![UDI-Gruppe - Anleger sollen auf Geld verzichten](https://cdn.test.de/file/image/a1/91/9e45f8ec-7ad0-4818-ae64-21c6e95c1c3a-web/5958467_warnliste-geldanlage-a202008.jpg)
© Getty Images / Stiftung Warentest (M)
Tausende Anleger der auf erneuerbare Energien spezialisierten UDI-Gruppe sollen eine Verzichtserklärung unterschreiben. Die Experten der Stiftung Warentest raten ab.
UDI verschickt Verzichtserklärungen
Nachdem die Finanzaufsicht Bafin angeordnet hat, dass die UDI Energie Festzins VI Anlegern umgehend ihr Geld zurückzahlen muss, hat die Firma einen Insolvenzantrag gestellt. Um zu verhindern, dass weiteren UDI-Firmen das gleiche Schicksal droht, sollen Anleger nun Verzichtserklärungen unterschreiben. Rund 6 000 Anleger von 13 Nachrangdarlehen der auf erneuerbare Energien spezialisierten UDI-Gruppe aus Nürnberg sollen einem Schuldenschnitt zustimmen.
[Update 10.12.2021] Zwei weitere Anordnungen der Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun auch den Unternehmen te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und te Solar Sprint III GmbH & Co. KG aus Chemnitz aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und von Anlegern eingesammelte Gelder umgehend zurückzuzahlen.
Für Anleger kommt der Bescheid der Bafin zu spät, da die Gesellschaften vermutlich nicht in der Lage sind, das Geld zurückzuzahlen.
[Update 11.06.2021] Aufsicht ordnet für weitere UDI-Gesellschaften Rückzahlung des Anlegergeldes an
Die vom neuen Eigentümer der UDI-Gruppe, Rainer J. Langnickel, angekündigte Sanierung von UDI-Gesellschaften hat kaum mehr Aussicht auf Erfolg. Heute hat die Finanzaufsicht Bafin mitgeteilt, dass sie weiteren UDI-Gesellschaften die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte untersagt hat. Im Einzelnen müssen
- die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG,
- die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG,
- die UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG und die
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
Anlegern umgehend ihr Geld zurück zahlen. Da sie dazu vermutlich nicht in der Lage sind, werden die Gesellschaften wohl Insolvenz beantragen müssen.
[Update 09.06.2021] Weitere UDI-Gesellschaften in Nöten
Erneut schlechte Nachrichten für UDI-Anleger: Weitere UDI-Gesellschaften werden ihre Verpflichtungen gegenüber Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Einige Projektgesellschaften können Zins und Rückzahlungen an die UDI-Gesellschaften nicht leisten. Betroffen sind laut Bafin die UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG, die UDI Energie FESTZINS 13 GmbH & Co. KG, die UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG, die UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG und die te energy Sprint I GmbH & Co. KG, alle Chemnitz.
Rainer J. Langnickel, der neue Eigentümer der UDI-Gruppe und mehrerer Emittentinnen von Kapitalanlagen, erklärte, dass ihn der Insolvenzantrag der te management GmbH, der vorherigen Eigentümerin der UDI-Gesellschaften, überrascht habe. Langnickel hatte im Oktober 2020 die Restrukturierung der te management GmbH und zahlreicher UDI-Gesellschaften übernommen.
[Update 11.05.2021] Finanzaufsicht ordnet Rückabwicklung für zwei weitere UDI-Gesellschaften an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat zwei weiteren UDI-Gesellschaften aufgegeben, Anlegerinnen und Anlegern ihr Geld zurück zu zahlen. Es handelt sich um die UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG und die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, beide Chemnitz.
Laut Bafin haben die Gesellschaften unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben und müssen diese Geschäfte umgehend rückabwickeln. Im Hinblick auf die von UDI verschickten Abtretungsforderungen empfiehlt die Bafin Anlegern, sich vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten zu lassen.
Anleger sollen große Teile ihrer Forderung für 1 Euro verkaufen
Rainer Langnickel, Geschäftsführer vieler UDI-Gesellschaften, fordert Anleger auf, bis zum 21. Mai 2021 auf 40 bis 87 Prozent ihrer Forderungen zu verzichten. Nur so könnten sie ein „akutes hohes Ausfallrisiko“ vermeiden. Den Rest ihrer Forderungen sollen Anleger dann binnen fünf Jahren erhalten. Ob das angesichts der vielen Probleme der Gesellschaften in den letzten Jahren gelingen kann, ist zweifelhaft.
Bafin ordnet sofortige Rückzahlung der Gelder an
Hintergrund für den Versuch, Anleger zum Verzicht auf ihr Geld zu bewegen, ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Diese hatte die sofortige Rückzahlung aller Anlegergelder für das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins VI verfügt, weil die im Vertrag verwendete „qualifizierte Nachrangklausel“ nicht die Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) erfüllt.
Danach muss ein solche Klausel Anlegern deutlich machen, dass sie bei Überschuldung oder Liquiditätsproblemen ihrer Anlagegesellschaft bei der Verteilung von Vermögen erst nach allen anderen Gläubigern an die Reihe kommen. Da dies laut Bafin nicht der Fall ist, hatte die UDI-Gesellschaft keine Möglichkeit mehr, Zahlungen an Anleger ganz oder teilweise auszusetzen, um so eine Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden.
UDI: „Hohes Ausfallrisiko für Anleger“
Den Anlegern der UDI Energie Zins VI droht nun ein Totalverlust, weil ihre Anlagegesellschaft die Rückzahlung ihrer Gelder nicht leisten kann. Bei ihnen hatte die UDI im Jahr 2013 6,6 Millionen Euro eingesammelt. Weitere UDI-Gesellschaften, die zwischen 2011 bis 2018 aufgelegt wurden, haben zwar noch keinen Insolvenzantrag gestellt.
