Werbung mit Tests

Miss­brauch: Falsche Werbung mit Test­urteilen erkennen

Werbung mit Tests - So werben Unternehmen richtig

Zeigt der Nachtest, dass das Produkt verändert wurde, darf der Hersteller nicht mehr mit dem Warentest-Logo werben. © Getty Images (M)

Ein gutes Test­urteil der Stiftung Warentest kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Kein Wunder, dass einige schwarze Schafe versuchen, mit irreführenden oder schlichtweg falschen Ergeb­nissen zu werben.

Die Kreativität der Hersteller beim Schummeln war in der Vergangenheit groß: Veraltete Urteile, nach dem Test veränderte Produkte, unleserliche Schrift, Werbung mit (positiven) Einzel­aspekten bei gleich­zeitigem Verschweigen des (negativen) Gesamt­urteils. Sogar frei erfundene Urteile von Produkten, die nie getestet wurden, kamen gelegentlich vor.

Systematische Kontrolle

Seit der Einführung des Logolizenz­systems im Jahr 2013 gibt es eine systematische Kontrolle der Medien und des Marktes auf miss­bräuchliche Werbung. Dazu werden über 53 Geschäfte, 85.000 Hand­zettel und Händ­lerprospekte, rund 30 Webshops, 19 TV-Kanäle mit 197 TV-Spots, 80 Prozent der nationalen Werbe­kampagnen im Kino, 160 Tages­zeitungen sowie 321 Publikums- und 147 Fach­zeit­schriften mehr­mals im Jahr über­wacht. Im Jahr 2023 bean­standete die damit beauftragte RAL gGmbH in 450 Fällen die Werbung von Unternehmen, im Vorjahr in 480 Fällen.

Nachtests

Zusätzlich nimmt die Stiftung Warentest regel­mäßig Nachtests von Produkten vor, die mit ihrem Markenzeichen werben. Sie über­prüft dabei, ob die Produkte in unver­änderter Form angeboten werden. Im Jahr 2023 wurden 72 Produkte geprüft. Aufgrund der Nachtests gab es im Jahr 2023 keine Bean­standungen, so dass kein Linzenzvertrag außerordentlich gekündigt werden musste (2022 war dies bei einem Produkt der Fall).

Irreführende Werbung erkennen

Auch Verbrauche­rinnen und Verbraucher sind nicht macht­los. Viele Verstöße und Schummeleien können sie leicht durch­schauen, wenn sie kritisch prüfen, ob alle wichtigen Elemente des Testsiegels vorhanden sind und ob sie korrekt verwendet werden.

Der Aufbau eines Testsiegels

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Auf der linken Seite und oben sind Testsiegel zu sehen, wie sie aussehen sollten und wie sie auf vielen Produkten abge­bildet sind. Prüfen Sie Punkt für Punkt:

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Wo ist das Ergebnis nach­zulesen? Im Logo muss die Publikation (test, Finanztest oder test.de) abge­bildet sein. Zusammen mit der Ausgabe (siehe unten) sind so alle Test­ergeb­nisse über­prüf­bar.

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Nennt die Werbung das Qualitäts­urteil oder nur das Ergebnis für ein einzelnes Prüfkriterium? Angegeben werden muss immer die Gesamt­note. Bezieht sich das Test­urteil tatsäch­lich auf das beworbene Produkt? Manche Anbieter nutzen ein Test­urteil, um damit für ein ganz anderes Produkt zu werben.

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Ist das Test­urteil aktuell, oder ist es wahr­scheinlich, dass schon eine neue Unter­suchung existiert? In der Regel darf nur zwei­einhalb Jahre nach Test­ver­öffent­lichung mit dem Urteil geworben werden, in Ausnahme­fällen drei­einhalb Jahre.

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Neben der Ausgabe der Zeit­schrift muss auch die Internet­adresse www.test.de angegeben sein, damit sich ältere Tests bequem über­prüfen lassen.

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Jede Werbung hat eine Lizenz­nummer, die neben dem Logo angegeben werden muss. Auf der RAL-Webseite kann über­prüft werden, ob die Nummer (noch) gültig ist.

Darüber hinaus gelten in einigen Bereichen Sonderfälle, die in der Werbung beachtet werden müssen:

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Bei Lebens­mitteln muss zusätzlich das untersuchte Mindest­halt­barkeits­datum angegeben sein, damit Käufe­rinnen und Käufer erkennen können, welche Tranche getestet wurde.

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Wenn die Stiftung Warentest kein Qualitäts­urteil vergeben hat, müssen alle Gruppen­urteile bzw. die zusammenfassende Beur­teilung gezeigt werden.

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So weit alles in Ordnung? Dann machen Sie die Gegen­probe mit dem Original. Sämtliche Test­ergeb­nisse können online abge­rufen werden unter www.test.de. Hier berichtet die Online-Redak­tion auch regel­mäßig über bekannte Miss­brauchs­fälle. Einzelne Ausgaben von test oder Finanztest können auch im Shop nachbestellt werden.

Miss­brauch entdeckt? Das können Sie tun

Für Hinweise auf unlautere Werbung sind wir dank­bar. Um einen Verstoß verfolgen zu können, sind diese Angaben nötig:

  • Name und Anschrift der Firma.
  • Original der Werbung, also Prospekt, Broschüre, Verpackung.
  • Bei Werbung im Netz ein Screen­shot anfertigen und das Datum sowie Ihren Namen dazu notieren.
  • Wenn Sie die Werbung nur gesehen haben, etwa auf einem Plakat, bitte ein Foto machen. Dazu brauchen wir die Angabe, wann, wo und von wem das Foto gemacht wurde.
  • Begründung: Warum ist die Werbung aus Ihrer Sicht unzu­lässig?

Bitte senden Sie die Unterlagen an eine der folgenden Adressen:

Stiftung Warentest
Nicolas Lührig
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin

vzbv
Kerstin Hoppe
Mark­grafenstr. 66
10969 Berlin