Die Verbrauchergenossenschaft Conet aus Drochtersen wirbt für ihre Genossenschaftsanteile als Geldanlage. Sie stellt 6 bis 10 Prozent Rückvergütung pro Jahr in Aussicht. Vorsicht ist angebracht. Anleger sollen mindestens 2 000 Euro plus Eintrittsgeld investieren. Dann können sie bei den Handelspartnern von Conet einkaufen. Daraus und aus weiteren Geschäften erzielt Conet Erlöse.
Doch wie ist die wirtschaftliche Lage? Fragen beantwortete die Genossenschaft bis Redaktionsschluss nicht. Im Unternehmensregister ist der Jahresabschluss für 2012 noch nicht veröffentlicht. Wir setzen Conet daher auf unsere Warnliste.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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- Die Warnliste Geldanlage verschafft Ihnen einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Stiftung Warentest gewarnt hat.
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Wenn Wachstum aber kein Maßstab für eine Bewertung für Sie ist, so sollten sie sich an anderer Stelle zu Aussagen von Unternehmen zurück halten, bei dem sie ein Wachstum als positiv bewerten. Im Gegenteil müssen SIE eine Aufrechterhaltung der Warnung BEGRÜNDEN. Sie erhalten Aussagen in der Warnung aufrecht die defintiv ÜBERHOLT sind oder hatten sie immer noch keinen Redaktionsschluss? Jeder der auf die Seite der CoNet geht, kann überprüfen, dass dies Aussagen defiintiv nicht mehr stimmen und das ALLE notwendigen Dinge veröffentlicht sind und zwar VORSCHRIFTSGEMÄSS. Ergo ist Ihre Aussage definitiv falsch und sie haben sie nicht nur in Kommentaren zu ändern sondern in der KERNAUSSAGE. Ansonsten müsste man Ihnen, wie gesagt, entweder unterstellen, dass Sie immer noch keinen Redaktionsschluss hatten oder es andere Gründe gibt eine unwahre (überholte) Aussage aufrecht zu erhalten, auf der sich eine Warnung begründet.
Eine Aussage über die Nicht-Aussagefähigkeit von Quellen wird nicht nur deshalb Nicht-Aussagefähig, weil sie das behaupten, sondern soll vielmehr nur verhindern, dass andere sich mit den Quellen befassen.
Wenn es für Sie keine Aussagefähigkeit ist, wie eine Genossenschaft von anderen SERIÖSEN Institutionen bewertet wird, dann ist das nur Arroganz darüber, dass Bewertungen anderer für sie nicht zählen, sondern nur ihre eigene Bewertung. Sie stellen sich in Göttlichkeit über andere Institutionen, wie den Senat der Wirtschaft, dessen Statuten man studieren muss, bevor man sagt, dies sei keine Aussagefähigkeit oder den Focus mit der Auszeichnung zum Wachstumschampion. Sicher sagt Wachstumschampion nicht alleine etwas über die Seriösität aus. Aber es sagt sehr wohl etwas aus, über die gute Arbeit, welche geleistet wird, denn sonst wäre kein derartiges Wachstum gegeben.
@Objektivitätsbewahrer: Leider führen die von Ihnen angegebenen Quellen nicht zu einer wie auch immer gearteten Aussage über die Verbrauchergenossenschaft CO.Net und beinhalten somit auch keinerlei neue Informationen, die dazu führen könnten, das Unternehmen von unserer Warnliste zu nehmen.
Fälschlicherweise Fehler zu unterstellen, zeugt wohl eher nicht von Objektivität. (dda)
Für mich stellt sich mittlerweile die Frage, ob Sie nach wie vor Ihren Standpunkt vertreten möchten, ein Unternehmen auf der Warnliste zu lassen, welches mittlerweile zu den Top 5 Unternehmen der am schnellst wachsenden Unternehmen in seinem Segment und unter den Top 50 (Platz 42) aller bewerteten Unternehmen (16000). (Quelle: http://www.focus-magazin.de/focus-spezial). Welches wegen seiner Seriösität und hohen sozialen Kompetenz 2 Sitze im Senat der Wirtschaft ( http://www.senat-deutschland.de/) erhalten hat, für welchen man berufen wird und nicht einfach so Mitglied werden kann. "Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten." (Konfuzius). "Fehler kann man machen, sie einzugestehen zeigt Größe. An ihnen, trotz Nachweisbarkeit festzuhalten, zeugt von Kleingeistheit" (von mir).
@Nick122 + @alle: Wie bereits an anderer Stelle klargestellt...Die Stiftung Warentest hat unverzüglich nach Ende der mündlichen Verhandlung vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg noch am 5. Juni 2015 die Warnliste in ihren allgemeinen Hinweisen präzisiert. In der mündlichen Verhandlung hat sie entsprechend der sogenannten „Stolpe-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts klargestellt, dass sie durch den Eintrag in der Warnliste nicht zum Ausdruck bringen wollte, dass der Jahresabschluss von CO.NET auch am 2. Februar 2015 noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht worden war. Damit war die Sache inhaltlich erledigt. Die Pressekammer hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Klarstellung als ausreichend erachte. (dda)