Die Techniker-Krankenkasse verlangt eine Extravollmacht, um Briefe an eine Bevollmächtigte senden zu dürfen. Die Begründung ist nachvollziehbar, aber etwas spitzfindig.
Vorsorgevollmacht lag vor
„Eigentlich war alles perfekt geregelt“, sagt Sylvia Strohschein aus Hamburg. In einer Vorsorgevollmacht hatte ihre Schwiegermutter sie 2019 als Bevollmächtigte eingesetzt. Strohschein konnte so die Wohnung der Pflegebedürftigen auflösen und den Umzug in eine Seniorenresidenz veranlassen. Sie sprach mit Ärzten und regelte alles mit der Kranken- und Pflegekasse. Mit einer Bankvollmacht verfügte sie über das Konto.
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TK wollte Briefe nicht direkt an die Schwiegertochter schicken
Strohschein durfte laut Vorsorgevollmacht auch Briefe an die Schwiegermutter entgegennehmen und öffnen. „Die Seniorenresidenz etikettierte die Briefe neu und sendete sie an meine Anschrift“, berichtet die 59-Jährige. Das war umständlich. Sie rief bei der Krankenkasse Die Techniker (TK) an und bat, die Post direkt an sie zu senden. Die TK weigerte sich. Sie verlangte eine Extravollmacht, obwohl der Kasse die Vorsorgevollmacht vorlag.
Begründung der Krankenkasse
Laura Hassinger, Pressesprecherin der TK, erklärt die Extravollmacht: „Damit Bevollmächtigte den gesamten Schriftwechsel an unsere Kunden empfangen dürfen, sind wir als Krankenkasse dazu verpflichtet, genau zu prüfen, ob dieser Wunsch eindeutig aus der vorliegenden Vollmacht hervorgeht.“ Findet sich in einer Vorsorgevollmacht zum Beispiel die Formulierung „Die Bevollmächtigte darf alle an mich gerichteten Brief- und Postsendungen annehmen und öffnen …“, umfasst dies im wörtlichen Sinne noch nicht das Einverständnis, dass Postsendungen künftig an die bevollmächtigte Person gesandt werden dürfen. „In unseren Vollmacht-Vordrucken verwenden wir deshalb die Formulierung ,Bitte senden Sie den gesamten Schriftwechsel zu meiner Versicherung ausschließlich an die bevollmächtigte Person‘“.
Unnötiger Zusatzaufwand
Strohschein legte ihrer Schwiegermutter, die demenziell erkrankt war, das TK-Formular zur Unterschrift vor. „Unklar war, ob sie verstand, was sie unterschrieb“, so Strohschein. „Für mich war der Aufwand bürokratisch und unverständlich. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass meine – mittlerweile verstorbene – Schwiegermutter nicht gewollt hätte, dass ich ihre Post erhalte.“
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Die TK möchte eine separate Vollmacht, akzeptiert nicht die übliche allgemeine Vorsorgevollnacht... Ich halte dies für unangemessen und werde wechseln. Danke für den Bericht, wer schon mal einen Angehörigen begleitet hat, weiß was das für ein Aufwand ist.... zusätzliche Büropupser vorher aussortieren macht hier Sinn. Wie seht ihr das?
Kommentar vom Autor gelöscht.