Wer einer Behörde aus Versehen eine falsche Bankverbindung mitteilt, hat ein Problem, denn Zahlungen wie beispielsweise Renten werden dann auf ein falsches Konto gebucht. Betroffene dürfen aber verlangen, dass die Behörde die Zahlung rückgängig macht und diese auf das richtige Konto überweist.
Das können Betroffene sogar in einem Eilverfahren durchsetzen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sie der Behörde schnell die korrekte Bankverbindung mitgeteilt haben. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz am 8. April 2016 (AZ: S 1 R 291/16 ER).
Falsches Konto für Rente angegeben: Wird die Rentenzahlung zurücküberwiesen?
Der Fall: Vor der Rentenzahlung für März 2016 gab der Rentner der Service-Stelle der irrtümlich eine fehlerhafte IBAN an. Als er seinen Fehler bemerkte, korrigierte er dieses Versehen sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank. Dadurch war die Service-Stelle noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert.
Gleichwohl überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, das tatsächlich existierte. Als der Rentner merkte, dass die Rentenzahlung fehlte, monierte er dies beim Rentenversicherungsträger.
Dieser meinte aber, der Rentner sei schuld. Er könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen. Damit war der Rentner, der für seine Lebensführung nahezu kein Geld mehr hatte, nicht einverstanden und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Rentenzahlung auf falsches Konto: Mit Anwalt gegen den Rentenversicherungsträger und zum Erfolg
Der Rentner hatte Erfolg. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Rentenzahlung unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Der Mann sei eben nicht verantwortlich für die Fehlbuchung, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei es angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.
Auch gegen vermeintlich „große“ Gegner kann man sich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich durchsetzen. Dabei helfen im Sozialrecht versierte Anwältinnen und Anwälte. Diese in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.
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- red/dpa