Versichert bei Sport und Hobby Diese Policen schützen vor finanziellen Schäden

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Versichert bei Sport und Hobby - Diese Policen schützen vor finanziellen Schäden

Verschätzt, verletzt, verbeult. Die richtigen Tarife schützen Sportler und Sport­geräte bei Schäden vor finanziellen Folgen. Das gilt je nach Tarif und Klein­gedrucktem für Verletzungen und Schäden bei den Hobby­sport­lern selbst sowie bei anderen und bei Sport­geräten. © Getty Images / master1305

Ein Hobby hat jeder. Doch während stri­cken auf der Couch eher ungefähr­lich ist, passiert bei Basketball oder Spring­reiten schnell mal etwas. Versicherungen federn die finanziellen Folgen ab. Ob verletztes Knie oder geklautes Surf­brett: Die Versicherungs­experten der Stiftung Warentest sagen, welche Policen wann leisten – und worauf Hobby­sportler in Sachen Versicherungs­schutz achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Ausreichend Schutz. Es braucht oft keine teuren Zusatz-Policen. Viele Hobby­sportler haben die nötigen Tarife ohnehin. Mit ihnen sind sie beim Kicken auf dem örtlichen Bolz­platz oder im Surf­urlaub auf Hawaii gut versichert.

Tarife, die jeder braucht. Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn versehentlich fremde Sachen zu Bruch gehen oder jemand verletzt wird, die Hausratversicherung kann beim Diebstahl teurer Sport­geräte helfen, Invaliditätsversicherungen leisten bei finanziellen Folgen von Sport­unfällen und die Auslandskrankenversicherung schützt im Urlaub.

Umfang. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, wie Ihr Vertrag Hobby oder Sport abdeckt. Manchmal ist es sinn­voll, den Schutz zu aktualisieren oder anzu­passen.

Haft­pflicht: Schutz vor hohen Schulden

Schäden durch ein Hobby sind in der Privathaft­pflicht­versicherung grund­sätzlich mitversichert – und das sogar welt­weit. Eine gute Haftpflichtversicherung sollte fast jede Lebens­lage umfassend abdecken, egal, ob eine Skateboarderin beim Üben ein parkendes Auto rammt und dabei den Seiten­spiegel abbricht oder eine Reiterin sich in den Sattel eines fremden Pferdes setzt.

Auf Ausschlüsse im Vertrag achten

Hobby­sportler sollten sich etwas Zeit für einen prüfenden Blick in ihre Versicherungs­bedingungen nehmen. Vor allem dann, wenn sie ein besonderes Hobby ausüben wie das Fliegen von Drohnen. Im Klein­gedruckten checken sie, ob es dafür spezielle Ausschlüsse gibt. Ist das der Fall, lohnt es vielleicht, nach einem neuen Tarif zu suchen. Unsere Unter­suchungen zeigen, dass viele Haft­pflicht­versicherungen immer besser werden. Heute bieten sie meist mehr Schutz als noch vor fünf Jahren. Viele sehr gute sind auch sehr günstig. Tarife für die Familie gibt es ab 65 Euro im Jahr.

Diese Personen­gruppen brauchen eine Spezial-Haft­pflicht

Wann haften Sportler für Schäden?

Kopf­nuss statt Kopf­ball. Sportler haften in Team­sport­arten wie Fußball meist nicht für Schäden, die sie verursachen. Wer im Spiel versehentlich von einem Mitspieler verletzt wird, hat in der Regel keine Ansprüche auf Schaden­ersatz oder Schmerzens­geld. Nur wenn sich der Gegner extrem unfair verhält und die Regeln verletzt, kann er haft­bar gemacht werden.

Brutales Foul. Ein Fußball­spieler aus Nord­rhein-West­falen wurde zum Beispiel rück­sichts­los mit gestrecktem Bein gefoult und dabei so schwer am Knie verletzt, dass er voll­ständig arbeits­unfähig wurde. Der Gegner bekam für das Foul nicht nur die gelbe Karte, sondern landete auch vor Gericht. Das Ober­landes­gericht Hamm machte ihn für die Verletzungen haft­bar und verurteilte ihn unter anderem zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzens­geld (Az. I-6 U 241/11). Kosten, die übrigens auch durch die Haft­pflicht­versicherung abge­deckt sein können.

