Medizinalassistent

Absolvent, der noch nicht Arzt ist

Medizinalassistent war zur Geltungszeit der Bestallungsordnung für Ärzte aus dem Jahre 1953 die Bezeichnung für einen Absolventen des Medizinstudiums, der noch nicht als Arzt bestallt war.

Die erst zwei-, später einjährige Pflichtausbildung musste an einer dafür zugelassenen Einrichtung durchlaufen werden. Chirurgie und Innere Medizin waren obligat. Andere Fächer konnten in Kliniken und Instituten bei einem ermächtigten Arzt absolviert werden.

In der Deutschen Demokratischen Republik entsprach die zweijährige Pflichtassistentenzeit der MA-Zeit.[1] Sie wurde in den 1960er Jahren abgeschafft. Im Vereinigten Königreich entspricht der Junior House Officer dem Medizinalassistenten. Mit der Approbationsordnung für Ärzte wurde der westdeutsche Medizinalassistent 1970 abgeschafft. Seither absolvieren Medizinstudenten das Praktische Jahr am Ende ihres Studiums. Zwischen 1988 und 2004 gab es den Arzt im Praktikum.

Literatur

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  • Christian Rittner: Der Medizinalassistent und ihm verwandte ärztliche Tätigkeiten in Europa, UdSSR und USA, verglichen an Ausbildung, Aufgaben, rechtlicher und sozialer Stellung. Deutscher Akademischer Austauschdienst, Bad Godesberg 1963.

Einzelnachweise

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  1. Helmut Reichelt: Die Militärmedizinische Akademie Bad Saarow und ihre Vorgängereinrichtungen 1954–1991. Ein Bericht aus Dokumenten, Wissen und Erlebnissen. Pro Business, 2016, ISBN 978-3-86460-456-0, S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).