UDI-Gruppe Anleger sollen auf Geld verzichten

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UDI-Gruppe - Anleger sollen auf Geld verzichten

© Getty Images / Stiftung Warentest (M)

Tausende Anleger der auf erneuer­bare Energien spezialisierten UDI-Gruppe sollen eine Verzichts­erklärung unter­schreiben. Die Experten der Stiftung Warentest raten ab.

UDI verschickt Verzichts­erklärungen

Nachdem die Finanz­aufsicht Bafin ange­ordnet hat, dass die UDI Energie Fest­zins VI Anlegern umge­hend ihr Geld zurück­zahlen muss, hat die Firma einen Insolvenz­antrag gestellt. Um zu verhindern, dass weiteren UDI-Firmen das gleiche Schick­sal droht, sollen Anleger nun Verzichts­erklärungen unter­schreiben. Rund 6 000 Anleger von 13 Nach­rangdarlehen der auf erneuer­bare Energien spezialisierten UDI-Gruppe aus Nürn­berg sollen einem Schulden­schnitt zustimmen.

[Update 10.12.2021] Zwei weitere Anordnungen der Aufsicht

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat nun auch den Unternehmen te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und te Solar Sprint III GmbH & Co. KG aus Chemnitz aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen­geschäft einzustellen und von Anlegern einge­sammelte Gelder umge­hend zurück­zuzahlen.

Für Anleger kommt der Bescheid der Bafin zu spät, da die Gesell­schaften vermutlich nicht in der Lage sind, das Geld zurück­zuzahlen.

[Update 11.06.2021] Aufsicht ordnet für weitere UDI-Gesell­schaften Rück­zahlung des Anlegergeldes an

Die vom neuen Eigentümer der UDI-Gruppe, Rainer J. Lang­nickel, angekündigte Sanierung von UDI-Gesell­schaften hat kaum mehr Aussicht auf Erfolg. Heute hat die Finanz­aufsicht Bafin mitgeteilt, dass sie weiteren UDI-Gesell­schaften die unerlaubt betriebenen Einlagen­geschäfte untersagt hat. Im Einzelnen müssen

  • die UDI Energie Fest­zins IV GmbH & Co. KG,
  • die UDI Energie Fest­zins V GmbH & Co. KG,
  • die UDI Energie FEST­ZINS VIII GmbH & Co. KG und die
  • UDI Energie Mix Fest­zins GmbH & Co. KG

Anlegern umge­hend ihr Geld zurück zahlen. Da sie dazu vermutlich nicht in der Lage sind, werden die Gesell­schaften wohl Insolvenz beantragen müssen.

[Update 09.06.2021] Weitere UDI-Gesell­schaften in Nöten

Erneut schlechte Nach­richten für UDI-Anleger: Weitere UDI-Gesell­schaften werden ihre Verpflichtungen gegen­über Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Einige Projektgesell­schaften können Zins und Rück­zahlungen an die UDI-Gesell­schaften nicht leisten. Betroffen sind laut Bafin die UDI Energie FEST­ZINS 14 GmbH & Co. KG, die UDI Energie FEST­ZINS 13 GmbH & Co. KG, die UDI Immo Sprint Fest­zins I GmbH & Co. KG, die UDI Immo Sprint Fest­zins II GmbH & Co. KG und die te energy Sprint I GmbH & Co. KG, alle Chemnitz.

Rainer J. Lang­nickel, der neue Eigentümer der UDI-Gruppe und mehrerer Emitten­tinnen von Kapital­anlagen, erklärte, dass ihn der Insolvenz­antrag der te management GmbH, der vorherigen Eigentümerin der UDI-Gesell­schaften, über­rascht habe. Lang­nickel hatte im Oktober 2020 die Restrukturierung der te management GmbH und zahlreicher UDI-Gesell­schaften über­nommen.

[Update 11.05.2021] Finanz­aufsicht ordnet Rück­abwick­lung für zwei weitere UDI-Gesell­schaften an

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat zwei weiteren UDI-Gesell­schaften aufgegeben, Anle­gerinnen und Anlegern ihr Geld zurück zu zahlen. Es handelt sich um die UDI Energie Fest­zins VII GmbH & Co. KG und die UDI Energie Fest­zins III GmbH & Co. KG, beide Chemnitz.

