Warn­liste Van Tilburg Consultancy ist Fake

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Warn­liste - Van Tilburg Consultancy ist Fake

Massenware. Die freundlich blickende Dame ist keineswegs eine Mitarbeiterin von Van Tilburg Consultancy (siehe Screen­shot unten), sondern Modell einer Agentur, die Beispielfotos verkauft. © Adobe Stock / zinkevych

Die Seite vantilburg-consultancy.com verspricht, Fest­gelder zu vermitteln und scheint Anleger zu prellen. Anzeige wurde bereits erstattet.

Mit Fest­geld auf Kunden­fang

Die angebliche Firma Van Tilburg Consultancy versucht, Kundinnen und Kunden mit vermeintlich sicheren Fest­geld­anlagen bei verschiedenen Banken zu ködern. Dabei handelt es sich mutmaß­lich um Abzocke. Die Firma gibt sich als Kapital­verwaltungs­gesell­schaft aus, verspricht Anlage- und Beratungs­dienst­leistungen für Investmentgesell­schaften, Stiftungen, Finanzberater und Privatpersonen, für die sie angeblich ein „Vermögen von mehr als 85 Mrd. EUR“ betreue.

Gravierende Auffälligkeiten

Der Van Tilburg fehlt jedoch eine Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin). Die angegebene Adresse in Brüssel wird auch als Co-Working­space genutzt, eine Firma fehlt im Impressum und die Bilder abge­bildeter Führungs­kräfte stammen von einer New Yorker Bild­daten­bank. Darüber hinaus existieren bereits Beschwerden im Internet sowie Straf­anzeigen.

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Warn­liste - Van Tilburg Consultancy ist Fake

© Quelle: vantilburg-consultancy.com, Screnshot Stiftung Warentest 09.02.2023

Die Webseite wurde auch erst im September 2022 online gestellt und auf Anfrage von Finanztest schweigen die anonymen Betreiber. Vantilburg-consultancy.com kommt wegen falscher Angaben und fehlender Zulassung auf die Warnliste Geldanlage von Finanztest.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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