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Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten

Nach einem Auffahrunfall haben Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld, welches durch Nachweis von erlittenen Verletzungen und einen Kausalzusammenhang mit dem Unfall geltend gemacht werden kann.

Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall
(Symbolfoto: RobertCrum/Canva)

Kurz und knapp


  • Schmerzensgeld – Entschädigung für immaterielle Schäden:
    • Wird gezahlt bei körperlichen oder seelischen Verletzungen durch einen Unfall.
    • Rechtsgrundlage: § 253 BGB
    • Wird zusätzlich zum materiellen Schadensersatz gezahlt.
  • Häufige Verletzungen bei Auffahrunfällen:
    • Schleudertrauma
    • Rückenverletzungen (Wirbelsäule, Bandscheiben)
    • Kopfverletzungen (Gehirnerschütterung, Schädel-Hirn-Trauma)
    • Psychologische Schäden (Angstzustände, PTSD)
  • Voraussetzungen für Schmerzensgeld:
    • Erhebliche und langfristige Verletzungen: Leichte Schürfwunden reichen nicht aus.
    • Kausalzusammenhang: Verletzung muss durch den Unfall verursacht worden sein.
    • Verschulden des Unfallverursachers: Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    • Beweislast liegt beim Geschädigten.
  • Dokumentation und Beweissicherung:
    • Ärztliche Atteste, Gutachten
    • Polizeiliche Unfallberichte
    • Zeugenaussagen
  • Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs:
    • Außergerichtliche Einigung: Sinnvoll bei eindeutiger Schuldfrage und Einigungswillen beider Parteien.
    • Gerichtliches Verfahren: Notwendig, wenn keine Einigung erzielt werden kann.
    • Anwaltsempfehlung: Steigert die Erfolgschancen in einem Gerichtsverfahren.
  • Wichtige Fallstricke:
    • Verjährungsfrist beachten!
  • Verjährungsfrist:
    • 3 Jahre ab Ende des Schadenjahres oder Kenntnisnahme des Schadens.
    • Kann durch Klageerhebung, Mahnbescheid oder Verhandlungen gehemmt werden.
  • Höhe des Schmerzensgeldes:
    • Abhängig von Ausmaß der psychischen und physischen Folgen und der Notwendigkeit von Operationen.
    • Krankenhausaufenthalte, Dauer der Behandlung und Auswirkungen auf den Alltag spielen eine Rolle.
  • Kosten:
    • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten fallen an, abhängig vom Streitwert.
  • Kostenübernahme:
    • Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen.
    • Prozesskostenhilfe kann beantragt werden.
  • Rechtsanwalt:
    • Empfehlenswert, da er Ansprüche effektiv durchsetzt und rechtliche Fallstricke vermeidet.

Rechtliche Hilfe beim Auffahrunfall: Schmerzensgeldanspruch durchsetzen

Im Straßenverkehr ist das Risiko eines Auffahrunfalls nicht gerade gering, da sich tagtäglich unzählige Fahrzeuge durch dicht gedrängte Städte bewegen. Wer einen Auffahrunfall verursacht, steht jedoch nicht nur in der Verpflichtung, den verursachten materiellen Schaden am Fahrzeug zu ersetzen. Vielmehr muss, sofern durch den Unfall ein Personenschaden entsteht, dieser ebenfalls von dem Verursacher ersetzt werden. Die geschädigte Person muss jedoch den eigenen Anspruch nachweisen können und eventuell sogar gerichtlich durchsetzen.

