Umzug mit Hund

Hundegesetze der Länder: Der Dobermann ist nur in Brandenburg gefähr­lich

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Viele Bundes­länder haben Rasselisten, nach denen sie Hunde einteilen. Auch für Misch­linge, die nur einen Anteil der Gene eines „Listenhunds“ in sich tragen oder die so ähnlich aussehen, können verschärfte Regeln gelten. Kommunen können zudem eigene Vorschriften erlassen.

Regeln für

Baden-Württem­berg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Meck­lenburg-Vorpommern

Nieder­sachsen

Nord­rhein-West­falen

Rhein­land-Pfalz

Saar­land

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Alle Hunde

Hunde ab 20 kg oder 40 cm 

Alano

American Bull­dog

(American) Pitbull Terrier

American Staf­ford­shire Terrier

Bandog

Bull­mastiff

Bull­terrier

Cane Corso (Italiano)

Dobermann

Dogo Argentino

Dogo Canario (Dogo de Presa Canario)

Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)

Fila Brasileiro

Kangal

Kaukasischer Owtscharka

Mastiff

Mastín Español

Mastino Noapoletano

Perro de Presa Mallorquin

Rott­weiler

Staf­ford­shire Bull­terrier

Tosa Inu

Legende

Stand: 1. Juni 2019

 Haltung ganz oder teil­weise, zum Beispiel in Mehr­familien­häusern, verboten. Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse kann es eine Ausnahme­genehmigung geben. Oft erhöhte Hunde­steuer und hohe Auflagen, wie Sachkunde­nach­weis, polizei­liches Führungs­zeugnis des Halters, Maulkorb­pflicht, besondere Tierhalterhaft­pflicht­versicherung.

   Darf nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden. Hund und Halter müssen Auflagen erfüllen, etwa Sachkunde­nach­weis, Tierhalterhaft­pflicht­versicherung, Maulkorb­pflicht.

    Hunde müssen angemeldet werden (meist beim Ordnungs­amt). Haltung nur erlaubt mit Sachkunde­nach­weis, Kenn­zeichnung des Hundes mit Mikrochip, Tierhalterhaft­pflicht­versicherung. Behörden können Führungs­zeugnis des Halters verlangen.

     Hunde müssen angemeldet/registriert werden, meist beim Ordnungs­amt. Polizei­liches Führungs­zeugnis des Halters und Kenn­zeichnung des Hundes mit Mikrochip sind obliga­torisch. Keine Versicherungs­pflicht.

      Hunde müssen angemeldet/registriert werden, meist beim Ordnungs­amt (Ausnahme: in Schleswig-Holstein ist keine Anmeldung erforderlich). Von Hundehaltern wird Sachkunde erwartet. Kenn­zeichnung des Hundes mit Mikrochip und Tierhalterhaft­pflicht­versicherung sind obliga­torisch.

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