Laut Bafin haben die Gesell­schaften unerlaubte Einlagen­geschäfte betrieben und müssen diese Geschäfte umge­hend rück­abwickeln. Im Hinblick auf die von UDI verschickten Abtretungs­forderungen empfiehlt die Bafin Anlegern, sich vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung anwalt­lich beraten zu lassen.

Anleger sollen große Teile ihrer Forderung für 1 Euro verkaufen

Rainer Lang­nickel, Geschäfts­führer vieler UDI-Gesell­schaften, fordert Anleger auf, bis zum 21. Mai 2021 auf 40 bis 87 Prozent ihrer Forderungen zu verzichten. Nur so könnten sie ein „akutes hohes Ausfall­risiko“ vermeiden. Den Rest ihrer Forderungen sollen Anleger dann binnen fünf Jahren erhalten. Ob das angesichts der vielen Probleme der Gesell­schaften in den letzten Jahren gelingen kann, ist zweifelhaft.

Bafin ordnet sofortige Rück­zahlung der Gelder an

Hintergrund für den Versuch, Anleger zum Verzicht auf ihr Geld zu bewegen, ist eine Anordnung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin). Diese hatte die sofortige Rück­zahlung aller Anlegergelder für das Nach­rangdarlehen UDI Energie Fest­zins VI verfügt, weil die im Vertrag verwendete „qualifizierte Nach­rang­klausel“ nicht die Anforderungen des Bundes­gerichts­hofs (BGH) erfüllt.

Danach muss ein solche Klausel Anlegern deutlich machen, dass sie bei Über­schuldung oder Liquiditäts­problemen ihrer Anlagegesell­schaft bei der Verteilung von Vermögen erst nach allen anderen Gläubigern an die Reihe kommen. Da dies laut Bafin nicht der Fall ist, hatte die UDI-Gesell­schaft keine Möglich­keit mehr, Zahlungen an Anleger ganz oder teil­weise auszusetzen, um so eine Insolvenz der Gesell­schaft zu vermeiden.

UDI: „Hohes Ausfall­risiko für Anleger“

Den Anlegern der UDI Energie Zins VI droht nun ein Total­verlust, weil ihre Anlagegesell­schaft die Rück­zahlung ihrer Gelder nicht leisten kann. Bei ihnen hatte die UDI im Jahr 2013 6,6 Millionen Euro einge­sammelt. Weitere UDI-Gesell­schaften, die zwischen 2011 bis 2018 aufgelegt wurden, haben zwar noch keinen Insolvenz­antrag gestellt.

In einem test.de vorliegenden Schreiben warnt Lang­nickel Anleger der UDI Energie Fest­zins VIII jedoch: „Auch bei Ihrer Kapital­anlage besteht das Risiko, dass Recht­sprechung und Bafin die verwendeten Klauseln als nicht ausreichend einstufen. Nicht zuletzt durch mögliche Anordnungen der Bafin besteht daher ein akutes, hohes Ausfall­risiko für Sie als Anleger.“ Deshalb sollten auch sie einem Schulden­schnitt zuzu­stimmen.

Anleger soll auf 86 Prozent ihres Geldes verzichten

In der Vereinbarung für den Energie Fest­zins VIII wird eine Verzichts­quote von 86 Prozent fest­gelegt. Praktisch umge­setzt wird das, in dem ein Anleger mit beispiels­weise 20 000 Euro Anlagesumme den Betrag von 17 600 Euro (86 Prozent) für 1 Euro an die U 20 Prevent GmbH von Rainer Lang­nickel verkauft. Die restlichen 14 Prozent oder 2 800 Euro verbleiben beim Anleger.

Allerdings wird dieser Betrag nicht sofort bezahlt, sondern soll in den nächsten fünf Jahren fließen. Ist es hingegen nicht möglich, mit den getätigten Investments diesen Betrag bis Mitte 2026 zu erwirt­schaften, verfällt ein noch offener Rest­anspruch ersatz­los.

