Warn­liste Verbot für Karat­Gold­Coins

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Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat der Karatbit Foundation, Belize, im 21. Oktober 2019 auferlegt, den „Karat­Gold­Coin“ nicht mehr auszugeben. Die Bafin wertete dies als E-Geld-Geschäft, für das in Deutsch­land eine Erlaubnis nötig ist. Die hatte Karatbit nicht. Die Gesell­schaft muss die Geschäfte abwi­ckeln. Sie hat Wider­spruch einge­legt. Der Bafin-Bescheid ist daher noch nicht bestands­kräftig.

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