Unternehmen, die ihren Produkten unberechtigt einen ökologischen Anstrich verleihen, bekommen jetzt Ärger mit der Wettbewerbszentrale. Beruhe die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung nur auf dem Erwerb von Ausgleichszertifikaten für den eigenen CO2-Ausstoß, sei das unzulässig, so die Wettbewerbszentrale. Eine Werbung mit diesem Wort erwecke den Eindruck, das Produkt selbst verursache keine CO2-Emissionen. So würden Verbraucherinnen und Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten, die sie bräuchten, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.
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