Mit diesem Rechner können Sie ausrechnen, wie hoch die Entnahme über eine bestimmte Laufzeit bei einer festgelegten Verzinsung sein kann. Alternativ zeigt der Rechner auch, welches Anfangsvermögen für eine bestimmte Rente nötig ist oder über welche Laufzeit eine bestimmte Rente reicht.
Drei Beispiele, wie Sie den Entnahmeplan-Rechner nutzen können:
- Sie haben 80 000 Euro Vermögen und gehen von einer Verzinsung von 4 Prozent pro Jahr über eine Auszahlungsdauer von 20 Jahren aus. Der Rechner sagt Ihnen, wie hoch die monatliche Rente sein darf: 482 Euro.
- Wie lange können Sie sich eine Rente in Höhe von 600 Euro monatlich auszahlen, wenn Sie 120 000 Euro zu 3 Prozent Zinsen pro Jahr anlegen? Der Rechner gibt Ihnen die Antwort: 276 Monate, also rund 23 Jahre.
- Wie viel Vermögen braucht es, um bei einem Zinssatz von 5 Prozent 30 Jahre lang 500 Euro monatlich entnehmen zu können? 94 330 Euro.
Tipp: Sie können auch angeben, ob am Ende der Laufzeit ein bestimmter Betrag übrig sein soll. Wollen Sie gar keinen Kapitalverzehr, setzen Sie das Endvermögen auf die gleiche Höhe wie das Anfangsvermögen. Setzen Sie das Endvermögen deutlich höher als das Anfangsvermögen, wird Ihre monatliche Rente negativ – das bedeutet, Sie müssen einzahlen statt entnehmen.
Die Rendite des Entnahmeplans richtig abschätzen
Beim Rechner oben können Sie die Verzinsung angeben. Die Ergebnisse des Rechners beruhen auf der Annahme, dass diese konstant während der gesamten Laufzeit gilt. Zinsen können in der Realität aber schwanken und auch längere Zeit Null werden. Und wer Aktien oder Aktien-ETF im Depot hat, erlebt noch viel stärker schwankende Renditen. Aktienmärkte werfen keine konstante Verzinsung ab. Das ist ein Problem bei Entnahmeplanberechnungen mit festen Zinssätzen.
Orientierung bieten Durchschnittsrenditen über längere Zeiträume. Im Durchschnitt brachte der weltweite Aktienmarkt über die vergangenen 30 Jahre eine jährliche Rendite von rund 8 Prozent. Es gab jedoch immer wieder Phasen mit drastischen Einbrüchen bis zu 60 Prozent, zum Beispiel während der Dotcom-Krise kurz nach der Jahrtausendwende oder der Finanzkrise.
Wer Pech hat und solch einen Crash direkt nach dem Start seines Entnahmeplans erlebt, dabei jedoch an Entnahmeraten festhält, die auf Basis von Durchschnittsrenditen berechnet wurden, sitzt dann schnell vorzeitig auf dem Trockenen.
Deswegen haben wir dynamische Strategien entwickelt, die auf den Verlauf der Börsen reagieren oder die von Anfang an so angelegt sind, dass selbst in Worst-Case-Szenarien das Geld nicht vorzeitig aufgezehrt wird.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Das hätte ich gerne mal in einem Artikel zum Pantoffel-Portefolio betrachtet (oder gab es das schon?).
Wie wirken sich die regelmäßigen Umschichtungen auf die zu versteuernden Veräußerungsgewinne über die Jahre aus. Diese Sache, das man seit 2009 (?) ja unabhängig von der Haltedauer diese versteuern muss, ändert die Betrachtung enorm. Ist das bei Ihren Analysen seit dem eingeflossen - wie alt sind die Analysen zum Pantoffel-Portefolio?
Bei jeder Umschichtung wird Steuer fällig, falls das jeweilige Papier Kursgewinne erfahren hat. Wovon man ausgeht, man verkauft aus dem Risiko-Teil, wenn dieser durch Kursgewinne Prozentual am Gesamtvermögen gestiegen ist.
Evtl. hat man etwas Einfluss, indem man schlecht gelaufene ETF's oder Fonds abstößt.
(Oder einen Mix, dass dies möglich ist), dass steuerlich wenig Gesamtgewinn (Gewinn- und Verlustverrechnung) entsteht. Das ist natürlich schwierig, wenn man einen ETF World verwendet. Zweierlei ETF's die zusammen world abbilden-gegenläufige Branchen?
Allerdings bei der Überlegung, dass man ja nicht weiß, was die Zukunft bringt, könnte man auch (aus 2 statt nur einem Depot) so verkaufen, dass möglichst geringe Veräußerungsgewinne entstehen (also erst die mit dem höchsten Kaufkurs).
Das mit dem Gedanken, wenn man später in der Entnahmephase mehr Veräußerungsgewinne versteuern müsste, weil die Kurse noch weiter gestiegen sind, gut, man hat ja auch gute Gewinne gehabt.
Wenn die Kurse dann gefallen sind und man die Entnahme trotzdem braucht, zahlt man dann zumindest wenig Steuern.
Ihre Antwort "... beim Verkauf von Anteilen des gleichen ETF im einem Depot gilt ...".
Genau, ich erinnere mich noch dass vor sehr langer Zeit im Konz (Steuerbuch) empfohlen wurde, in solchen Fällen mehrere Depots zu verwenden.
Wenn man nun wirklich sehr preisgünstige Depots hat - kann sich das lohnen?
Erst dachte ich, Ziel müsste ja sein, die zu versteuernden Veräußerungsgewinne (bzw. das zu versteuernde Einkommen) über die Jahre gleichmäßig zu verteilen, damit der Steuersatz möglichst gering bleibt.
Aber die Abgeltungssteuer ist ja mit 25 % doch nicht so hoch, also gäbe es diesbezüglich eine Auswirkung nur, wenn der Grenzsteuersatz geringer ist.
Wäre evtl. schön, wenn man für einen Teil der Rente einen Kapitalertragssteuerabzug berücksichtigen könnte. Naja kann man wohl ein bisschen erreichen, wenn man die Rendite, mit der man kalkuliert um 25 % = 1/4 niedriger ansetzt - z.B. statt 4 % Zins nur 3 %.
@kauken: Danke für den Hinweis, wir haben das soeben korrigiert.
"Die Entnahmebeträge gelten für einen Entnahmeplan, der am 31.01.2023 startete und über insgesamt 50 Jahre (264 Monate) laufen soll." Die 50 Jahre werden immer angezeigt, unabhängig von der angegebenen Dauer, hier: 22 Jahre. Es hat keinen Einfluss auf die Berechnung, irritiert aber.