Check für Versicherungen

Schlichtungs­stelle einschalten

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Gibt es Ärger und Streit mit dem Versicherer oder Vermittler, können sich Versicherte an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos.

Meinungs­verschiedenheit mit dem Versicherer

Der Versicherer zahlt nach einem Schadens­fall nicht oder erstattet nicht die geforderte Summe? Es gibt Streit über eine Kündigung oder die Einstufung in einen neuen Tarif? Kunden haben dann oft das Nach­sehen. Doch aussichts­los ist eine Auseinander­setzung nicht. Wie Sie vorgehen sollten:

  • Erster Schritt: Wenden Sie sich zunächst direkt an den Versicherer. Gut ist, wenn Sie eine begründete Entscheidung des Versicherers in Schriftform – E-Mail oder Brief – in der Hand haben. Machen Sie sich Notizen, wenn Sie mit Sach­bearbeitern telefonieren. Nur so können Sie später Beweise vorlegen.
  • Zweiter Schritt: Bringt die Auseinander­setzung mit dem Versicherer keine Klärung, können Sie die außerge­richt­liche Schlichtungs­stelle einschalten (www.versicherungsombudsmann.de). Recht­liche Fachkennt­nisse sind nicht nötig. Ihre Beschwerde können Sie über ein Online-Beschwerdeformular geltend machen, oder Sie laden das Beschwerdeformular herunter und versenden es inklusive Unterlagen per Brief (Versicherungs­ombuds­mann e.V., Post­fach 080632, 10006 Berlin). Sie können das Beschwerdeformular auch telefo­nisch anfordern (kostenfrei aus dem Fest­netz: 0800 3696000, Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr).

Entscheidung bis 10 000 Euro für Versicherer verbindlich

Die Schlichte­rinnen und Schlichter prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen die Rechts­lage. Bei Bedarf fordern sie weitere Unterlagen vom Versicherer an. Entscheidet die Schlichtungs­stelle, dass der Versicherer falsch gehandelt hat, ist die Entscheidung für das Versicherungs­unternehmen bindend – sofern es um einen Streit bis maximal 10 000 Euro geht.

Fällt die Entscheidung zugunsten des Versicherers aus, steht Kunden weiterhin der Rechtsweg offen, also eine Klage vor Gericht. Geht es um einen höheren Streit­wert bis 100 000 Euro, können die Schlichter zwar prüfen und eine Einschät­zung abgeben, jedoch dürfen sie keine verbindliche Entscheidung treffen.

Streit mit Versicherungs­vermittler, -vertreter, -makler

Eine Beschwerde ist auch im Zusammen­hang mit der Vermitt­lung oder dem Abschluss eines Versicherungs­vertrages möglich. Beispiels­weise, wenn Kunden fest­stellen, dass ein Versicherungs­vertreter oder -makler auf bestimmte Lücken im Vertrag nicht hingewiesen oder Aufklärungs­pflichten nicht einge­halten hat.

Allerdings ist die Entscheidung des Versicherungs­ombuds­manns für Vermittler nicht bindend. Trotzdem kann sich eine Beschwerde lohnen, weil Versicherte eine kompetente Prüfung des Sach­verhalts mit Begründung erhalten. Danach können sie immer noch über­legen, ob sie recht­lich gegen ihre Vermitt­lerin oder Vermittler vorgehen wollen.

Beschwerde bei der Aufsichts­behörde Bafin

Kunden können sich auch an die Bafin (Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht) wenden. Die Bafin ist für den „kollektiven“ Verbraucher­schutz zuständig und prüft, ob das Versicherungs­unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben oder maßgebliche Urteile, etwa des Bundes­gerichts­hofs verstoßen hat. Die Bafin ist aber keine Schlichtungs­stelle und kann einzelne Streitfälle nicht rechts­verbindlich entscheiden.

Trotzdem kann eine Beschwerde bei der Bafin dazu führen, dass das Unternehmen einlenkt. Achtung: Solange ein Fall bei der Bafin liegt, wird die Schlichtungs­stelle Versicherungs­ombuds­mann nicht tätig. Mehr Informationen auf der Internetseite der Bafin (Verbraucher, Beschwerden).

Letzte Chance Gerichts­verfahren

Sind Versicherungs­kunden mit dem Schlichtungs­vorschlag des Versicherungs­ombuds­manns oder der Mitteilung der Bafin nicht einverstanden, können sie ihren Versicherer verklagen. Ein Gericht kann einen streitigen Sach­verhalt und Rechts­ansichten verbindlich klären und einen Versicherer zur Zahlung verurteilen.

Die Fristen für die Verjährung eines Anspruchs sind durch das manchmal mehrere Monate dauernde Versicherungs­ombuds­mann-Verfahren gehemmt. Umge­kehrt mischt sich der Ombuds­mann in laufende Gerichts­verfahren nicht mehr ein.

Streit mit der privaten Kranken- oder privaten Pflege­versicherung

Private Kranken- und Pflege­versicherer haben eine eigene Schlichtungsstelle. Die Schlichtungs­stelle entscheidet nicht verbindlich, sondern spricht für beide Seiten unver­bindliche Schlichtungs­vorschläge aus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2024 um 12:54 Uhr
    Unfallversicherung

    @Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/

  • Hajub am 18.04.2024 um 15:51 Uhr
    Priv. Unfallvers. entfällt wegen Alter - Anderes?

    Meine günstige Unfallversicherung entfällt demnächst wegen Altersgrenzen im Vertrag. Angeboten wird eine Invaliditätsversicherung ohne Progressionstaffel zu gleichen Kosten aber im Ernstfall deutlich weniger zahlt (10 % vom maximal bisher möglichen Betrag).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.03.2024 um 13:26 Uhr
    Risikolebensversicherung

    @mkmk: Für eine Versicherungssumme von 100 000 Euro gibt es mehrere Tarife ab etwa 110 Euro Jahresbeitrag für unseren Modellfall: 35 Jahre alt, angestellt, keine Gesundheitsprobleme, seit mindestens 10 Jahren Nichtraucherin, keine gefährlichen Hobbies, konstante Versicherungssumme, Laufzeit 32 Jahre.
    Bei Abweichungen vom Modelfall (andere Altersangabe, etc.) ändert sich z.B. auch die Beitragshöhe. Siehe auch "So haben wir getestet" unter:
    www.test.de/risikolebensversicherung

  • mkmk am 01.03.2024 um 11:35 Uhr
    Risikolebensversicherung

    Wie kommen Sie bei einem Beitrag von 100.000 € auf 114 €? Alle bisherigen Tarife die ich durchgesehen habe, kommen bei dieser Versicherungssumme auf über 200 € Jahresbetrag.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2023 um 13:33 Uhr
    Berufsunfähigkeitsversicherung?

    @Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.