Pend­lerpauschale Beim Weg zur Arbeit Steuern sparen

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Pend­lerpauschale - Beim Weg zur Arbeit Steuern sparen

Entspannt Steuern sparen. Wer mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln zur Arbeit fährt, kann die Pend­lerpauschale oder höhere tatsäch­liche Ticket­kosten in der Steuererklärung angeben. © Getty Images

Wir zeigen, wie Sie Ihren Weg zur Arbeit optimal bei der Steuererklärung angeben. Mit unserem Pend­lerpauschalen-Rechner können Sie Ihre Werbungs­kosten gleich ausrechnen.

Zur Arbeit zu pendeln, kostet Zeit und Geld. Doch immerhin lassen sich damit Steuern sparen. Arbeitnehmer können ihren Weg zur Arbeit mit der Entfernungs­pauschale, meist Pend­lerpauschale genannt, von der Steuer absetzen. Wer die Regeln kennt, kann seine Steuererstattung in vielen Fällen erhöhen.

Die Pend­lerpauschale gehört zu den sogenannten Werbungskosten und ist häufig einer der wichtigsten Posten in der Steuererklärung. Denn damit lässt sich die Pauschale für Jobkosten (Werbungs­kostenpauschale) oft knacken. Nur dann lassen sich über­haupt weitere Jobkosten wie Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. 2023 und 2024 beträgt die Werbungs­kostenpauschale 1 230 Euro. Wenn man mit der Pend­lerpauschale bereits darüber liegt, senkt jeder einzelne Euro an weiteren Jobkosten die Steuerlast.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.05.2024 um 14:08 Uhr
    Homeoffice-Pauschale und Pendler-Pauschale

    @GraTi: Danke für Ihre Ergänzung. Diese und andere Tipps zur Homeoffice-Pauschale finden Sie im folgenden Artikel:
    www.test.de/Homeoffice

  • GraTi am 12.05.2024 um 15:43 Uhr
    Homeoffice-Pauschale und Pendler-Pauschale

    Liebes test-Team,
    vielleicht ist es sinnvoll, zu erwähnen, dass die Pendler-Pauschale und Homeoffice-Pauschale gemeinsam an einem 1 geltend gemacht werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    Beispielsweise arbeitet man vor Ort, nimmt dann Arbeit mit nach Hause, und erledigt diese dann am selben Tag zu Hause.
    So profitiert man von Pendlerpauschale und Homeofficepauschale an einem Tag.
    Liebe Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.02.2024 um 17:44 Uhr
    Gemischte Veranlassung Fahrtkosten

    @Thorsten_online: Auch auf Dienstfahren im Auftrage des Arbeitgebers können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, wenn man deren Anfall gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen kann, zum Beispiel über ein Fahrtenbuch, siehe oben unter „Tatsächliche Reisekosten abrechnen – so geht’s“. Der von der Arbeitgeberin übernommene Anteil an den Fahrtkosten kommt zum Abzug.
    Auch (zukünftige) Vermieter können die tatsächlichen Fahrtkosten zu Besichtigungsfahrten von Kaufobjekten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
    Bei der Nutzung des privaten Wagens für Dienstreisen und für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung müssen Sie dem Finanzamt plausibel darlegen, welche Fahrten / welcher Anteil der Kosten welcher Einkunftsart zuzurechnen ist, z.B. auch über Darlegungen im Fahrtenbuch.
    Wer zugleich eine Fahrt als Dienstreise und als Werbungskosten für die Vermietung absetzen möchte, sollte sich individuell steuerrechtlich beraten lassen.

  • Thorsten_online am 03.02.2024 um 17:42 Uhr
    Gemischte Veranlassung Dienstreisen

    Liebes Test-Team,
    auf Dienstreisen meines Arbeitgebers habe ich abends Immobilien für eine potentielle Vermietung besichtigt. Ich bin mit dem eigenen Fahrzeug gefahren. Von meinem Arbeitgeber habe ich dafür lediglich 0,3€ / km erstattet bekommen. Die tatsächlichen Kosten meines Fahrzeugs betragen jedoch 1,35€/km. Kann der Differenzbetrag der Dienstreise steuerlich geltend gemacht werden? Bzw. alternativ für die Besichtigungen zusätzlich die tatsächlichen Fahrtkosten als vorweggenommene Werbungskosten für Vermietung geltend gemacht werden?
    Danke im Voraus für die Unterstützung!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.07.2023 um 11:42 Uhr
    Werbungskosten/Umweg

    @Mattaku: Unfallkosten können Werbungskosten sein, wenn sie auf beruflich veranlassten Fahrten entstanden sind (z.B. mit dem Auto auf Dienstreise). Für den Arbeitsweg ist uns nur bekannt, dass die Reparaturkosten, die infolge eines Unfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, abzugsfähig sind. Da wir nicht den gesamten Sachverhalt kennen, etwa was Meldeadressen und Zweitwohnsitze angeht, könnte im Einzelfall die Nachfrage beim Steuerexperten sinnvoll sein.