Vorsorgeunter­suchungen Früh­erkennung – was die Kasse zahlt

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Vorsorgeunter­suchungen - Früh­erkennung – was die Kasse zahlt

Hautcheck. Eine der Früh­erkennungs­unter­suchungen für Erwachsene ist das kostenlose Scree­ning beim Haut­arzt alle zwei Jahre. © Getty Images

Alle Krankenkassen zahlen für viele Vorsorgeunter­suchungen. Diese Angebote der Früh­erkennung sind freiwil­lig: Versicherte können selbst entscheiden, was davon sie nutzen.

Das sind Vorsorgeunter­suchungen

Ein einmaliger Test auf Hepatitis B und C beim Check-up, der Gesund­heits­unter­suchung ab 35 Jahren, zudem zwei zusätzliche Tests im Rahmen des Neugeborenen-Scree­nings: Seit Oktober sind diese medizi­nischen Angebote neu im Rahmen der Früh­erkennung verfügbar. Die Kosten tragen die Krankenkassen, wie für eine Reihe weiterer Früh­erkennungs­unter­suchungen auch. Doch welche sind das? Und wer bekommt welchen Test?

Früh­erkennungs­unter­suchungen sind Kassen­leistungen

In Deutsch­land sind etwa 73 Millionen Menschen gesetzlich kranken­versichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweck­mäßige und wirt­schaftliche Gesund­heits­versorgung. Dazu gehört die Früh­erkennung mit ihren Unter­suchungen. Das heißt: Zahlreiche Vorsorgeangebote werden von allen Krankenkassen gleichermaßen über­nommen.

Ziel: Krankheiten früh entdecken

Diese haben zum Ziel, gesundheitliche Leiden wie Herz-Kreis­lauf- und Krebs­erkrankungen, auch Diabetes oder Nieren­probleme so früh wie möglich zu entdecken, um Therapie und Heilungs­chancen zu verbessern. Krank­heits­anzeichen muss es dafür keine geben. Bei Kindern soll zudem von klein auf die körperliche und geistige Entwick­lung im Fokus stehen.

Was gehört zur Früh­erkennung?

Das bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss. Er regelt, welche Leistungen Kassen über­nehmen und muss stets den aktuellen Stand der Medizin berück­sichtigen. Daher können sich die Angebote immer wieder ändern und angepasst werden.

Teil­weise geschlechter­abhängig

Je nach Alter und Geschlecht werden verschiedene Unter­suchungen angeboten (Vorsorgeangebote im Detail). Es gibt aber auch einige, die unabhängig vom Geschlecht sind: Ab 35 Jahren ist alle zwei Jahre ein Haut­krebs-Scree­ning, alle drei Jahre eine Gesund­heits­unter­suchung (oft auch Check-Up 35 genannt) möglich. Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können den Check-up einmalig machen lassen.

Zudem finanzieren die Kassen im Rahmen der Darm­krebs­vorsorge zwei Darm­spiege­lungen im Abstand von zehn Jahren – für Frauen ab 55, für Männer ab 50 Jahren (Special Darmkrebs-Vorsorge). Ab 50 Jahre ist auch ein regel­mäßiger Test auf nicht sicht­bares Blut im Stuhl möglich.

Tipp: Mehr Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Früh­erkennungs­unter­suchungen sind freiwil­lig

Für die Vorsorgeunter­suchungen zu Darm- und Gebärmutterhals­krebs gibt es spezielle Programme. Die Krankenkassen schi­cken Versicherten, die daran teilnehmen, regel­mäßig Einladungen und Informationen zu. Das gilt für Frauen ab 50 Jahren auch für das Mammografie-Scree­ning, die Röntgen­unter­suchung der Brust. Dazu wurde eine zentrale Stelle einge­richtet. Dennoch gilt: Die Angebote sind freiwil­lig. Auch wenn jemand später doch erkrankt, gibt es keine Konsequenzen.

Ausnahme: Kinder­unter­suchungen

In Bayern, Baden-Württem­berg, Hessen sind die ersten „U-Unter­suchungen“ (Vorsorgeangebote im Detail) beim Kinder­arzt indes verpflichtend. Kommen Eltern den vorgegebenen Terminen nicht nach, kann der Kinder­arzt das Gesund­heits- oder Jugend­amt einschalten.

Ärzt­liche Aufklärungs­pflicht

Grund­legend gilt: Ärztinnen und Ärzte sollen vor den Unter­suchungen aufklären, Ablauf, Nutzen und Risiken nennen. So werden beim Check-up Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungs­apparat, Nerven­system und Sinnes­organe untersucht. Mittels Blut­probe über­prüft der Arzt Cholesterin­wert und Blut­zucker, um Risiken für Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen aufzuspüren. Der Urin wird auf Nieren- und Blasen­erkrankungen untersucht.

