Fest­zins II“ im Jahr 2015 aufgelegt und damit 5,2 Millionen Euro einge­sammelt. Den Anlegern zahlte sie dafür jähr­lich hohe Zinsen, die von 4 auf 6 Prozent steigen sollten. Im Juni 2018 kündigten UDI und Te Solar an, dass das Geld nicht wie geplant am 30. Juni, sondern maximal 16 Wochen später zurück­gezahlt werde. Die 474 Anleger erhielten ihr Geld aber auch inner­halb dieser Frist nicht. Te Solar teilte auf test.de-Anfrage mit, man werde das Kapital „voraus­sicht­lich bis Anfang 2019“ zurück­zahlen.

Verspätung wohl auch bei Solar Sprint Fest­zins III

Für das Ende 2018 fällige Darlehen „Solar Sprint Fest­zins III“ – mit denselben Zins­konditionen: von 4 bis 6 Prozent wachsend – wurde mit der Te Solar Sprint III GmbH & Co. KG eine weitere Gesell­schaft gegründet. Und auch hier müssen die Anleger wohl Geduld mitbringen: Die Geschäfts­führung prüfe derzeit, ob es auch zu einer Verzögerung kommen könne, erklärt Stefan Keller, Geschäfts­führer der Te-Solar-Gesell­schaften, die die Nach­rangdarlehen aufgenommen haben. Schon beim „Solar Sprint Fest­zins I“ hatte sich die Rück­zahlung um etwa 12 Wochen verschoben.

Te Solar eng verbunden mit der Vermitt­lerin UDI

Dennoch behauptete UDI auf ihrer Website noch im Oktober 2018, alle geplanten Rück­zahlungen aus UDI-Zins­papieren „erfolgten bisher plangemäß.“ Ihre Begründung: Die Te-Solar-Nach­rangdarlehen habe sie lediglich vermittelt und zähle sie daher nicht zu ihren Zins­papieren. In ihrer Leistungs­bilanz führt sie die Solar-Sprint-Fest­zins-Angebote aber ebenso auf wie ihre UDI-Papiere. Mitt­lerweile hat sie die Darstellung um einen erklärenden Satz ergänzt. Mit den Te-Solar-Gesell­schaften ist die Verbindung eng: Stefan Keller führt sowohl die Geschäfte bei den Te-Solar-Gesell­schaften als auch bei der UDI selbst. UDI bietet seit 20 Jahren ökologische Kapital­anlagen an und zählt sich mit einem Eigen­kapital von einer halben Milliarde Euro zu den Markt­führern in diesem Bereich in Deutsch­land. Einge­sammelt wurde dieser Betrag von rund 17 200 Anlegern.

Anleger müssen Aufschub gewähren

Die Anleger des Solar Sprint Fest­zins II seien „zur Gewährung eines Zahlungs­aufschubs verpflichtet“, erläutert Te-Solar-Chef Keller gegen­über test.de. Die Aussage lässt aufhorchen: Eine solche Pflicht haben Anleger eines Nach­rangdarlehens dann, wenn ihre Schuldnerin sonst zahlungs­unfähig würde. Wie aber ist die Gesell­schaft in eine solche Lage geraten? Angesichts der veröffent­lichten Informationen war damit eigentlich nicht zu rechnen.

Geld für Photovoltaikanlagen verliehen

Te Solar Sprint II und Te Solar Sprint III verliehen ihrer­seits 4,9 Millionen Euro beziehungs­weise 7 Millionen Euro als Nach­rangdarlehen an die MEP Solar Miet & Service II GmbH, wie einem Wert­papier­prospekt ihrer Muttergesell­schaft MEP Werke GmbH zu entnehmen ist. In Kombination mit Bank­krediten finanzierte sie damit Photovoltaikanlagen auf Hausdächern und sorgte unter anderem für die Wartung der Anlagen. Die Haus­eigentümer müssen sich um nichts kümmern und zahlen ihr im Gegen­zug regel­mäßig Mieten. Daraus speisten sich die Zinsen für die Anleger. So weit lief und läuft das Anlagemodell nach allen verfügbaren Informationen auch wie geplant.

Miet­forderungen sollten verkauft werden

Für die Tilgung hatten die Te-Solar-Gesell­schaften ein neuartiges Modell vorgesehen: Zum Ende der Lauf­zeit sollten die Miet­forderungen gegen­über den Haus­eigentümern an Groß­investoren verkauft und mit dem Geld die Nach­rangdarlehen zurück­gezahlt werden. Das Interesse von Investoren sei „sehr groß“, hieß es dazu im Prospekt für den Solar Sprint Fest­zins II: Es lägen „aktuell bereits verhandelte Vorverträge“ vor.

