Stirbt ein Mieter, endet sein Mietverhältnis nicht automatisch. Im Einzelfall kann die Frage, wer die Wohnung als Mieter weiterführen darf, kompliziert sein. Die Grafik zeigt, was wann gilt. Wichtig: Mitmieter und Mitbewohner sind geschützt. Der Vermieter darf Mitbewohnern nur im Ausnahmefall kündigen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist.
![Verträge kündigen für Verstorbene - Wie schnell Erben reagieren müssen](https://cdn.test.de/file/image/12/a5/1885d527-525d-4f1d-8599-46a255b3db62-web/5295984_f201804021ig_Hinterbliebene_900.jpg)
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