Schatten­seiten der Vorsorgeunter­suchungen

Gut zu wissen: Öfter gibt es auffällige Befunde, die sich nach weiteren Tests als harmlos erweisen. Das kann psychischen Stress verursachen. Und: Eine Röntgen­unter­suchung etwa belastet den Körper mit Strahlung, eine Darm­spiegelung kann zu Blutungen führen. Zu Risiken wie Nutzen vieler Früh­erkennungs­unter­suchungen informiert etwa das Institut für Qualität und Wirt­schaftlich­keit im Gesund­heits­wesen unter gesundheitsinformation.de.

IGeL-Leistungen zählen nicht zur Früh­erkennung

Individuelle Gesund­heits­leistungen (IGeL) sind keine Kassen­leistung. Ärzte bieten sie oft im Rahmen der Vorsorge kosten­pflichtig an. Bei vielen ist der Nutzen aber umstritten. Dazu zählt die Glaukom-Vorsorge bei der Augen­ärztin, zu der die Messung des Augen­innen­drucks gehört. Nur sehr wenige profitieren davon (Special Grüner Star). Als „tendenziell negativ“ bewertet sie der „IGeL-Monitor“ des Medizi­nischen Dienstes der Krankenkassen.

Wichtig: Hat der Arzt einen konkreten Krank­heits­verdacht oder der Patient Beschwerden, bezahlen die Kassen alles Nötige, auch die Augen­innen­druck-Messung.

Vorsorge im Detail

Im Folgenden zählen die Gesund­heits­experten der Stiftung Warentest auf, welche Früh­erkennungs­unter­suchungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Die private Krankenversicherung zahlt oft noch weitere Gesund­heits­leistungen.

Früh­erkennung für Frauen

Vorsorgeunter­suchungen - Früh­erkennung – was die Kasse zahlt

© Getty Images

  • Jähr­liche Unter­suchungen bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen auf Krebserkrankungen des Genitals (ab 20 Jahren) und der Brust (ab 30 Jahren).
  • Früh­erkennung von Gebärmutterhals­krebs: zwischen 20 und 34 Jahren jähr­lich ein Pap-Abstrich zur Unter­suchung von Zell­ver­änderungen am Gebärmutterhals. Ab 35 Jahren statt­dessen alle drei Jahre eine Kombination aus Pap-Abstrich und Test auf HPV (Humane Papillomviren).
  • Röntgen­unter­suchung der weiblichen Brust (Mammografie) ab 50 Jahren alle zwei Jahre bis zum Ende des 70. Lebens­jahres.

Vorsorge für Kinder und Jugend­liche

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U-Unter­suchung. Kinder haben bis zum Schul­anfang viele Vorsorgetermine beim Kinder­arzt. © Getty Images

  • Eine Reihe spezieller Vorsorgeunter­suchungen inner­halb der ersten sechs Lebens­jahre, um Gesund­heits­zustand und Entwick­lung eines Kindes zu beur­teilen, auch U-Unter­suchungen genannt (U1 bis U9). Sie werden im „gelben Heft“ vom Kinder­arzt dokumentiert. (Mehr zum Thema in unserem Special Früherkennung bei Kindern.)
  • Die Krankenkassen zahlen nur bei Einhaltung der vorgegebenen Zeitspannen.
  • Wichtig: Die Teil­nahme ist in Bayern, Hessen und Baden-Württem­berg verpflichtend. Nehmen Eltern die Angebote nicht wahr, kann auch das Jugend­amt einge­schaltet werden. Andere Bundes­länder wie Berlin bieten unterstützende Hilfe an, wenn Eltern die Checks versäumen.
  • Zwischen 12 und 14 Jahren steht die J1-Unter­suchung an, um Gesund­heits­zustand, Impf­status und Entwick­lung des Jugend­lichen zu über­prüfen.

Früh­erkennungs­unter­suchungen für Männer

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  • Jähr­liche Unter­suchung der Prostata und des äußeren Genitals ab 45 Jahren.
  • Ab 65 Jahren einmalig ein Ultra­schall der Bauch­schlag­ader (Bauch­aorta) zur Früh­erkennung von Aneurysmen (gefähr­lichen Blutgefäß­aussackungen).

Extra­leistungen der Krankenkassen

Viele Kassen aus unserem Krankenkassen­vergleich bieten ihren Versicherten als Extras zusätzliche Früh­erkennungs­unter­suchungen an, zu finden in unserem Krankenkassenvergleich.

Beispiele. Einige Kassen zahlen neben der gesetzlich geregelten Vorsorge für weitere Früh­erkennungs­unter­suchungen. Einige zahlen etwa für das Haut­krebs-Scree­ning auch für Versicherte unter 35 Jahren oder öfter als alle zwei Jahre. Frauen finanzieren sie manchmal einen Ultra­schall von Brust oder Eier­stöcken oder eine Tast­unter­suchung der Brust durch Blinde (discovering hands), manchmal auch einen Ultra­schall der Brust. Für Kinder (Vorsorgeangebote im Detail) zahlen die meisten zusätzlich zur U1 bis U9 und J1 die U10 (7 bis 8 Jahre), U11 (9 bis 10 Jahre), oft auch J2 (16 bis 17 Jahre).

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