Vorsorgevoll­macht Ärger mit Briefen der TK

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Vorsorgevoll­macht - Ärger mit Briefen der TK

Bevoll­mächtigt. Sylvia Stroh­schein pflegte ihre Schwiegermutter: „Ich habe mich sehr über die Bürokratie der Krankenkasse geärgert.“ © Agentur Focus / Jörg Müller

Die Techniker-Krankenkasse verlangt eine Extravoll­macht, um Briefe an eine Bevoll­mächtigte senden zu dürfen. Die Begründung ist nach­voll­zieh­bar, aber etwas spitzfindig.

Vorsorgevoll­macht lag vor

„Eigentlich war alles perfekt geregelt“, sagt Sylvia Stroh­schein aus Hamburg. In einer Vorsorgevoll­macht hatte ihre Schwiegermutter sie 2019 als ­Bevoll­mächtigte einge­setzt. Stroh­schein konnte so die Wohnung der Pflegebedürftigen auflösen und den Umzug in eine Seniorenresidenz ­veranlassen. Sie sprach mit Ärzten und regelte alles mit der Kranken- und Pflegekasse. Mit einer Bank­voll­macht verfügte sie über das Konto.

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TK wollte Briefe nicht direkt an die Schwieger­tochter schi­cken

Stroh­schein durfte laut Vorsorge­voll­macht auch Briefe an die Schwiegermutter entgegen­nehmen und öffnen. „Die Seniorenresidenz etikettierte die Briefe neu und sendete sie an meine Anschrift“, berichtet die 59-Jährige. Das war umständlich. Sie rief bei der Krankenkasse Die Techniker (TK) an und bat, die Post direkt an sie zu senden. Die TK weigerte sich. Sie verlangte eine Extravoll­macht, obwohl der Kasse die Vorsorgevoll­macht vorlag.

Begründung der Krankenkasse

Laura Hassinger, Presse­sprecherin der TK, erklärt die Extravoll­macht: „Damit Bevoll­mächtigte den gesamten Schrift­wechsel an unsere Kunden empfangen dürfen, sind wir als Krankenkasse dazu verpflichtet, genau zu prüfen, ob dieser Wunsch eindeutig aus der vorliegenden Voll­macht hervorgeht.“ Findet sich in einer Vorsorgevoll­macht zum Beispiel die Formulierung „Die Bevoll­mächtigte darf alle an mich gerichteten Brief- und Post­sendungen annehmen und öffnen …“, umfasst dies im wört­lichen Sinne noch nicht das Einverständnis, dass Post­sendungen künftig an die bevoll­mächtigte Person gesandt werden dürfen. „In unseren Voll­macht-Vordrucken verwenden wir deshalb die Formulierung ,Bitte senden Sie den ­gesamten Schrift­wechsel zu meiner Versicherung ausschließ­lich an die ­bevoll­mächtigte Person‘“.

Unnötiger Zusatz­aufwand

Stroh­schein legte ­ihrer Schwiegermutter, die demenziell erkrankt war, das TK-Formular zur Unter­schrift vor. „Unklar war, ob sie verstand, was sie unter­schrieb“, so Stroh­schein. „Für mich war der Aufwand bürokratisch und unver­ständlich. Es gab keine Anhalts­punkte dafür, dass meine – mitt­lerweile verstorbene – Schwiegermutter nicht gewollt hätte, dass ich ihre Post erhalte.“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • fischerdi am 08.10.2021 um 14:53 Uhr
    Vollmacht

    Die TK möchte eine separate Vollmacht, akzeptiert nicht die übliche allgemeine Vorsorgevollnacht... Ich halte dies für unangemessen und werde wechseln. Danke für den Bericht, wer schon mal einen Angehörigen begleitet hat, weiß was das für ein Aufwand ist.... zusätzliche Büropupser vorher aussortieren macht hier Sinn. Wie seht ihr das?

  • fischerdi am 08.10.2021 um 14:49 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.