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Ein Auffahrunfall ist ein einschneidendes Erlebnis, das nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch psychische Belastung mit sich bringt. Als langjähriger Experte im Versicherungsrecht verstehe ich die Komplexität dieser Situation und kann Ihnen helfen, Ihr Recht auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserer Kanzlei auf und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Eine Ersteinschätzung kann Ihnen den Weg zu fairer Entschädigung ebnen. Hier unverbindlich Ihre Ersteinschätzung anfordern

Definition und Rechtsgrundlagen für Schmerzensgeld

Der Gesetzgeber in Deutschland definiert das Schmerzensgeld als eine finanzielle Entschädigung, die eine geschädigte Person von dem Schadenverursacher als Kompensation für erlittene körperliche respektive seelische Beeinträchtigungen oder Schmerzen sowie auch einem erlittenen Unrecht erhält. Das Schmerzensgeld wird rechtlich in den Oberbegriff des Schadensersatzes eingeordnet und wird in der gängigen Praxis zusätzlich zu den anderweitigen Schadensersatzansprüchen wie dem Ersatzanspruch für Sachschäden gezahlt. Die rechtliche Grundlage für das Schmerzensgeld stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar. Maßgeblich ist § 253 BGB..

Überblick über typische Verletzungen und Schäden bei Auffahrunfällen

Durch einen Auffahrunfall können, je nach Intensität des Schadensereignisses, eine wahre Vielzahl von Verletzungen der beteiligten Personen sowie den Fahrzeugen entstehen. Zu den typischen Verletzungen, die infolge eines Auffahrunfalls entstehen, zählt dabei das Schleudertrauma. Diese Verletzung wird durch eine plötzliche respektive ruckartige Kopf- sowie Nackenbewegung verursacht. Auch Rückenverletzungen in Form von Wirbelsäulen- und Bandscheibenschädigungen sind keine Seltenheit bei Auffahrunfällen. Gleichermaßen verhält es sich mit Kopfverletzungen wie der Gehirnerschütterung oder dem Schädel-Hirn-Trauma. Nicht vernachlässigt werden darf auch die Thematik der psychologischen Schäden in Form von Angstzuständen oder posttraumatischen Belastungsstörungen.

Das Ausmaß der Fahrzeugschäden, die infolge eines Auffahrunfalls entstehen, ist stets abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Der Auffahrwinkel sowie die Intensität des Aufpralls sind hierbei die maßgeblichen Faktoren. Bei besonders schwerwiegenden Unfällen können dementsprechend auch sehr schwerwiegende Schäden an dem Fahrzeug entstehen.

Wichtige statistische Daten zu Auffahrunfällen in Deutschland

Im Jahr 2022 wurden auf Deutschlands Straßen insgesamt 2.406.465 Verkehrsunfälle registriert. Hierbei muss jedoch betont werden, dass sich diese Zahlen nicht explizit auf Auffahrunfälle beziehen. Bemerkenswert ist, dass mit 486.629 Fällen ein weitaus höherer Unfallanteil sich außerorts auf Strecken abseits der Autobahnen ereignete. Die Anzahl der Verkehrsunfälle, die auf Autobahnen geschehen sind, ist mit 149.134 registrierten Fällen vergleichsweise gering (Quelle: destatis.de).

Als häufigste Ursachen für einen Auffahrunfall werden die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes sowie eine überhöhte Geschwindigkeit in Verbindung mit Unachtsamkeit oder Ablenkungen durch elektrische Geräte gezählt. Jeder Autofahrer kann, durch eine aufmerksame Fahrweise, einen wirksamen Beitrag zur Unfallprävention leisten.

Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schmerzensgeld

Damit eine geschädigte Person ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall geltend machen kann, müssen gewissen Voraussetzungen vorliegen. Zunächst erst einmal muss überhaupt ein Anspruch bestehen. Hierfür gilt, dass erhebliche und langfristige Verletzungen des Körpers oder des Geistes respektive des Lebens oder der Gesundheit entstanden sind.

Diese Verletzungen müssen für die geschädigte Person erhebliche Beeinträchtigungen des Lebens mit sich bringen und sich lediglich durch medizinische Heilbehandlungen oder hohen Therapieaufwand heilen lassen. Leichte Schürfwunden oder gar blaue Flecken begründen noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein weiteres Kriterium ist, dass die immateriellen oder materiellen Schäden lediglich durch den Schadenverursacher entstanden sind und der geschädigten Person kein Mitverschulden trifft. Die Beweislast hierfür hat der Geschädigte zu tragen.

