Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Gewalthaber, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Gewalthabers · Nominativ Plural: Gewalthaber
Aussprache 
Worttrennung Ge-walt-ha-ber
Wortzerlegung Gewalt haben 1-er
eWDG und ZDL

Bedeutung

abwertend rücksichtsloser MachthaberWDG
Kollokationen: ZDL
mit Adjektivattribut: der totalitäre, nationalsozialistische Gewalthaber
Beispiele:
An jenem Tag schlossen die beiden übelsten Diktatoren des 20. Jahrhunderts, Adolf Hitler, der »Führer« Deutschlands, und Josef Stalin, der Gewalthaber der Sowjetunion, einen Nichtangriffspakt. [Bild, 22.08.2009] ZDL
Jene auf Befehl des Gewalthabers erbaute Straße musste dann oft als Beweis für die Kultur‑ und fortschrittbefördernden Bestrebungen des großen Kaisers dienen. [FIGUREN UND GESCHICHTEN, 20.03.2016, aufgerufen am 15.09.2018]
Nach Rushdies Worten bewährt sich die Kunst als Gegenmacht zu den politischen Gewalthabern und Diktatoren […] auch in ihrer längeren Dauer und andauernden Gegenwart. [Süddeutsche Zeitung, 14.10.2015]ZDL
Einem Gewalthaber, der sich allein auf die Überzeugungskraft der Bajonette stützt, wird vermutlich kein langes Leben beschieden sein. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.02.2005]ZDL
die Angst vor dem Zorn des Gewalthabers trieb ergötzliche Blüten in den verantwortlichen Ämtern [ Wasserm.Wahnschaffe2,333]

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Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Gewalt · gewaltig · bewältigen · unbewältigt · überwältigen · vergewaltigen · gewaltsam · Gewaltakt · Gewalthaber · Gewaltherrschaft · gewalttätig
Gewalt f. ‘rohe Kraft, Wucht, Macht, Zwang’, ahd. giwalt (8. Jh.), mhd. gewalt, asächs. giwald, mnd. gewelde, gewalt, mnl. ghewelt, nl. geweld, aengl. geweald wie auch anord. vald, schwed. våld (germ. *(ga-)wald-) gehören als Abstraktbildungen (mit unterschiedlichem Genus) zu dem unter walten (s. d.) behandelten Verb. Diesem folgend gilt in alter Zeit vorwiegend die Bedeutung ‘Macht, Herrschaft, Vollmacht’. – gewaltig Adj. ‘mächtig, groß, eindrucksvoll’, ahd. giwaltīg (um 800), mhd. gewaltec, gewaltic, geweltic ‘mächtig’. bewältigen Vb. ‘in seine Gewalt bekommen, mit etw. fertig werden, meistern’ (14. Jh.), heute vielfach ‘geistig verarbeiten, verstehend überwinden’. Zuvor mhd. gewaltigen, geweltigen ‘Gewalt antun, überwältigen, etw. seiner Macht unterwerfen’; zu spätmhd. waltec, weltec ‘mächtig, gewaltig’. In der Negation unbewältigt Part.adj. ‘nicht reflektiert, unverarbeitet; verdrängt’ (unbewältigte Vergangenheit, 1955). überwältigen Vb. ‘besiegen, wehrlos machen, beeindrucken’ (15. Jh.). vergewaltigen Vb. ‘mit einer Frau gegen ihren Willen schlafen, gewaltsam zu etw. zwingen’, spätmhd. vergewaltigen, vergeweltigen. gewaltsam Adj. ‘durch Macht, (rohe) Kraft erzwungen’ (15. Jh.). Gewaltakt m. ‘rohe, brutale Handlung, Aktion mit viel Kraftaufwand’ (19. Jh.). Gewalthaber m. (15. Jh.) ‘wer Macht hat, Herrscher’, in älterer Rechtssprache auch ‘wer Vollmacht hat, Stellvertreter’. Gewaltherrschaft f. Verdeutschung (18. Jh.) von Despotie. gewalttätig Adj. ‘rohe Kraft anwendend, brutal’ (Ende 16. Jh., von Gewalttat, 1. Hälfte 16. Jh.).

Typische Verbindungen zu ›Gewalthaber‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gewalthaber‹.

Zitationshilfe
„Gewalthaber“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gewalthaber>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

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Wortverlaufskurve ab 1946

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