Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Karatbit Foundation, Belize, im 21. Oktober 2019 auferlegt, den „KaratGoldCoin“ nicht mehr auszugeben. Die Bafin wertete dies als E-Geld-Geschäft, für das in Deutschland eine Erlaubnis nötig ist. Die hatte Karatbit nicht. Die Gesellschaft muss die Geschäfte abwickeln. Sie hat Widerspruch eingelegt. Der Bafin-Bescheid ist daher noch nicht bestandskräftig.
-
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffentlich Anteile anzubieten....
-
- Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin weist darauf hin, dass die Anbieter „EXW Global AG“ und „Bitcoin Era“ in Deutschland keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften...
-
- Der Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung und gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug bei der Geno Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg scheint sich zu...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.