Nachweis der Schadensursache: Der Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung

Für die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruches ist es essenziell wichtig, dass zwischen den entstandenen Verletzungen respektive immateriellen Schäden und dem Auffahrunfall ein sogenannter Kausalzusammenhang besteht. Dies bedeutet, dass die Schäden ausschließlich durch den Auffahrunfall entstanden sind und nicht auf anderweitige Ursachen zurückgeführt werden können.

Rechtliche Anforderungen: Fahrlässigkeit und Vorsatz

Es ist rechtlich entscheidend, dass der Unfallverursacher den Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht hat. Der Gesetzgeber geht von einer Fahrlässigkeit aus, wenn der Unfallverursacher ein leichtsinniges respektive unbedachtes Verhalten an den Tag gelegt hat und dadurch der Unfall entstanden ist. Sollte der Unfallverursacher zu dem Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss das Fahrzeug geführt haben, so geht der Gesetzgeber in Deutschland von einem vorsätzlichen Verhalten aus.

Dokumentation und Beweissicherung: Ärztliche Atteste, Zeugenaussagen

Als unfallgeschädigte Person ist es grundlegend wichtig, dass eine sorgsame Beweissicherung durchgeführt wird. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall von der geschädigten Person nachgewiesen werden muss. Als Beweismittel kommen eine wahre Vielzahl von verschiedenen Dokumenten in Betracht.

Von der ärztlichen Bescheinigung über das medizinische Gutachten bis zu polizeilichen Unfallberichten ist die Bandbreite der möglichen Beweismittel sehr breit ausgestaltet. Auch Zeugenaussagen können im Zuge einer Schmerzensgeldforderung ein adäquates Beweismittel sein. Wichtig ist, dass die geschädigte Person alle diese Beweise in schriftlicher Form vorlegen kann.

Die Schuldfrage im Auffahrunfall

Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der sogenannte Anscheinsbeweis zunächst dafür, dass der Auffahrende die alleinige Schuld trägt. Es wird vermutet, dass er entweder unaufmerksam war oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Argumente des Unfallverursachers

Der Auffahrende versucht häufig, eine Mitschuld des Vorausfahrenden zu begründen. Typische Argumente sind ein plötzliches grundloses Abbremsen, ein zu spätes Betätigen der Bremslichter oder ein unerwartetes Anhalten trotz fließenden Verkehrs.

Argumente des Geschädigten

Der Vorausfahrende wird in der Regel darauf verweisen, dass er verkehrsbedingt bremsen musste und dies rechtzeitig durch Bremslichter angezeigt hat. Zudem wird er anführen, dass der Hintermann ausreichend Abstand hätte halten müssen, um rechtzeitig anhalten zu können.

Widerlegung des Anscheinsbeweises

Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, muss der Auffahrende Umstände darlegen und beweisen, die ernsthafte Zweifel an dem typischen Geschehensablauf wecken. Dies kann z.B. der Fall sein bei Unfällen in unübersichtlichen Situationen wie einem Stau-Ende oder bei Kettenauffahrunfällen. Auch Krankheit, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss können den Anscheinsbeweis entkräften, wenn sie ursächlich für den Unfall waren.

Verteilung der Haftungsquote

Gelingt es dem Auffahrenden, eine Mitschuld des Vorausfahrenden zu beweisen, wird das Gericht eine Haftungsquote festlegen. Die Abwägung erfolgt einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge. Kann der Auffahrende die Vermutung seiner Alleinschuld nicht erschüttern, muss er zu 100% haften.

Der Weg zur Schmerzensgeldforderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schmerzensgeldforderung durchzusetzen. Zu nennen sind hier in erster Linie die außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten als auch der gerichtliche Weg. Es gibt jedoch auch einige rechtliche Fallstricke, die auf jeden Fall vermieden werden sollten.

Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten

Die unfallgeschädigte Person kann sich jederzeit mit dem Unfallverursacher außergerichtlich einigen. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und beide Parteien kein Interesse an einem langwierigen und mitunter auch kostspieligen Gerichtsverfahren haben. Sollte es zu einer Einigung kommen muss diese auf jeden Fall in schriftlicher Form festgehalten werden, damit die Vereinbarung Beweiskraft hat und ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt notfalls gerichtlich für den Anspruchsinhaber durchsetzbar ist.

Vorbereitung auf den gerichtlichen Prozess

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein ist der gerichtliche Prozess unausweichlich. Hierfür gilt, dass eine gute Vorbereitung auf den gerichtlichen Prozess bereits einen guten Grundstein für einen juristischen Erfolg darstellt. Der gerichtliche Weg kann, sofern ein derartiger Prozess vor dem Amtsgericht geführt wird, auch ohne Rechtsanwalt bestritten werden. Die Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwalts ist jedoch auf jeden Fall ratsam und steigert die Erfolgschancen um ein Vielfaches.

Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Das gerichtliche Verfahren wird durch eine Zivilklage eröffnet, die bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird. Das Gericht prüft die Klage und eröffnet die Beweisaufnahme im Zuge der mündlichen Verhandlung. Beide Parteien können nunmehr ihre Sicht darlegen und Beweise vorlegen. Das Gericht wird hierbei versuchen, den Schadenumfang festzustellen und anschließend ein Urteil verkünden.

Mögliche Fallstricke und wie man sie umgeht

Ein wesentlicher Faktor bei dem Schmerzensgeldanspruch ist die Verjährungsfrist. Gem. § 195 BGB ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren gesetzlich festgeschrieben, die mit dem Ende des Schadenjahres respektive der Kenntnisnahme des Schadens beginnt. Die Verjährungsfrist kann gehemmt werden, indem beispielsweise Klage erhoben wird, ein Mahnbescheid beantragt wird oder Verhandlungen zwischen den Parteien geführt werden.

Berechnung und Höhe des Schmerzensgeldes

Die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe ist ein überaus komplexer Prozess, bei dem es eine wahre Vielzahl von verschiedenen Faktoren zu berücksichtigen gilt. Dies ist der Hauptunterschied zwischen der Schmerzensgeldforderung und dem klassischen Schadensersatzanspruch.

Faktoren, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen

Als maßgebliche Faktoren für die Höhe des Schmerzensgeldanspruches gelten sowohl das Ausmaß der psychischen respektive physischen Folgen sowie die Notwendigkeit von etwaigen Operationen. Hierbei spielen auch die Anzahl sowie der Umfang der Operationen eine wichtige Rolle. Generell beeinflussen auch Krankenhausaufenthalte der Dauer nach sowie die Dauer von etwaigen weitergehenden Behandlungen die Schmerzensgeldhöhe. Ein weiterer Faktor sind die Auswirkungen der Verletzungen auf den Alltag der geschädigten Person. Zudem müssen auch etwaige Folgeschäden Berücksichtigung finden.

Schmerzensgeld bei Berufsunfähigkeit und dauerhaften Folgen

Führen Verletzungen zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, wirkt sich dies in der Regel erhöhend auf den Schmerzensgeldanspruch aus. Denn neben den erlittenen Schmerzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen gravierende berufliche und wirtschaftliche Folgen hinzu. § 253 Abs. 2 BGB sieht eine billige Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden wie Schmerzen vor.

Berücksichtigung dauerhafter Beeinträchtigungen

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes fließen dauerhafte Beeinträchtigungen als wesentlicher Faktor ein. Gerichte berücksichtigen insbesondere:

  • die Schwere und Dauer der Schmerzen,
  • bleibende körperliche Einschränkungen und Entstellungen,
  • psychische Belastungen wie Depressionen oder Angstzustände sowie
  • Auswirkungen auf Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit.

