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EM-Arbeitsrecht

Europa­meis­ter­schaft und Arbeit: Ihre Rechte bei der EM

Was dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der EM?

Deutschland ist im Fußball­fieber. Das erste Mal seit 1988 richtet die Bundes­re­publik wieder eine Fußball-Europa­meis­ter­schaft aus. Ob sich das Sommer­märchen von 2006 wiederholt, muss die deutsche Mannschaft auf dem Spielfeld zeigen! Millionen Deutsche wollen sich das Sport-Großereignis nicht entgehen lassen. Dabei stellen sich insbesondere arbeits­rechtliche Fragen wie: Darf ich während der Arbeit die Spiele verfolgen? Anwalt­auskunft.de informiert alle Fans!

EM: Darf man bei der Arbeit Spiele anschauen?

Grundsätzlich sind Sportüber­tra­gungen ein privates Vergnügen: Damit darf man auch nur mit ausdrück­licher Erlaubnis des Chefs oder der Chefin am Arbeitsplatz die EM-Spiele verfolgen. In diesem Fall gilt auch nicht das Gewohn­heitsrecht. Das heißt: Auch wenn der Chef als ein großer Wintersport-Fan dem ganzen Büro ausnahmsweise erlaubt hat, die Olympischen Spiele in Peking zu verfolgen, gilt das nicht für die Fußball-EM. Dazu Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwalt­auskunft.de:Man muss natürlich seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Das hofft der Chef schließlich, sonst könnte er auch allen frei geben. Also: Man muss erst den Chef fragen, ob man den Fernseher nebenher laufen lassen darf.“

(Auch als Podcast: Fußball Europa­meis­ter­schaft – was darf ich am Arbeitsplatz?)

Europa­meis­ter­schaft auf dem Live-Ticker verfolgen?

Bei TV-Übertra­gungen der Fußball-EM muss der Chef seine ausdrückliche Erlaubnis geben, damit Mitarbeiter die Spiele am Arbeitsplatz schauen dürfen. Aber wie verhält es sich, wenn man heimlich, still und leise den Liveticker am Computer nutzt? „Das ist nur möglich, wenn der Chef gesagt hat: Die gelegentliche Nutzung privater Natur – wenn ich mal bei einem Versandhaus was bestellen möchte oder etwas recher­chieren muss – ist erlaubt, dann kann man auch schon nach den Ergebnissen recher­chieren“, so der Rechts­anwalt. „Und wenn der EM-Ticker läuft, dann muss man das zumindest so handhaben, dass es nicht so auffällig ist und man die ganze Zeit darauf starrt.“ Die private Internet­nutzung darf nicht zu einer Beeinträch­tigung der Arbeits­pflicht führen. Das bedeutet: Wer die ganze Zeit den Live-Ticker verfolgt und dadurch seine Arbeit nicht mehr richtig erledigen kann, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Wenn man auf dem Zahnarztstuhl sitzt, möchte man auch die volle Konzen­tration des Zahnarztes“, fügt der Sprecher hinzu. Wer Bereit­schafts­dienst hat, könne ungestört schauen, müsse jedoch, wenn man benötigt werde, auch arbeiten können.

Arbeitgeber mahnte Beschäf­tigten für 30 Sekunden Fußball­schauen ab

So geschehen in einem Urteil des Arbeits­ge­richts Köln vom 28. August 2017: Weil der Beschäftigte eines Unternehmens für ca. 30 Sekunden nachweislich Fußball auf dem Computer geschaut hatte, wurde er durch den Arbeitgeber abgemahnt. Dagegen klagte der Arbeit­nehmer; erfolglos, die Abmahnung war gerecht­fertigt. Die Bezahlung erfolge schließlich für die geleistete Arbeitszeit (AG Köln, 20 Ca 7940/16).

Darf der Chef den EM-Urlaub verweigern?

Einen gesetz­lichen Anspruch auf EM-Urlaub gibt es nicht. Wer die Spiele entspannt verfolgen möchte, muss seinen Urlaub rechtzeitig beantragen. „Der Arbeitgeber darf den Urlaub grundsätzlich nicht ohne triftigen Grund verweigern“, erklärt Rechts­anwalt Walentowski.

Betriebliche Gründe können Urlaubs­ver­wei­gerung rechtfertigen

„Allerdings kann der Chef den Urlaubs­antrag ablehnen, wenn zum Beispiel viele Kollegen gleich­zeitig Urlaub haben und die Vertretung im Betrieb nicht gewähr­leistet ist“, so der Sprecher. „Es müssen also dringende betriebliche Gründe vorliegen, um den EM-Urlaub zu versagen.“

Fußball-EM: Darf man im Büro auf Fußball wetten?

Wer fliegt in der Vorrunde raus, wer kommt weiter? Wie hoch gewinnt Deutschland in den Spielen? Das sind wichtige Fragen, die man zum Beispiel gern im Kollegenkreis erörtert. Manchmal wetten Arbeit­nehmer im Büro auch auf die Fußball­ergebnisse. Das macht Spaß - aber darf man das? „Grundsätzlich sind Wetten im Büro erlaubt“, erklärt der Rechts­anwalt Reinhard Schütte von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Allerdings darf man sich nur in den Arbeits­pausen damit befassen“

Fallen Steuern auf Wett-Gewinne an?