UDI baut Druck auf

Damit Anleger kurz­fristig einwilligen, baut UDI Druck auf: „Nur wenn möglichst alle Investoren zustimmen, kann es uns gemein­sam gelingen, Ihre Chance auf eine höhere Rück­zahlung zu wahren!“ Schuld an der UDI-Misere hat aus Lang­nickels Sicht die nicht nach­voll­zieh­bare Entscheidung der Finanz­aufsicht.

Das weist die Bafin in einer Mitteilung zurück: „Wenn Anle­gerinnen und Anleger Teile ihres Investments verlieren, weil die Bafin gegen ohne Erlaubnis tätige Unternehmen vorgeht, dann ist unser Einschreiten nicht die Ursache für den Verlust – sondern vielmehr die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft über­haupt erst illegal betreibt und es in diesem Rahmen in der Regel auch schlecht führt.“

Der Rat: Anleger sollten Verzicht ablehnen

Die Finanz­experten der Stiftung Warentest raten Anlegern davon ab, eine Verzichts­erklärung zu unter­schreiben. Denn die UDI-Gruppe hatte bereits lange vor dem Einschreiten der Bafin Probleme. 2018 warnten wir erstmals. 2019 haben wir die UDI Energie Fest­zins 14 GmbH & Co. KG auf die Warnliste gesetzt.

Da die Insolvenz einiger UDI-Gesellschaften nicht auszuschließen ist, können sich Anleger mit der Annahme der Verzichts­erklärung schlechter stellen. Verzichten sie nicht und erweist sich die Nach­rang­klausel in ihren Verträgen als unwirk­sam, rutschen Anleger der Gesell­schaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2021 um 12:51 Uhr
    UDI Festzins II

    @pobudac: Wir können Anlegern leider keinen Tipp geben, wie sie an Ihr Geld kommen.
    Wie am 9.6.2021 bereits berichtet, sieht es so aus, dass weitere UDI-Gesellschaften ihre Verpflichtungen gegenüber Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Einige Projektgesellschaften können Zins und Rückzahlungen an die UDI-Gesellschaften nicht leisten. Betroffen sind laut Bafin auch die UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG. Im Rahmen einer Insolvenz droht Anlegern ein hoher Verlust oder sogar der Totalausfall.

  • pobudac am 28.08.2021 um 11:10 Uhr
    Festzins 2 - Wie weiter vorgehen?

    Guten Morgen,
    das Festzins 2 ist im Juni fällig gewesen. Bisher kam kein Geld. Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen bzw. Ansprüche stellen?
    Beste Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.05.2021 um 16:30 Uhr
    Gilt der Rat auch bei bereits gekündigter Anlage?

    @maxm: Wenn Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, aber noch nicht die gesamte Summe zurückerhalten haben, die Ihnen zusteht, haben Sie eine Forderung gegenüber der Gesellschaft, die Ihnen die aufkaufende Gesellschaft ebenfalls mit einem Abschlag abkaufen könnte. Auch in diesem Fall erscheint dies jedoch nicht empfehlenswert. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.05.2021 um 16:29 Uhr
    Welche Alternative gibt es?

    @jaklaro: Ob es gelingen wird, die UDI-Gesellschaften zu sanieren, wissen wir nicht. Da viele schon vor dem BGH-Urteil (qualifizierte Nachrangklausel unwirksam) Schwierigkeiten hatten, halten wir dies aber für sehr fraglich. Auch sehen wir keinen Sinn darin, im vorauseilenden Gehorsam, einen Großteil seines Darlehens für nur 1 Euro an eine andere Firma zu verkaufen. Weiter ist ein Großteil der Gesellschaften noch nicht insolvent, da hier bisher noch keine Abwicklungsanordnung der Bafin erfolgt ist. (maa)

  • maxm am 06.05.2021 um 19:41 Uhr
    Gilt der Rat auch bei bereits gekündigter Anlage

    aufgrund ihrer Warnzung hab eich damals sofort gekündigt und auch einen (kleinen) Teil des Investmens bereits zurückbezahlt bekommen. Würde ich zustimmen, würde ich mich aus meiner Sicht sogar noch schlechter stellen als dei noch voll investierten Kollegen. Oder übersehe ich was?