Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?
Einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Mittagsruhe ist, dass diese im deutschen Gesetz verankert wäre. Ein Mythos, denn obwohl sich das Gerücht hartnäckig hält, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Mittagsruhe.
Weder auf Bundesebene noch auf Ebene der Länder, steht eine solche Regelung im Gesetz. Zwar sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz und auch in manchen Landesgesetzen durchaus Ruhezeiten verankert, diese beziehen sich aber entweder auf die Nachtruhe oder auf Sonn- und Feiertage. Früher waren Ruhezeiten über die Mittagsstunden durchaus üblich. Die letzten derartigen Vorschriften wurden aber schon vor einigen Jahren abgeschafft.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man in der Mittagszeit lärmen kann, wie es einem gefällt. Oder gar, dass man laute Geräusche von Nachbarn, Handwerkern oder Gastronomiebetrieben einfach so hinnehmen muss. Wir zeigen, was bei der Mittagsruhe gilt.
Kommunen und Gemeinden
Obwohl es keine Bundes- oder Landesgesetze gibt, die die Mittagsruhe regeln, können einzelne Kommunen oder Gemeinden durchaus solche Regelungen haben. Sie finden sich zumeist in der Satzung der Kommune, dort können sie von jedem nachgelesen werden.
In der Regel sind dort an Werktagen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr festgeschrieben, manchmal auch schon ab 12 Uhr. Besonders häufig kommen solche Regelungen in Kurorten vor, die von ruhe- und erholungsbedürftigen Menschen besucht werden.
In der Gemeindesatzung ist dann auch festgelegt, was während der Mittagszeit erlaubt und verboten ist. Meistens sind Geräusche in Zimmerlautstärke kein Problem, schwierig wird es bei lauter Musik oder dem Betrieb lauter Geräte, wie Rasenmäher oder Laubbläser.
Achtung: Kommunale Ruhezeiten sind in der Regel nur für Privatpersonen bindend. Bei Gewerbetreibenden, zum Beispiel Handwerkern oder Gastronomiebetrieben, gelten oft andere Regeln: Landesgesetze oder Bundesgesetze bestimmen, wann und wie viel Lärm sie machen dürfen.
Sportanlagen: Hier gelten Sonderregeln
Im Gegensatz zu einer allgemeinen Mittagsruhe, ist der Betrieb von lauten Anlagen, wie Sportplätzen im Gesetz geregelt. Und zwar in der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Aber wer hier eine gesetzliche Mittagsruhe erwartet, wird enttäuscht. An Werktagen darf die Sportanlage durchgängig betrieben werden. Eine Ruhezeit über die Mittagsstunden gibt es auch hier nur an Sonn- und Feiertagen.
Allerdings gelten für den gesamten Sportplatz-Betrieb bestimmte Grenzwerte, die bei der Lautstärke nicht überschritten werden sollten, ganz egal zu welcher Tageszeit. Beispiel: Sportplätze in städtischen Gebieten sollten laut Verordnung generell nicht lauter als 45 bis 63 Dezibel sein.
Geräte- und Maschinenlärm ist im Gesetz geregelt
Auch für Lärm durch Maschinen gelten in der Mittagszeit gesetzliche Sonderregeln. Sie stehen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hier ist vor allem festgelegt, dass bestimmte Geräte und Maschinen in Wohngebieten auch an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Zu den verbotenen Geräten zählen auch sehr laute Gerten-Maschinen, wie:
- bestimmte Rasenmäher
- Laubbläser
- Freischneider
- bestimmte Heckenscheren
Leisere Geräte (auch elektrische Rasenmäher) oder Geräte, die ein europäisches Umweltzeichen haben, dürfen auch in der Mittagszeit betrieben werden.
Nachbarschaft: Der Vermieter kann eine Mittagsruhe vorschreiben
Besonders die eigene Wohnung sollte ein Ort der Erholung sein. Selbst wenn man keinen klassischen Mittagsschlaf hält, können laute Geräusche und Lärm in der Nachbarschaft störend sein. Typische Lärmquellen sind:
- laute Musik
- Hundegebell
- lärmende Kinder
- Bohren, Hämmern oder Renovierungsarbeiten
- Gartenarbeit (Rasenmähen)
Deswegen regeln viele Vermieter die Ruhezeiten in ihrer Hausordnung oder direkt im Mietvertrag. Auch die Mittagsruhe. Oft wird sowohl die Uhrzeit geregelt, in der Ruhe gehalten werden muss, als auch, welche Geräusche erlaubt und welche verboten sind. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sogar eine Kündigung des Mietvertrags drohen.