„Nein, Wettgewinne unterliegen weder der Einkom­men­steuer noch der Umsatz­steuer, erklärt Rechts­anwalt Sebastian Korts von der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im DAV. „Etwas anderes wäre es aber, wenn ein Mitarbeiter solche Wetten profes­sionell im Betrieb oder Büro organisiert. Dann müsste er ein Gewerbe anmelden und müsste seine Einkünfte auch versteuern.“

Büro-Wetten kein illegales Glücksspiel

Um Glücksspiel handelt es sich bei privaten Wetten nicht. Laut Bundes­ge­richtshof liegt Glücksspiel dann vor, wenn „die zufalls­be­dingte, nur mathematisch berechenbare Wahrschein­lichkeit des Gewinns sich durch indivi­duelle Anstrengung nicht wesentlich steigern lässt.“

„Außerdem definiert sich öffent­liches Glücksspiel zum Beispiel auch dadurch, dass ein größerer, nicht geschlossener Personenkreis daran teilnehmen darf“, so Korts. Beim Wetten unter Kollegen trifft dies aber nicht zu. „Denn dabei ist meist nur ein kleiner Kreis von Menschen, zu dem Außenstehende in der Regel keinen Zutritt haben.“

(Alles zu illegalem Glücksspiel lesen Sie hier.)

EM-Deko am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

„Das kommt ganz auf den Arbeitgeber an“, gibt Walentowski, Sprecher von anwalt­auskunft.de zu bedenken. „Private Dekoration ist zunächst vom Grundsatz her nicht erlaubt. Das heißt nicht, dass ein Bildchen von der Familie auf dem Schreibtisch fehlen muss, aber grundsätzlich kann der Arbeitgeber – mit dem so genannten Direkti­onsrecht – diktieren, was erlaubt ist.“ Er könne auch verbieten, dass EM-Deko den Arbeitsplatz schmückt. „Durch das Hausrecht bestimmt der Arbeitgeber, was ihm im Haus recht ist“, so der Sprecher. Eine Anregung hat er noch: „Man könne aber mit den Farben der bei der EM vertretenen Nationen dekorieren, von denen es im Betrieb auch Mitarbeitende gibt!“

(Lesen Sie hier: Balkon, Wohnung, Büro: Wo darf man eine Deutsch­land­flagge aufhängen?)

Europa­meis­ter­schaft: Krankschreibung wegen Public Viewing?

Man könnte natürlich auf den Gedanken kommen, ein wichtiges EM-Spiel nicht verpassen zu wollen. Eine EM im eigenen Land ist schließlich nicht alle Tage. Vielleicht hilft ja einfach eine Krankschreibung? Warum das keine gute Idee ist, erklärt Rechts­anwalt Walentowski: „Wer eine Arbeits­un­fä­higkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten oder versuchten Betrug und macht sich strafbar. Der Arbeitgeber kann sofort ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen.“ Ist man tatsächlich erkrankt, dürfe man die Genesung nicht verzögern: „Wer beispielsweise wegen einer schweren Grippe arbeits­unfähig ist, dann aber bei heftigem Alkohol­konsum im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird, muss sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen“

(Erfahren Sie hier alles über rechtliche Fragen in Bezug auf private Filmabende oder TV-Vorfüh­rungen, Lizenzen und mehr.)

(Hier geht’s zur Rechtslage für Public-Viewing-Veranstalter.)

Fußball-EM: Alkohol im Büro erlaubt?

„In der Regel darf der Arbeitgeber Alkohol im Betrieb verbieten“, erklärt Walentowski. „Dieses Verbot gilt dann auch während der Fußball-EM.“ Bei Verstoß müsse zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. „Im Zweifel einfach nochmal nachfragen“, rät er. Ansonsten könne auch ein gemeinsames Schauen die Stimmung und den Zusammenhalt im Betrieb heben.

Anwalt­auskunft.de wünscht einen schönen Fußball-Sommer!

Sie freuen sich auf die EM-Spiele, haben jedoch Probleme mit Ihrem Arbeitgeber? Dann sollten Sie nicht zögern, sich profes­sio­nellen Rechts­beistand zu suchen. Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen bei möglichen Problemen wie zum Beispiel Abmahnungen. In Ihrer Nähe, zu finden in unserer Anwaltssuche.

Sonntagsruhe - was ist erlaubt, was verboten?

1:41

Der Sonntag gilt als Ruhetag, starker Lärm durch Staubsaugen oder Handwerken ist daheim rechtlich nicht gestattet. Doch gilt auch das Autowaschen oder Fußball­spielen im Freien als unerlaubte Ruhestörung? Anwalt­auskunft informiert.

Datum
Aktualisiert am
13.06.2024
Autor
red/dav

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