umgangssprachlich ⟨jmd. muss Farbe bekennen⟩gezwungen sein, seine wahre Meinung zu offenbaren, Stellung zu beziehen; seine Absichten offenlegen und (in Bezug auf etw. Angekündigtes) konkret darlegen müssen, wie etw. erreicht werden soll
siehe auch die Karten auf den Tisch legen
Beispiele:
Dann müsste man aber Farbe bekennen, ob der Verkehr oder das Wohl der Anlieger wichtiger ist. [Mittelbayerische, 14.03.2023]
Diese Werte sind auch für uns zentral und darum muss die Schweiz hier und heute klar Farbe bekennen. [Luzerner Zeitung, 01.03.2022]
In bestimmten Verfahrenssituationen und bei bestimmten Parteien muss man als Richter die Sache beim Namen nennen und dementsprechend Farbe bekennen und in der entsprechenden Sprache auch antworten. [Befangenheit Richter wegen Nichtzustellung unzulässiger Klage, 06.07.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Ich bin mir noch nicht mal so sicher, ob sie das so kaltblütig geplant hat nach dem Motto »dem häng ich jetzt ein Kind an und dann muss er endlich Farbe bekennen«. [Stiefmutterblog, 09.03.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Im Sicherheitsrat wird man Farbe bekennen müssen. […] [Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, 29.05.2018, aufgerufen am 01.10.2020]
Jetzt müssen sie Farbe bekennen: Die Bundesregierung schlägt den Europäern vor, zur besseren Kontrolle der Giftmüllbeseitigung, Im‑ und Export gefährlicher Abfälle genehmigungspflichtig zu machen. […] [Die Zeit, 09.03.1984]
[…] Dann müssen alle Parteien und dann muß auch die Regierung Farbe bekennen. [Plenarprotokoll Nr. 01/12, 20.10.1949, aufgerufen am 10.01.2023]