Versicherungs­schutz im Sport­ver­ein

Lückenhaft.
Wer im Verein Sport treibt, ist zum Teil auto­matisch versichert. Der Schutz ist aber sehr lückenhaft und reicht alleine nicht aus. Er umfasst insbesondere nur die versicherte Tätig­keit, also beispiels­weise das Tennis­training.
Vereins­versicherung
. Bei Sport­ver­einen, die Mitglied in einem Landes­sport­bund sind, sind die Sportler über die Vereins­haft­pflicht- und Vereins­unfall­versicherung abge­sichert. Für Sport­ver­eine ist eine Mitgliedschaft im jeweiligen Landes­sport­bund aber nicht unbe­dingt verpflichtend. Zudem springt die Vereins­haft­pflicht beispiels­weise erst ein, wenn das Mitglied selbst keine Privathaft­pflicht­versicherung hat oder diese nicht zahlt.

Invalidität: Große Katastrophen versichern

Kunst­volle Pirouetten auf dem Eis sind schön anzu­sehen. Wer sie dreht, kann sich aber bei einem Sturz schwer verletzen. Im Extremfall können die Schlitt­schuhe danach nie mehr zum Einsatz kommen oder es wird sogar ein Roll­stuhl nötig. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht bei längerer oder dauer­hafter Invalidität oft nicht aus. Um die eigene Invalidität finanziell abzu­sichern, gibt es verschiedene Möglich­keiten. Nicht alle Versicherungen bieten gleich viel Schutz. Sportler sollten darauf achten, dass ihr Hobby im Tarif nicht ausgeschlossen ist.

Policen für den Fall der Invalidität

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den besten Schutz. Gute Policen zahlen eine Rente, wenn Versicherte ihren Beruf für sechs oder mehr Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Egal, ob das an einem Sport­unfall oder einer Krankheit liegt. Allerdings bekommt längst nicht jeder einen Vertrag und die Tarife können schnell über Tausend Euro im Jahr kosten.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Grundfähigkeitsversicherungen können den Fall der eigene Invalidität finanziell auch absichern. Die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung zahlt, eine Rente, wenn der Versicherte keiner Tätig­keit mehr nachgehen kann – unabhängig von seinem letzten Beruf. Die Grund­fähig­keits­versicherung zahlt beim Verlust spezi­fischer Fähig­keiten wie dem Sprechen, dem Sehen oder dem Treppen­steigen.

Die private Unfallversicherung springt nur bei Unfällen ein und nicht bei Krankheiten. Wie viel sie dann zahlt, richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel Geld die Versicherten für Schäden an bestimmten Körperteilen bekommen. Die eigene Invalidität lässt sich außerdem beispiels­weise über eine Funktionsinvaliditätsversicherung oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) absichern.

Wichtiger Zusatz­schutz im Ausland

Surfen in Hawaii oder Tauchen in Thai­land – für viele gehört Action im Urlaub dazu. Wenn den Reisenden dabei etwas passiert, zahlt die Krankenkasse zwar auch im Ausland, dort jedoch nur das, was einem gesetzlich Versicherten im Reise­land zusteht. Außerdem leistet sie nicht, wenn ein Verletzter zurück nach Deutsch­land gebracht werden muss. Die Kosten allein dafür betragen schnell mehr als Zehn­tausend Euro.

Deshalb ist eine gute Auslandskrankenversicherung wichtig. Sie zahlt für Behand­lungs­kosten im Ausland und für Rück­trans­porte. Günstig ist sie auch: Sehr gute Tarife gibt es bereits für unter 10 Euro im Jahr. Reisende schließen den Schutz am besten online direkt bei einem Versicherer ab. Auf Buchungs­portalen gibt es oft Pakete mit unnötigen Zusatz­tarifen (siehe Test Versicherungen auf Reiseportalen), die sich teils jähr­lich verlängern. Aber Achtung: Der Schutz greift manchmal nicht in Ländern, für die eine aktuelle Reisewarnung gilt.

Versicherungs­schutz beim Betriebs­sport

Lückenhaft.
Wer im Job Sport treibt, ist zum Teil auto­matisch versichert. Der Schutz ist aber sehr lückenhaft und reicht alleine nicht aus. Er umfasst insbesondere nur die versicherte Tätig­keit, also beispiels­weise das Fußball­training mit den Kollegen.

