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- Seite 1 – Wer haftet für die Schulden, die der Partner mit in die Ehe bringt?
- Seite 2 – Wie teilen sich gemeinsame Schulden zwischen den Ex-Partnern auf?
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Eine Ehe soll ewig halten, doch die Realität sieht bekanntlich anders aus. Denn viele Paare halten es nur einige Jahre miteinander aus und gehen dann getrennter Wege. Fast 170.000 Paare ließen sich im Jahr 2014 scheiden.
Eine Scheidung, aber auch schon die Trennung, stellt die ehemaligen Partner vor viele und vor allem finanzielle Fragen. Dabei müssen sie zum Beispiel klären, wer den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und den ehemaligen Partner zahlt oder wie sie das Geld und Vermögen unter sich aufteilen. Häufig müssen sie auch festlegen, wer für die Schulden aufkommt, die sie in ihrer Ehe womöglich aufgehäuft haben.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass es zwischen Ehegatten einen „Haftungsausschluss“ gibt. In einer Ehe haftet also nicht jeder der Partner automatisch für die Schulden des anderen. Das gilt auch dann, wenn sich das Paar trennt oder sich scheiden lässt. Die Schulden des Ex muss man also nicht unbedingt tilgen. Ein Beispiel:
Wenn einer der Partner vor der Heirat Schulden aufhäuft und diese mit in die Ehe bringt, werden in der Ehe daraus keine gemeinsamen Verbindlichkeiten. Der verschuldete Partner bleibt zumindest rechtlich gesehen allein für sie verantwortlich und muss sie abzahlen – auch nach einer Trennung. „Diese Regel gilt auch dann, wenn die Eheleute keine Gütertrennung vereinbart hatten, sondern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben“, sagt der Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Ähnlich ist es, wenn einer der Partner während der Ehezeit Schulden aufnimmt und dabei die Schuld- oder Darlehensverträge allein unterzeichnet. Auch in dem Fall ist nur er Vertragspartner und muss die Verbindlichkeiten daher auch allein tilgen – in der Ehe und nach ihrem Ende.
Anders sieht es aber aus, wenn die Partner in der Ehezeit gemeinsam Darlehen aufnehmen und beide die Verträge unterschreiben. „In diesem Fall haften auch beide für Verbindlichkeiten“, sagt Rechtsanwalt Burkhard Bühre. „Die Pflicht, gemeinsame Schulden abzuzahlen, greift auch nach einer Trennung oder Scheidung.“
Rechtlich gesehen müssen sich ehemalige Partner untereinander zu gleichen Teilen daran beteiligen, die gemeinsamen Schulden zu tilgen. Doch mancher Ex-Partner schafft das finanziell nicht, so dass die Tilgung der Schulden am anderen hängen bleibt. Denn Gläubiger können sich auch nur an einen der Ex-Partner wenden und das ausstehende Geld von diesem verlangen, wenn dieser finanzstärker ist.
In solchen Fällen hat der zahlende Ex-Partner das Recht, einen Ausgleich für seine einseitige finanzielle Leistung zu verlangen. Diese kann unterschiedlich aussehen: „Derjenige, der die Schulden allein abzahlt, kann die Summe unter Umständen von seinem Einkommen abziehen, so dass sich der Unterhalt für den ehemaligen Partner und/oder die Kinder verringert“, sagt Rechtsanwalt Burkhard Bühre. „Denkbar ist auch, dass jemand als Gegenleistung zur Tilgung das Recht erhält, allein im gemeinsamen Haus zu wohnen.“
Es hängt also auch von den individuellen Umständen der ehemaligen Gatten ab, welcher finanzielle Ausgleich zwischen ihnen greifen kann. Den Ausgleich können die Partner individuell vereinbaren oder im Streitfall vom Familiengericht im Rahmen des sogenannten Zugewinnausgleichs ermitteln lassen.
Übrigens: Auch wer keine gemeinsamen Verbindlichkeiten abzahlt, sondern diejenigen, die er allein vor oder während der Ehe aufgenommen hat, kann diese unter Umständen im Zugewinnausgleich geltend machen. Auch „alleinige“ Schulden mindern also unter Umständen das Einkommen und Vermögen und damit mögliche Ansprüche auf Unterhalt.
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