Achtung: Die Regeln des Vermieters gelten nur für die Mieter des Hauses oder der Wohnanlage. Handwerker, Gewerbetreibende oder Anlagen in der Umgebung sind daran nicht gebunden. Sie unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Landesgesetzen.
Eigentumswohnung: Auch, wenn man kein Mieter ist, sondern eine Eigentümer-Partei in einem Mehrfamilienhaus, kann eine verordnete Mittagsruhe greifen. Häufig beschließt nämlich (statt dem Vermieter) die Eigentümer-Versammlung eine Hausordnung. Daran sind dann alle Wohnungseigentümer gebunden.
Was ist während der Mittagsruhe erlaubt – was verboten?
Grundsätzlich ist es auch während der Mittagsruhe erlaubt, bestimmte Geräusche zu machen, solange diese die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Mit Zimmerlautstärke ist ein Geräuschpegel gemeint, der außerhalb der Wohnung oder dem Gemäuer eines Hauses nicht zu hören ist. Erlaubt ist zum Beispiel:
- Duschen
- Gespräche, Telefonate, Gesang in Zimmerlautstärke
- Haushaltsaufgaben, wie kochen, putzen oder aufräumen
- Waschmaschine oder Wäschetrockner betreiben
- Gartenarbeit, die keine lauten Maschinen beinhaltet
Problematisch wird es, wenn die Zimmerlautstärke nicht eingehalten werden kann. Das gilt zum Beispiel für:
- laute Musik
- lautes musizieren
- Feiern und Partys
- lautes Hundegebell
- Renovierungsarbeiten (Bohren, Hämmern)
- bestimmte maschinelle Gartenarbeiten
Baby- und Kinderlärm wird von den Gerichten regelmäßig nicht als Ruhestörung eingestuft. Hier muss man auch als Nachbar tolerant sein.
Rasenmäher: Das Thema Rasenmähen während der Mittagsstunden ist besonders heikel. Es kann sehr störend sein, wenn der Nachbar seinen Rasen in der Mittagszeit trimmt. Aber ist es verboten? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn hier kommt es stark auf den Mäher an, der benutzt wird. Manche Rasenmäher werden elektrisch betrieben oder haben ein sogenanntes "Europäisches Umweltzeichen". In dem Fall ist die Nutzung zu Mittag erlaubt. Alle anderen Modelle, die sehr laut sind, dürfen gemäß Immissionsschutzgesetz mittags nicht betrieben werden. Im Zweifel hilft hier ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn mehr als das Pochen auf Gesetzesparagraphen.
Nebenbei: Nicht nur in Wohnhäusern es eine Hausordnung. Auch in anderen Gebäuden und Anlagen kann es eine Mittagsruhe geben, zum Beispiel in Krankenhäusern, Hotelanlagen, oder Gemeindezentren. Sogar die Deutsche Bahn hat eine Hausordnung für ihre Züge und Bahnhöfe, die ausdrücklich unnötigen Lärm verbietet.
Was können Sie gegen Lärmbelästigung in der Mittagszeit tun?
Wer sich in der Mittagszeit von lauten Geräuschen gestört fühlt, hat verschiedene Möglichkeiten, für Ruhe zu sorgen.
Polizei oder Ordnungsbehörden informieren: An das Ordnungsamt können Sie sich wenden, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Lärm in der Mittagszeit regelt oder verbietet. Normalerweise ist das die Satzung der Kommune oder Gemeinde. Diese können Sie im Rathaus oder oft auch im Internet einsehen. Wenn es in Ihrer Gemeindesatzung keine Regelungen zur Mittagsruhe gibt, lohnt es sich leider auch nicht, das Ordnungsamt zu kontaktieren. Ohne rechtliche Grundlage dürfen die nämlich nicht tätig werden.
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen: Wenn Sie sich allerdings durch den Lärm Ihrer Nachbarn gestört fühlen, können Sie sich an den Vermieter wenden. Am besten fertigen Sie vor dem Gespräch ein Lärmprotokoll an, in dem Sie die Störung mit Datum, Uhrzeit und Art des Lärms dokumentieren. Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag eine Mittagsruhe festgeschrieben ist, kann der Vermieter sich um die Durchsetzung dieser Regel kümmern.
Mietrechtliche Schritte: Es kommt aber auch vor, dass der Vermieter untätig bleibt, oder dass der Vermieter selbst den Lärm verursacht. In diesem Fall haben Sie als Mieter die Möglichkeit, mietrechtlich gegen den Vermieter vorzugehen. Eine der wichtigsten Werkzeuge in den Händen eines Mieters ist die Mietminderung. Wenn sich auch nach wiederholter Handlungsaufforderung an den Vermieter keine Besserung einstellt, können Sie die monatliche Miete anteilig mindern.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 13.05.2024
- Autor
- red/dav