Alles schien gut zu laufen

Tatsäch­lich jubelte die MEP Werke GmbH Anfang 2017, sie habe die europaweit erste Emission eines solchen Finanzierungs­modells über 30 Millionen Euro platziert. Im jüngsten vorliegenden Jahres­abschuss für 2016 schildert sie Verträge mit Finanzierern, die die lang­fristige Finanzierung der MEP Solar Miet & Service II GmbH gesichert hätten. Auch für die MEP Solar Miet & Service III GmbH hebt sie Verträge mit Finanzierern hervor, die „auch die Finanzierung des zur Erreichung der Gewinn­schwelle notwendigen weiteren Wachs­tums“ ermöglichen sollten.

Eigen­ständige Zweck­gesell­schaften der MEP Werke GmbH

Diese Gesell­schaft ist ebenfalls wichtig für die Anleger des Solar Sprint Fest­zins II, weil sie einen Teil der Verbindlich­keiten gegen­über Te Solar II über­nommen hatte. Beide sind eigen­ständige Zweck­gesell­schaften der MEP Werke GmbH, die in gewissem Umfang von der Muttergesell­schaft abge­koppelt sind. Das ist in diesem Fall ein Vorteil, weil die MEP Gruppe laut Wert­papier­prospekt Ende 2016 finanziell über­schuldet war. MEP teilte mit, dass das Kapital im September 2018 erhöht worden sei. Ein Investor habe sich beteiligt und signifikant Kapital einge­bracht.

Bislang erst gut 8 500 Miet­verträge abge­schlossen

Alles schien von außen besehen also gut zu laufen, auch das Geschäfts­umfeld blieb gleich: Nach wie vor sind Zinsen generell sehr nied­rig und institutionelle Investoren auf der Suche nach lukrativen Anlage­möglich­keiten. Doch im Fall des Solar Sprint Fest­zins II kam die Anschluss­finanzierung trotzdem nicht zustande. Geschäfts­führer Keller begründet das damit, dass „die dafür erforderlichen Volumina noch nicht voll­ständig erreicht wurden.“ Es gab also zu wenige Miet­forderungen, die zusammenge­packt werden konnten. Bislang wurden insgesamt gut 8 500 Miet­verträge abge­schlossen.

VZ NRW mahnt Klausel in Miet­verträgen ab

Offen­bar hatten die Initiatoren des Modells mit weit höheren Zahlen gerechnet. Die MEP Werke verwiesen darauf, dass die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­fahlen eine Klausel (VZ NRW) in den Miet­verträgen abge­mahnt habe. Aus Sicht der MEP Werke sei dies ungerecht­fertigt gewesen, habe aber einen Investor zur vor Zeichnung der Kreditdokumente zum Rück­zug bewogen und einer umfassenden Umstrukturierung der MEP Gruppe geführt.

Aus Mietern sollen Käufer werden

Bis auf weiteres werde es auch keine weiteren neuen Verbriefungen geben, ergänzt Keller. Dafür sollen die Haus­eigentümer ihre gemieteten Anlagen nun kaufen und können sich das Geld dafür leihen. Tun sie das, verringern sie das Volumen an Miet­forderungen aber weiter, das für Verbriefungen zur Verfügung steht. Es dauert außerdem, das neue Modell umzu­setzen. Beruhigende Nach­richten sind das jedenfalls nicht.

UDI-Anleger von Biogas-Insolvenz betroffen

Inner­halb weniger Monate muss sich UDI damit erneut mit Geld­anlage­angeboten auseinander­setzen, die nicht wie geplant laufen. Nachdem die Biogas­anlage Otzberg Insolvenz angemeldet hatte, warnte UDI im Juni 2018 vor einem möglichen Forderungs­ausfall beim UDI Sprint Fest­zins IV und der UDI Biogas 2011 GmbH & Co.KG. UDI betonte gegen­über test.de, dass aber in beiden Fällen kein Total­verlust zu befürchten sei. Vom UDI Sprint Fest­zins IV seien nur 7,6 Prozent des Emissions­volumens in die Biogas­anlage geflossen. Die Geschäfts­führung gehe „derzeit davon aus, dass aus anderen gut laufenden Projekten die Ausfälle durch die Biogas­anlage Otzberg weit­gehend oder voll­ständig kompensiert werden können.“ Die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG sei mit 15,2 Prozent des Emissions­volumens betroffen.

Zinsen bis zur Rück­zahlung

Für die Anleger des Nach­rangdarlehens Solar Sprint Fest­zins I ging die Verschiebung glimpf­lich aus: Sie bekamen für die 12 Wochen, die sie länger auf ihr Geld warten mussten, weiterhin Zinsen. Auch beim Solar Sprint Fest­zins II soll die Vermögens­anlage bis zur Rück­zahlung weiterhin mit 6 Prozent pro Jahr verzinst werden. Ungetrübt dürfte die Freude darüber aber nicht sein – angesichts des Risikos, dass Zahlungen ganz ausfallen.

Eine Kurz­fassung dieser Meldung erschien in der Ausgabe Finanztest 12/2018.

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