In einem test.de vorliegenden Schreiben warnt Langnickel Anleger der UDI Energie Festzins VIII jedoch: „Auch bei Ihrer Kapitalanlage besteht das Risiko, dass Rechtsprechung und Bafin die verwendeten Klauseln als nicht ausreichend einstufen. Nicht zuletzt durch mögliche Anordnungen der Bafin besteht daher ein akutes, hohes Ausfallrisiko für Sie als Anleger.“ Deshalb sollten auch sie einem Schuldenschnitt zuzustimmen.
Anleger soll auf 86 Prozent ihres Geldes verzichten
In der Vereinbarung für den Energie Festzins VIII wird eine Verzichtsquote von 86 Prozent festgelegt. Praktisch umgesetzt wird das, in dem ein Anleger mit beispielsweise 20 000 Euro Anlagesumme den Betrag von 17 600 Euro (86 Prozent) für 1 Euro an die U 20 Prevent GmbH von Rainer Langnickel verkauft. Die restlichen 14 Prozent oder 2 800 Euro verbleiben beim Anleger.
Allerdings wird dieser Betrag nicht sofort bezahlt, sondern soll in den nächsten fünf Jahren fließen. Ist es hingegen nicht möglich, mit den getätigten Investments diesen Betrag bis Mitte 2026 zu erwirtschaften, verfällt ein noch offener Restanspruch ersatzlos.
UDI baut Druck auf
Damit Anleger kurzfristig einwilligen, baut UDI Druck auf: „Nur wenn möglichst alle Investoren zustimmen, kann es uns gemeinsam gelingen, Ihre Chance auf eine höhere Rückzahlung zu wahren!“ Schuld an der UDI-Misere hat aus Langnickels Sicht die nicht nachvollziehbare Entscheidung der Finanzaufsicht.
Das weist die Bafin in einer Mitteilung zurück: „Wenn Anlegerinnen und Anleger Teile ihres Investments verlieren, weil die Bafin gegen ohne Erlaubnis tätige Unternehmen vorgeht, dann ist unser Einschreiten nicht die Ursache für den Verlust – sondern vielmehr die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft überhaupt erst illegal betreibt und es in diesem Rahmen in der Regel auch schlecht führt.“
Der Rat: Anleger sollten Verzicht ablehnen
Die Finanzexperten der Stiftung Warentest raten Anlegern davon ab, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Denn die UDI-Gruppe hatte bereits lange vor dem Einschreiten der Bafin Probleme. 2018 warnten wir erstmals. 2019 haben wir die UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG auf die Warnliste gesetzt.
Da die Insolvenz einiger UDI-Gesellschaften nicht auszuschließen ist, können sich Anleger mit der Annahme der Verzichtserklärung schlechter stellen. Verzichten sie nicht und erweist sich die Nachrangklausel in ihren Verträgen als unwirksam, rutschen Anleger der Gesellschaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.
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- Der Gründer der UDI-Gruppe aus Nürnberg und Chemnitz und die UDI GmbH als Vermittlerin von Nachrangdarlehen sind zu Schadensersatz an Anleger von UDI verurteilt worden.
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- Sparclub24.com verspricht tolle Erträge. Doch das Zinsportal und die dahinterstehende Firma sind nicht seriös. Sie kommen auf unsere Warnliste Geldanlage.
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@pobudac: Wir können Anlegern leider keinen Tipp geben, wie sie an Ihr Geld kommen.
Wie am 9.6.2021 bereits berichtet, sieht es so aus, dass weitere UDI-Gesellschaften ihre Verpflichtungen gegenüber Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Einige Projektgesellschaften können Zins und Rückzahlungen an die UDI-Gesellschaften nicht leisten. Betroffen sind laut Bafin auch die UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG. Im Rahmen einer Insolvenz droht Anlegern ein hoher Verlust oder sogar der Totalausfall.
Guten Morgen,
das Festzins 2 ist im Juni fällig gewesen. Bisher kam kein Geld. Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen bzw. Ansprüche stellen?
Beste Grüße
@maxm: Wenn Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, aber noch nicht die gesamte Summe zurückerhalten haben, die Ihnen zusteht, haben Sie eine Forderung gegenüber der Gesellschaft, die Ihnen die aufkaufende Gesellschaft ebenfalls mit einem Abschlag abkaufen könnte. Auch in diesem Fall erscheint dies jedoch nicht empfehlenswert. (maa)
@jaklaro: Ob es gelingen wird, die UDI-Gesellschaften zu sanieren, wissen wir nicht. Da viele schon vor dem BGH-Urteil (qualifizierte Nachrangklausel unwirksam) Schwierigkeiten hatten, halten wir dies aber für sehr fraglich. Auch sehen wir keinen Sinn darin, im vorauseilenden Gehorsam, einen Großteil seines Darlehens für nur 1 Euro an eine andere Firma zu verkaufen. Weiter ist ein Großteil der Gesellschaften noch nicht insolvent, da hier bisher noch keine Abwicklungsanordnung der Bafin erfolgt ist. (maa)
aufgrund ihrer Warnzung hab eich damals sofort gekündigt und auch einen (kleinen) Teil des Investmens bereits zurückbezahlt bekommen. Würde ich zustimmen, würde ich mich aus meiner Sicht sogar noch schlechter stellen als dei noch voll investierten Kollegen. Oder übersehe ich was?