GesetzlicheUnfall­versicherung. Sport im Job kann zwar gesetzlich unfallversichert sein, ob der Schutz greift, ist aber gar nicht so leicht einzuschätzen. Immer wieder gibt es Streit darum, ob ein Sport­unfall als versicherter Arbeits­unfall anerkannt wird.

Gesetzlich unfall­versichert ist Betriebs­sport nur, wenn er

  • regel­mäßig statt­findet,
  • in klarem organisatorischem Bezug zum Unternehmen steht,
  • zum Ausgleich der Belastung am Arbeits­platz dient,
  • keine sport­lichen Höchst­leistungen oder Wett­kämpfe im Vordergrund stehen und
  • die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebs sind.

Hausrat: Sport­geräte sind mitversichert

Schuhe an und los – fürs Joggen braucht es nicht mehr. Bei einigen Sport­arten ist das aber anders . Für sie brauchen Sportler teures Equipment wie Surf­brett oder Renn­rad. Ihr Verlust ist in einigen Fällen durch die Hausratversicherung abge­deckt. Sie erstattet den Neuwert des Sport­geräts, wenn es Brand, Sturm, Hagel oder Leitungs­wasser zu Hause beschädigen. Am besten fotografieren Versicherte ihr Equipment und behalten den Kauf­beleg. So weisen sie Besitz und Wert im Schadens­fall leicht nach.

In abge­schlossenen Räumen lagern

Interes­sant für Sportler: Die Hausrat­versicherung erstattet den Wert von Sport­geräten auch dann, wenn Einbrecher sie stehlen. Das gilt auch, wenn Renn­rad oder Surf­brett in der Garage oder dem Keller lagern. Wichtig für den Versicherungs­schutz ist generell, dass die Gegen­stände dort einge­schlossen sind. Dann besteht der Schutz durch die sogenannte Außen­versicherung in den meisten Tarifen nicht nur zu Hause, sondern sogar welt­weit. Also beispiels­weise auch, wenn das Surf­brett den Sommer über einge­schlossen im dänischen Surf­klub lagert. Teils können auch Sachen mitversichert sein, wenn sie aus abge­schlossenen Umkleidekabinen gestohlen werden.

Fahr­rad versichern

Radfahrer können ihr teures Fahr­rad für den Fall des Diebstahls mit einem Zusatz­baustein versichern, wenn es draußen auf der Straße parkt. Nur wenige teurere Hausrat-Tarife enthalten dieses Extra auto­matisch. Viel Aufwand ist es also nicht, auch spezielle Risiken abzu­decken. Dann lassen sich Spiel und Sport ganz entspannt genießen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.11.2020 um 11:23 Uhr
    Absicherung Übungsleiter

    @Tomte73: Ehrenamtliche HelferInnen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie selber einen Schaden bei Ausübung ihrer Tätigkeit erleiden. Wenn Sie aber selbst jemandem einen Schaden zufügen, muss die Vereins-Haftpflichtversicherung des Vereins eintreten. Hat der Verein keine solche Versicherung, können Sie das Risiko auch über eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung abdecken. In unserer letzten Untersuchung finden Sie Tarife, die Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei ehrenamtlichen Engagements ohne besondere Verantwortlichkeit und Kassenvollmacht mitversichern (bei allen Tarifen mit dem Ergebnis „sehr gut“ ist das der Fall). Einige Bundesländer bieten freiwillig ehrenamtlich Engagierten einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und Haftpflicht an. Ihr Verein sollte darüber informiert sein. (PH)

  • Tomte73 am 16.11.2020 um 09:43 Uhr
    Absicherung Übungsleiter

    Spannend wäre ev. auch, ob und wie man sich als Übungsleiter*in absichern sollte. Ich habe z.B. einen Übungsleitervertrag nicht unterschrieben, da folgende interessante Satz auftauchte: "Für die evtl. Versteuerung der Vergütung, sowie für Versicherungen jedweder Art, hat der Mitarbeiter selbst zu sorgen. "
    Niemand im Verein konnte mir sagen, was das denn genau für Versicherungen sein sollen & bzw. gegen was ich mich denn konkret absichern sollte.