Je gravierender und nachhaltiger die Folgen sind, desto höher fällt in der Regel das zugesprochene Schmerzensgeld aus.

Rechtliche Möglichkeiten bei irreversibler Berufsunfähigkeit

Kann die Berufsunfähigkeit trotz Behandlungen nicht mehr vollständig behoben werden, stehen Betroffenen neben dem Schmerzensgeldanspruch weitere rechtliche Möglichkeiten offen

  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 SGB VI, wenn die Erwerbsfähigkeit auf unter 6 Stunden täglich gesunken ist
  • Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde
  • Schadensersatz für materielle Einbußen wie Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht können die Erfolgsaussichten einschätzen und gegenüber Versicherungen und vor Gericht die Interessen der Mandanten vertreten.

Mögliche Kosten und Kostenübernahme

Die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruches kann mit weitergehenden Kosten verbunden sein, deren Höhe von der Art der Geltendmachung abhängig ist. Wird der gerichtliche Weg erforderlich, so muss mit Anwalts- und Gerichtskosten gerechnet werden.

Anwalts- und Gerichtskosten im Überblick

Die Höhe der Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten ist in erster Linie abhängig von der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist in der gängigen Praxis mit der Höhe der Schmerzensgeldforderung gleichgesetzt. Sowohl die Rechtsanwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten können transparent und nachvollziehbar in den entsprechenden Tabellen eingesehen werden.

Der Rechtsanwalt ist dazu berechtigt, die 1,3 fahre Gebühr für die Klageerhebung zu berechnen und die 1,2 fahre Gebühr für die Terminwahrnehmung bei Güteverhandlungen und Kammerterminen zu berechnen. Zudem kann auch eine 1,0 fahre Einigungsgebühr anfallen, wenn ein Vergleich zu dem Abschluss des Verfahrens führt.

Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen

Sofern die geschädigte Person über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte vor der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eine Kostenzusage des Versicherungsgebers eingeholt werden. Auf diese Weise muss der Kläger die Gerichtskosten sowie die eigenen Rechtsanwaltskosten nicht aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln bezahlen.

Sollte die geschädigte Person über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so können die Kosten auch eventuell durch Prozesskostenhilfe minimiert werden. Ein derartiger Antrag muss zuvor an das zuständige Gericht gestellt werden.

Rolle des Anwalts

Dem Rechtsanwalt kommt bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen eine entscheidende Rolle zu, obgleich der Gesetzgeber bei derartigen Ansprüchen auch im Zuge eines Gerichtsverfahrens keinen Rechtsanwaltszwang gesetzlich festgeschrieben hat. Trotz dieses Umstandes ist die Mandatierung eines Rechtsanwalts auf jeden Fall ratsam.

Auswahl des richtigen Anwalts für Schmerzensgeldklagen

Entscheidend ist, dass die geschädigte Person als Anspruchsinhaber sich die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts für Schmerzensgeldklagen sichert. Der Nutzen einer professionellen rechtsanwaltlichen Vertretung liegt klar auf der Hand, da der erfahrene Rechtsanwalt im Zuge eines Gerichtsverfahrens die Ansprüche des Mandanten effektiv und zielsicher durchsetzen kann. Neben der ausführlichen Erstberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung kann der erfahrene Rechtsanwalt auch dazu beitragen, dass rechtliche Fallstricke durch eine sorgfältige Vorbereitung auf den Gerichtsprozess vermieden werden.

Fazit

Das Schmerzensgeld zählt zu denjenigen Ansprüchen, die nach einem Auffahrunfall keine Seltenheit sind. Dieser Anspruch muss jedoch in der gängigen Praxis von der geschädigten Person geltend gemacht werden, wobei hierfür sowohl der außergerichtliche als auch der gerichtliche Weg zur Verfügung steht. Die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts sollten hierfür in jedem Fall in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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