![Pendlerpauschale - Beim Weg zur Arbeit Steuern sparen](https://cdn.test.de/file/image/96/23/bdb870cd-d3d1-4ca6-8fce-903b38f61146-web/6112515_pendlerpauschale-a2404.jpg)
Entspannt Steuern sparen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann die Pendlerpauschale oder höhere tatsächliche Ticketkosten in der Steuererklärung angeben. © Getty Images
Wir zeigen, wie Sie Ihren Weg zur Arbeit optimal bei der Steuererklärung angeben. Mit unserem Pendlerpauschalen-Rechner können Sie Ihre Werbungskosten gleich ausrechnen.
Zur Arbeit zu pendeln, kostet Zeit und Geld. Doch immerhin lassen sich damit Steuern sparen. Arbeitnehmer können ihren Weg zur Arbeit mit der Entfernungspauschale, meist Pendlerpauschale genannt, von der Steuer absetzen. Wer die Regeln kennt, kann seine Steuererstattung in vielen Fällen erhöhen.
Die Pendlerpauschale gehört zu den sogenannten Werbungskosten und ist häufig einer der wichtigsten Posten in der Steuererklärung. Denn damit lässt sich die Pauschale für Jobkosten (Werbungskostenpauschale) oft knacken. Nur dann lassen sich überhaupt weitere Jobkosten wie Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. 2023 und 2024 beträgt die Werbungskostenpauschale 1 230 Euro. Wenn man mit der Pendlerpauschale bereits darüber liegt, senkt jeder einzelne Euro an weiteren Jobkosten die Steuerlast.
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- Wer auf Auswärtstermine fährt, kann die Fahrtkosten als Dienstreise abrechnen. Außerdem gibt es bei den Reisekosten einen Steuerbonus: den Verpflegungsmehraufwand.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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@GraTi: Danke für Ihre Ergänzung. Diese und andere Tipps zur Homeoffice-Pauschale finden Sie im folgenden Artikel:
www.test.de/Homeoffice
Liebes test-Team,
vielleicht ist es sinnvoll, zu erwähnen, dass die Pendler-Pauschale und Homeoffice-Pauschale gemeinsam an einem 1 geltend gemacht werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispielsweise arbeitet man vor Ort, nimmt dann Arbeit mit nach Hause, und erledigt diese dann am selben Tag zu Hause.
So profitiert man von Pendlerpauschale und Homeofficepauschale an einem Tag.
Liebe Grüße
@Thorsten_online: Auch auf Dienstfahren im Auftrage des Arbeitgebers können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, wenn man deren Anfall gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen kann, zum Beispiel über ein Fahrtenbuch, siehe oben unter „Tatsächliche Reisekosten abrechnen – so geht’s“. Der von der Arbeitgeberin übernommene Anteil an den Fahrtkosten kommt zum Abzug.
Auch (zukünftige) Vermieter können die tatsächlichen Fahrtkosten zu Besichtigungsfahrten von Kaufobjekten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
Bei der Nutzung des privaten Wagens für Dienstreisen und für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung müssen Sie dem Finanzamt plausibel darlegen, welche Fahrten / welcher Anteil der Kosten welcher Einkunftsart zuzurechnen ist, z.B. auch über Darlegungen im Fahrtenbuch.
Wer zugleich eine Fahrt als Dienstreise und als Werbungskosten für die Vermietung absetzen möchte, sollte sich individuell steuerrechtlich beraten lassen.
Liebes Test-Team,
auf Dienstreisen meines Arbeitgebers habe ich abends Immobilien für eine potentielle Vermietung besichtigt. Ich bin mit dem eigenen Fahrzeug gefahren. Von meinem Arbeitgeber habe ich dafür lediglich 0,3€ / km erstattet bekommen. Die tatsächlichen Kosten meines Fahrzeugs betragen jedoch 1,35€/km. Kann der Differenzbetrag der Dienstreise steuerlich geltend gemacht werden? Bzw. alternativ für die Besichtigungen zusätzlich die tatsächlichen Fahrtkosten als vorweggenommene Werbungskosten für Vermietung geltend gemacht werden?
Danke im Voraus für die Unterstützung!
@Mattaku: Unfallkosten können Werbungskosten sein, wenn sie auf beruflich veranlassten Fahrten entstanden sind (z.B. mit dem Auto auf Dienstreise). Für den Arbeitsweg ist uns nur bekannt, dass die Reparaturkosten, die infolge eines Unfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, abzugsfähig sind. Da wir nicht den gesamten Sachverhalt kennen, etwa was Meldeadressen und Zweitwohnsitze angeht, könnte im Einzelfall die Nachfrage beim Steuerexperten sinnvoll sein.