Ungebetene Anrufe Neuen Strom­vertrag unterge­schoben

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Ungebetene Anrufe - Neuen Strom­vertrag unterge­schoben

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„Preis­garantie: Wir sind 10 Prozent billiger.“ Mit solchen Versprechen lotsen ungebetene Anrufer Strom­kunden in teure Verträge. Oft täuschen sie vor, vom aktuellen Strom­anbieter zu sein, sie müssten die Vertrags­daten aktualisieren. Sie fragen Namen und Zählernummer ab. Tage später kommt Post: „Will­kommen bei Ihrem neuen Anbieter.“ Die Anrufer haben im Namen des Kunden seinen Vertrag gekündigt und anderswo einen neuen abge­schlossen.

Anbieter brauchen Voll­macht, müssen sie aber nicht vorlegen

Das geht, weil Stromfirmen Verträge fremder Kunden bei deren Anbietern kündigen können, ohne eine Voll­macht vorlegen zu müssen. „Haben müssen sie aber eine Voll­macht, zumindest als E-Mail oder SMS“, sagt Marie Barz, Juristin beim Markt­wächter Energie beim Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Der vzbv hat vor dem Land­gericht München ein Urteil gegen Eon erwirkt. Auch über andere Unternehmen liegen Beschwerden vor.

Tipp: Wurde Ihr Vertrag gekündigt, handeln Sie schnell. Sie haben 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Schi­cken Sie den Brief per Einschreiben. Informieren Sie Ihren Altanbieter, dass Ihr Vertrag weiter besteht. Schalten Sie die Markt­wächter ein. Ein Beschwerdeformular steht unter marktwaechter.de. Fragt ein fremder Anrufer nach Ihrer Zählernummer, legen Sie sofort auf.

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  • rs2507 am 30.07.2019 um 13:20 Uhr
    Drückerkolonnen

    Obwohl es ein uraltes Problem ist, aber man kann vor dem Abschluß von Lieferverträgen aller Art mit mobilen Drückerkolonnen nicht oft genug warnen. Sie tauchen häufig mit mehreren Leuten auf und setzen z.T. übelste Methoden ein, einschließlich Fuß-in-die-Tür-stellen, mit Fäusten gegen Türen schlagen, lautstarke Pöbeleien im Treppenhaus, wenn sie nicht das gewünschte Ergebnis erzielen konnten. Wie es bereits aus dem Artikel hervorgeht, niemals den aktuellen Versorger, geschweige denn Vertragsnummern, Zählernummern usw. nennen. Besonders alte Menschen sind gefährdet. Sofern man sich ernsthaft bedrängt fühlt, sollte man notfalls so schnell wie möglich die Polizei anrufen.