Zunächst einmal darf man in seinen eigenen vier Wänden tun und lassen, was man möchte – solange die Handlung nicht gegen ein Gesetz oder die geltende Hausordnung verstößt. Das gilt auch im Garten oder auf dem Balkon.
Nackt im Garten: Ordnungswidrigkeit möglich
Wer sich also oben ohne sonnt, sich nackt in der Außendusche oder im Pool erfrischt oder textilfrei auf dem Balkon entspannt, begeht keine Straftat. In den meisten Fällen ist es auch keine Ordnungswidrigkeit. Allerdings entscheidet hier der Einzelfall.
So können sich andere Mieter oder Nachbarn durch zu viel Nacktheit berechtigt gestört fühlen, so dass das freizügige Sonnenbaden zur „Belästigung der Allgemeinheit“ führt. Dann ist zu viel Nacktheit eben doch eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden. Als Belästigung der Allgemeinheit gilt nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“
Nackte müssen mit Blicken der Nachbarn leben
Wer seinen Körper auf dem Balkon oder im Garten frei zur Schau stellt, muss mit Blicken der Nachbarn rechnen – und auch damit leben. Schauen Nachbarn oder Passanten aber gezielt in ein Fenster oder filmen sogar hinein, geht das zu weit. Die Bewohner können dann auf Unterlassung klagen. Das stellte das Oberlandesgericht München fest (Urteil vom 27. September 2005; AZ: 32 Wx 65/05).
Nackter Vermieter im Hof ist kein Mietmangel
Ein skurriler Fall aus jüngerer Zeit: am 26. April 2023 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass ein „nackter Vermieter“ im Innenhof keinen Mietmangel darstelle. Im entsprechenden Fall wurde die Immobilie als Wohnhaus genutzt, in dem auch Büroflächen vermietet wurden. Da der Vermieter gerne im Innenhof unbekleidet sonnenbadete, fühlten sich die Arbeitenden gestört und minderten die Miete. Zu Unrecht, entschied das OLG: Dadurch werde "die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt". Daneben sei „der Ort im Hof, wo sich der Vermieter zum Sonnenbaden auf eine Liege lege, von den Räumlichkeiten des Büros nur dann sichtbar, wenn man sich aus dem "Fenster herausbeuge", (Aktenzeichen 2 U 43/22).
Sichtschutz der Nackten erlaubt
Wer sich gerne nackt sonnt, neugierige Blicke aber vermeiden will, kann am Balkon einen Sichtschutz anbringen. Dieser ist zumindest dann erlaubt, wenn die Verkleidung zum Stil des Hauses passt, entschied das Amtsgericht Neubrandenburg (Urteil vom 10. Oktober 2006; AZ: 6 C 162/06).
Wegen Nacktheit gekündigt zu werden ist unwahrscheinlich
Vor allem Mieter, die sich gerne textilfrei auf dem Balkon aufhalten, sollten darüber nachdenken. Denn bei der Frage, wie viel Nacktheit erlaubt ist, geht es für sie um mehr als Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten. Sobald sie den Hausfrieden stören oder die Hausordnung verletzen, kann der Vermieter ihnen theoretisch kündigen. In der Praxis ist das allerdings unwahrscheinlich.
In einem Fall aus dem Saarland hat das Gericht die Kündigung eines Vermieters gekippt. Es ging um eine Mieterin, die sich im Freien hin und wieder ausgiebig nackt räkelte. Der Vermieter kündigte ihr mit der Begründung, ihre freizügigen Sonnenbäder hätten für Gesprächsstoff in der dörflichen Nachbarschaft gesorgt und den Hausfrieden dadurch gestört. Das Argument ließ das Amtsgericht Merzig jedoch nicht gelten – und gab der Mieterin Recht (Urteil vom 5. August 2005; AZ: 23 C 1282/04).
Sex auf dem Balkon kann Hausfrieden stören
Nacktsein ist das eine, wer aber Sex auf dem Balkon hat, sollte gewarnt sein und ein Blick auf die Entscheidung des Amtsgerichts Bonn werfen (AZ: 8 C 209/05).
In dem Fall vergnügte sich die Mieterin eines Mehrfamilienhauses auf dem Balkon mit ihrem Freund. Die Nachbarn beschwerten sich daraufhin beim Vermieter, der die Mieterin abmahnte. Zu Recht sagten die Richter: Sex auf dem Balkon könne den Hausfrieden stören. Hinzu käme, dass der betreffende Balkon von einem Kinderspielplatz einsehbar sei.
Zwar lässt sich daraus noch kein generelles Verbot ableiten. Doch wer sich sexuell auf seinem Balkon oder seinem Garten vergnügt, sollte sicherstellen dabei erstens nicht gesehen werden zu können und zweitens auch nicht anderweitig die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf sich zu ziehen – beispielsweise durch Akustik.
Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn? Anwälte helfen
Sie haben sich ein paar mal nackt auf dem Balkon gesonnt und Ihr Vermieter droht Ihnen mit Kündigung? Oder haben Sie freizügige Mieter, die Ihrer Ansicht nach den Hausfrieden stören? Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer können sich in solchen Fragen an Anwältinnen und Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wenden. Diese beraten Sie in allen Fragen rund um die Themen Miete und Wohnen. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie über die Anwaltssuche oben auf der Seite.
Wohnungsschlüssel - Dürfen Vermieter einen behalten?
Der Vermieter behält einen Wohnungsschlüssel, um bei Verlust das Schloss nicht austauschen zu müssen. Aber darf er das rechtlich überhaupt? Kann der Mieter den Schlüssel beliebig nachmachen lassen oder sogar ein Sicherheitsschloss einbauen? Antworten gibt’s im Video.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.06.2023
- Autor
- ndm